…gefasst: I. Der Antrag des Bestraften A auf Wiederaufnahme des Finanzstrafverfahrens wird als unbegründet ab gewiesen. II. Die vom Wiederaufnahmswerber nach § 185 Abs. 8 FinStrG zu tragenden pauschalen Verfahrenskosten werden gemäß § 185 Abs. 1 lit. a FinStrG mit € 500,00 festgesetzt. III. Gegen diese…
…§ 20, 21 Abs. 3 FinStrG für den Fall deren Uneinbringlichkeit eine zusätzliche Ersatzfreiheitsstrafe von 37 (siebenunddreissig) Tagen verhängt. IV. Der Ausspruch über die Verfahrenskosten bleibt unverändert. V. Gegen diese Entscheidung ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B…
…und Zahler gehaftet hat. Das verlangen die Banken jedenfalls für sehr günstige Zinssätze um gegebenenfalls wahlweise und ohne zusätzliche Verfahrenskosten zugreifen zu können. In meinem Fall kann auch nicht mit einem Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten argumentiert werden: Die Ausnutzung der Steuervorteile, die mir aber…
weitere GZ. RV/3300003/2015 IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Innsbruck 1 des Bundesfinanzgerichtes hat durch den Vorsitzenden Dr. Richard Tannert, den Richter Mag. Peter Maurer und die fachkundigen Laienrichter Mag. Heidi Blum und Mag. Thomas Karner als weitere Mitglieder des Senates in der…
…dass Bescheide da sind und, dass es lediglich darum geht, welche Beträge bei welchen Zeiträumen unter Anrechnung der geleisteten Vorauszahlungen noch zusätzlich zu zahlen sein werden. […] Während all der Jahre hat er Schätzungen nie erwähnt oder kommuniziert, dass er Erklärungen im Rechtsmittelweg einbringen wird…
…Tagen auszumessen, welche unter Abzug der bereits ausgesprochen Ersatzfreiheitsstrafen von sechzig Tagen und zehn Tagen eine restliche zusätzliche Ersatzfreiheitsstrafe von spruchgemäß zehn Tagen ergibt. 14. Die vom Spruchsenat in seiner Entscheidung vom 29. November 2018 dem Bestraften auferlegten pauschalen Verfahrenskosten entsprechen dem Gesetz, wonach gemäß…
…teilweise Folge gegeben und das im Übrigen in seinem Rechtsbestand unverändert bleibende Erkenntnis des Spruchsenates diesbezüglich abgeändert, dass es zu lauten hat: I.1. A ist - zusätzlich zu den unverändert bleibenden Spruchpunkten - auch schuldig, er hat in Salzburg als faktischer Geschäftsführer der B-GmbH, FNbb…
…abzumildern. 8. Die Verringerung der dem Beschwerdeführer vorzuschreibenden Verfahrenskosten gründet sich auf § 185 Abs. 1 lit. a FinStrG, wonach ein anteiliger Kostenersatz im Ausmaß von pauschal 10% der verhängten Geldstrafe, maximal aber ein Betrag von € 500,00, festzusetzen ist. Zahlungsaufforderung: Die zusätzliche Geldstrafe, die…
…hatte, ist somit für die nunmehr vom Bundesfinanzgericht ausgesprochene zusätzliche Geldstrafe keine weitere Zeitspanne an Ersatzfreiheitsstrafe zur Verfügung gestanden, weshalb auch keine solche vorzuschreiben war. 14.8. Die vom Spruchsenat in seiner Entscheidung vom 19. Oktober 2017 dem Bestraften auferlegten pauschalen Verfahrenskosten entsprechen dem Gesetz…
…000,00 und jeweils gemäß § 20 FinStrG für den Fall der Uneinbringlichkeit derselben eine Ersatzfreiheitsstrafe von 55 Tagen verhängt worden ist. Zusätzlich wurde den Beschuldigten auch ein pauschaler Kostenbeitrag zu den Verfahrenskosten in Höhe von € 500,00 auferlegt, welchen sie zur ungeteilten Hand schulden…
