…habe daher im Anschluss an die Saldenübernahme der Firmenbuchhaltung eine mehrere hundert Zeilen umfassende Um- und Nachbuchungsliste erstellen müssen, die nur mit Hilfe zusätzlicher Aufzeichnungen nachvollziehbar sei. Der Prüfer habe deshalb eine Liste mit allen Barbewegungen aller vorgelegten Kassakonten, Bankkonten und Verrechnungskonten der GmbH erstellt…
…D.h. die Gesellschafter hätten gerade keine Vereinbarung darüber getroffen, dass im Zeitpunkt des Ausscheidens von Dr. ***Bf2*** ein zusätzlicher Abzugsposten in Höhe des "rekonstruierten Zusammenschlusskapitals" bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinnes anzusetzen sei, obwohl gem. § 5 des Vertrages sogar eindeutig der Fall des Ausscheidens von…
…sei es unerklärlich, warum - falls überhaupt Dienstverhältnisse vorliegen sollten - die Bf für Zahlungen zur Abfuhr von Lohnsteuer verpflichtet werden sollte, die von ihr nicht getätigt worden seien. Darüber hinaus werde in allen Fällen zusätzlicher Zahlungen an Personen, die auch Dienstnehmer der Bf seien, inhaltlich die…
…der Fa. Ö-GmbH nicht ausschließlich aus dem Kaufpreis in Höhe von € 555.000,00 ergibt, sondern sich aus einem Barbetrag von € 455.000,00 und dem fertiggestellten Rohbau zusammensetzt. Aus dem von der Berufungswerberin beauftragten Sachverständigengutachten lässt sich zweifelsfrei entnehmen, dass der…
…bis 4 noch 15.000 Euro ausständig. Dieser Restbetrag sei ebenfalls im Juli 2013 zurückbezahlt worden. Unter Verwendung zusätzlicher Barmittel von 3.000 Euro seien 18.000 Euro an die A & B IMMOBILIENBETEILIGUNGS GmbH überwiesen worden. 6. und 7. Der Abgabepflichtige habe sich auf Grund…
…bzw. 70.400 € (2012) auf das private Bankkonto der Bf. vorgenommen. Die Herkunft dieser Barbeträge ist nur durch nicht im betrieblichen Rechenwerk und damit auch nicht in den Steuererklärungen erfasste Einnahmen bzw. Umsatzerlöse zu erklären. Das Rechenwerk der Bf. ist in den Jahren 2011…
…wollte, weil es für den Berufungswerber besonders wichtig war, mit seinem Vertragspartner direkt kommunizieren zu können [das alles neben den weiter oben angeführten zusätzlichen Gründen, dass der Berufungswerber Streitigkeiten bei der Abgrenzung von Teilleistungen vermeiden wollte und weil es im Streitfälle bedeutend angenehmer ist, nur…
…samt Zahlungsbestätigungen und Ersatzschecks (Barabhebungen) im Betrag von € 43.500,00 bei. Dazu führt der Beschuldigte durch seinen Verteidiger weiter aus: Es handelt sich alleine bei diesen drei Subunternehmen sohin um bezahlte Barbeträge (und zwei Überweisungsbelege) von gesamt € 212.830,00. Bemerkt wird…
…dass Arbeiten außerhalb der gemeldeten Arbeitnehmerverhältnisse entweder durch eigene Dienstnehmer oder von fremden Arbeitskräften durchgeführt worden seien (Schwarzarbeiten), werde ein zusätzlicher Lohnaufwand in Höhe von 50% der o.a. Fremdleistungen geschätzt und als (bezahlte) Betriebsausgabe anerkannt. II. In diesem Sinne ergingen in der Folge die…
…Wahl der Schätzungsmethode stehe der Abgabenbehörde grundsätzlich frei, die Schätzung sei auch nicht unzureichend begründet. In der Folge übermittelte das BFG dem steuerlichen Vertreter der Bf einen Schätzungsvorschlag zur Berücksichtigung von zusätzlichem Arbeitsleistungsaufwand. In seiner Stellungnahme vom 28. Februar 2017 erklärte er sich mit der…