…Abs. 4 und 5 FinStrG eine anteilige [verhältnismäßige] Wertersatzstrafe von € 40.000,00 und gemäß § 20 FinStrG für den Fall auch deren Uneinbringlichkeit eine Ersatzfreiheitsstrafe von (weiteren) achtzig Tagen verhängt worden ist. Zusätzlich wurde dem Beschuldigten der Ersatz der pauschalen Verfahrenskosten nach § 185 [Abs…
…gemäß § 185 [Abs. 1 lit. a] FinStrG die Entrichtung von pauschalen Verfahrenkosten in Höhe von jeweils € 500,00 auferlegt. Seiner Entscheidung legte der Spruchsenat im Wesentlichen folgende Feststellungen zugrunde: A, geboren am xxxx, ist ledig und österreichischer Staatsbürger mit Wohnsitz in XXX. Er erziele…
…die Information, dass eine Strafe, wohl eine Geldstrafe, in Höhe von € 15.000,00, eine Ersatzfreiheitsstrafe ("EFS") in Höhe von vier Wochen sowie der Ersatz pauschaler Verfahrenskosten nach § 185 Abs. 1 lit. a FinStrG im Ausmaß von € 363,00 auferlegt wurden, entgegen der…
…21 Abs. 1 und 2] FinStrG eine Geldstrafe in Höhe von € 50.000,00 und [gemäß § 20 FinStrG] für den Fall deren Uneinbringlichkeit eine Ersatzfreiheitsstrafe von zehn Wochen verhängt wurden. Überdies wurde dem Beschuldigten auch der Ersatz pauschaler Verfahrenskosten nach § 185 [Abs. 1 lit…
…vier Fällen Geldstrafen und im Nichteinbringungsfall Ersatzfreiheitsstrafen gemäß § 16 Abs 1 des Gebrauchsabgabegesetzes für Wien sowie gemäß § 64 VStG Verfahrenskostenbeiträge (zu zahlender Gesamtbetrag EUR 1.606,00) verhängt wurden und die Haftung der X. GmbH zur ungeteilten Hand gemäß § 9 Abs 7 VStG ausgesprochen wurde…
…da er von der eingeräumten Möglichkeit, diese darzulegen, keinen Gebrauch gemacht hat und für eine solche Annahme kein Anhaltspunkt besteht. In Summe liegen somit zusätzliche Milderungsgründe vor, die für eine schuld- und tatangemessene Reduktion der Strafen sowie der im Falle der Uneinbringlichkeit gemäß § 16 Abs…
…00283-001, eine zusätzliche Geldstrafe in Höhe von € 100,00 (in Worten: Euro einhundert) und gemäß § 20 FinStrG für den Fall der Uneinbringlichkeit der Geldstrafe eine zusätzliche Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von einem Tag verhängt werden. Die von A zu tragenden pauschalen Verfahrenskosten werden gemäß §…
…selbst zu tragenden Eingangsabgaben ersparen will. Dieser wirtschaftliche Vorteilserwerb des Finanzstraftäters ist auch indirekt möglich gewesen: Wenn etwa der Erstbeschuldigte seine eigene Ware ausgeliefert hätte und er durch das zusätzliche Verkaufsangebot seinen Umsatz und seinen Gewinn zu erhöhen beabsichtigt hätte. Nicht gewerbsmäßig im Sinne des…
…260 Abs. 1 lit. a BAO als nicht fristgerecht eingebracht zurückgewiesen. II. Der Antrag, "dem Rechtsträger der belangten Behörde" den Ersatz der Verfahrenskosten "zu Handen des Beschwerdeführervertreters bei sonstiger Exekution aufzutragen", wird gemäß § 313 BAO abgewiesen. III. Gegen diesen Beschluss ist gemäß Art. 133 Abs…
…eine zusätzliche Geldstrafe von € 4.200,00 (in Worten: Euro viertausendzweihundert) und gemäß § 20 FinStrG für den Fall deren Uneinbringlichkeit eine Ersatzfreiheitsstrafe von neunzehn Tagen auferlegt werden. A hat überdies gemäß § 185 Abs. 1 lit. a FinStrG pauschale Verfahrenskosten in Höhe von € 420…