…bis 2008 geltend gemachten Fremdleistungsaufwendungen teilweise nicht als Betriebsausgabe anerkannt und die damit im Zusammenhang stehenden Vorsteuern nicht zum Abzug zugelassen. Im Berufungsverfahren schätzte der Berufungssenat zusätzlichen Schwarzlohnaufwand für die Jahre 2006 und 2007, sodass sich ein Arbeitsleistungsaufwand von rund 47 Prozent der Erlöse ergab…
…Zur Feststellung der Außenprüfung, die Inventur der Getränke sei von einer von der Bf zusätzlich erstellten Standliste erheblich abgewichen, sei anzumerken, dass der "erhebliche Betrag" 695,80 € ausgemacht habe. Die Barbeträge seien erst am Tag der Verrechnung mit Dr. B als Ausgang aus der…
…es zu dieser Begegnung kam, aber er kann keine konkreten Feststellungen zu diesen Geschäften treffen. Auf Vorhalt der Verantwortungslinie zum Vorbringen stets größere Barbeträge auf einmal vom Konto abzuheben: Bf.: Ich habe den Betrag von € 30.000,00 abgehoben, um die Provision bar zu…
…Schwarzgeldzahlungen mit einer Nachverrechung der Umsatzsteuer gerechnet werden müsse. In einem Fall wurde sogar einer der Betriebsprüfer kurz vor Abschluss einer Zeugeneinvernahme Hörzeuge eines Anrufes der Zeugin durch die Firma A. Festzuhalten ist auch, dass mehrere Zeugen ursprünglich jegliche Zahlung eines zusätzlichen Barbetrages niederschriftl. abstritten…
…die Bf. fristgerecht einen Antrag auf Entscheidung über die Beschwerde durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz, ohne in der Sache selbst jedoch ein zusätzliches Vorbringen zu erstatten. Über die Beschwerde wurde erwogen: Ausgehend vom Inhalt des Verwaltungsaktes, welcher sich wiederum auf die Feststellungen des Prüfers, diese…
…Der Betreiber übernimmt die finanzielle Gebarung (Vereinnahmung von Anzahlungen, Rechnungsstellung, Vereinnahmung der Barbeträge) gegenüber den Gästen, den Behörden und den Reiseveranstaltern, die Verwaltung der Appartements von der Schlüsselverwaltung bis zur Reinigung und der administrativen Verarbeitung der Abrechnungen für die Eigentümer des Appartements. Beschwerden in Bezug…
…dieses Projekt wurden laut Rechnung vom 8.6.2007 Provisionen in der Gesamthöhe von EUR 120.810,37 bezahlt. Von diesem Betrag wurde dem [Beschwerdeführer] ein "Barbetrag" von EUR 70.000,00 vom ehemaligen Geschäftspartner übergeben. Die Übernahme dieses Betrages wurde vom [Beschwerdeführer] schriftlich bestätigt…
…Liegenschaft nur unter der Voraussetzung übertragen hätten, dass sie mit einer lebenslangen Rente abgefunden und ordentlich versorgt werden, zumal sie ansonsten persönlich die Liegenschaft vermietet/verpachtet hätten und von den Früchten der Liegenschaft ihr zusätzliches Auskommen gehabt hätten, benötigt. Auch hier wäre einer steuerlichen Einnahme…
…unglaubwürdig erweisen. Auch die rechtlicherseits vorgenommenen Zuschätzungen für die Zeitspanne 2012 bis 2016 würden sich als rechtlich unzulässig erweisen. Festzuhalten wäre, dass der Abgabepflichtige für die Zeitspanne 2012 bis 2014 über keine zusätzlichen Mitarbeiter verfügt hätte. Im eigenen Namen hätte der Abgabepflichtige niemals Schwarzgeldgeschäfte getätigt…
…17***, Seite 28). Konkret würde sie den Verdacht äußern, ***9*** habe sich an Lieferanten angeblich bezahlte Barbeträge selbst zugeignet. Der von der Staatsanwaltschaft festgestellte Sachverhalt zusammen mit den getätigten Verdächtigungen würden schon ziemlich stark indizieren, dass allenfalls geflossene Vorteile, welche der Gesellschaft entzogen wurden, ***9…