…Mai 2014, StrNr. 041/2012/00345-001, eine zusätzliche Geldstrafe in Höhe von € 40.000,00 (in Worten: Euro vierzigtausend) verhängt wird. 2. Das gegen A beim Finanzamt Braunau Ried Schärding unter der StrNr. 041/2015/00226-001 überdies wegen des Verdachtes, er habe…
… der verbleibende Rest ergibt die zu verhängende zusätzliche Geldstrafe. Es ergibt sich sohin für die Gesamtstrafe ein Strafrahmen von € 6.736,07 (USt 2011) + € 3.678,34 (USt 2012) + € 54.145,98 (ESt 2009) + € 26.189,48 (ESt 2010) + € 7…
…Zusätzlich liegt auch noch mangels einer Strafbeschwerde des Amtsbeauftragten gemäß § 161 Abs. 3 Satz 1 FinStrG ein Verböserungsverbot vor, weshalb in Anbetracht der Verringerung dieses Strafrahmens von ursprünglich € 12.862,60 auf € 8.802,60 auch die Geldstrafe verhältnismäßig anzupassen war. Unter Abzug…
…auf eine grob fahrlässige Abgabenverkürzung nach § 34 Abs. 1 FinStrG abzumildern war. 4. Zur Strafbemessung ist auszuführen: 4.1. Zur Bemessung der zusätzlichen Geldstrafe: 4.1.1. Gemäß § 23 Abs. 1 FinStrG ist Grundlage für die Strafbemessung zunächst die Schuld des Täters. Gemäß § 23 Abs…
… 21 Abs. 1 bis 3 FinStrG eine zusätzliche Geldstrafe in Höhe von € 20.000,00 (in Worten: Euro zwanzigtausend) und gemäß § 20 FinStrG für den Fall deren Uneinbringlichkeit eine zusätzliche Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von zehn Tagen verhängt werden. B. Hinsichtlich der weiteren unter der…
… der verbleibende Rest ergibt die zu verhängende zusätzliche Geldstrafe. Es ergibt sich sohin für die Gesamtstrafe ein Strafrahmen von € 8.131,21 (Lohnabgaben D-GmbH 01-12/2013) + € 46.700,00 (USt F-GmbH 2010) + € 1.108,34 (UVZ 09/10) + €…
…Juli 2013, StrNr.3, eine zusätzliche Geldstrafe von € 40.000,00 und gemäß § 20 FinStrG für den Fall deren Uneinbringlichkeit eine [zusätzliche] Ersatzfreiheitsstrafe von achtzig Tagen sowie - in Anbetracht des nicht mehr vollziehbaren Verfalls der verhandelten Zigaretten - gemäß § 19 Abs. 4 und 5 FinStrG…
…1 und 2] FinStrG eine Geldstrafe in Höhe von € 6.000,00 und gemäß § 20 FinStrG für den Fall deren Uneinbringlichkeit eine Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 40 Tagen verhängt wurde (Ablichtung Strafverfügung, Abfrage Finanzstrafkartei). F. Zusätzlich ist noch beim Landesgericht für Strafsachen Wien gegen…
…die Voranmeldungszeiträume Juli bis Dezember 2002 mit einer (in Bezug auf die Vorstrafe zusätzlichen) Geldstrafe von € 6.000,00 belegt worden; auch diese (zusätzliche) Geldstrafe bzw. die für den Fall deren Uneinbringlichkeit verhängte (zusätzliche) Ersatzfreiheitsstrafe sind in weiterer Folge vollzogen worden. 16.2.3…
…Vergleich gering ist. Zusätzlich soll über A bezüglich eines Vergehens nach § 8 Abs. 1 Z. 1 Artenhandelsgesetz eine zusätzliche Geldstrafe von € 1.200,00 und für den Fall deren Uneinbringlichkeit dieser zusätzlichen Geldstrafe eine zusätzliche Ersatzfreiheitsstrafe von vier Tagen verhängt werden. Hinsichtlich B werde…
… der verbleibende Rest ergibt die zu verhängende zusätzliche Geldstrafe. Es ergibt sich sohin für die Gesamtstrafe ein Strafrahmen von € 815,84 (UVZ 05/11) + € 1.299,66 (UVZ 06/11) + € 736,75 (UVZ 08/11) + € 536,90 (UVZ 11/11) + €…
…der Beschuldigten nicht ausreichend gewürdigt worden seien und darüber hinaus auch zusätzliche Milderungsgründe nicht berücksichtigt worden seien, sowie ein tatsächlich nicht gegebener Erschwerungsgrund miteingeflossen sei. Die Beschuldigte stelle daher die Anträge die verhängte Geldstrafe schuldangemessen herabzusetzen und die Ersatzfreiheitsstrafe auf das neue Strafausmaß anzupassen bzw…
… der verbleibende Rest ergibt die zu verhängende zusätzliche Geldstrafe. Es ergibt sich sohin insgesamt ein Strafrahmen von € 236.022,21 (BB-GmbH USt 2006: € 5.000,00 + BB-GmbH USt 2007: € 6.000,00 + BB-GmbH KöSt 2006: € 6.250,00…
… der verbleibende Rest ergibt die zu verhängende zusätzliche Geldstrafe. Es ergibt sich sohin für die Gesamtstrafe ein Strafrahmen von € 2.000,00 (USt 2011) + € 1.980,00 (USt 2012) + € 441,92 (USt 2013) + € 8.23,00 (ESt 2011) + € 12.245…
…13. September 2012, StrNr. 091/2012/00035-001, eine zusätzliche Geldstrafe von € 4.200,00 (in Worten: Euro viertausendzweihundert) und gemäß § 20 FinStrG für den Fall deren Uneinbringlichkeit eine Ersatzfreiheitsstrafe von neunzehn Tagen auferlegt werden. A hat überdies gemäß § 185 Abs. 1 lit. a…
…1 und 2] FinStrG eine Geldstrafe von € 7.500,00 und gemäß § 20 FinStrG für den Fall deren Uneinbringlichkeit eine Ersatzfreiheitsstrafe von dreißig Tagen verhängt worden sind. Zusätzlich wurde der Beschuldigten der Ersatz der pauschalen Verfahrenskosten in Höhe von € 500,00 und der…
…für den Bf. sprechenden Zumessungsgründe, eine deutliche Reduzierung des oben genannten Ausgangswertes für die Zusatzgeldstrafe geboten. Berücksichtigt man dann die bereits verhängten Geldstrafen und zusätzlich zu der infolge des Wechsels der beruflichen Tätigkeit nur mehr eingeschränkt vorliegenden Spezialprävention, die nicht vom Bf. zu vertretende lange…
…schuld- und tatangemessen, sodass eine zusätzlich auszusprechende Ersatzfreiheitsstrafe von 10 Tagen verbleibt. Kostenentscheidung Die Verfahrenskosten in Höhe von nunmehr € 360,00 gründen sich auf § 185 Abs. 1 lit. a FinStrG, wonach pauschal ein Kostenersatz im Ausmaß von 10% der verhängten Geldstrafe, maximal aber ein…
…22.001,04 zurück. Dadurch wurde mein finanzieller Rahmen bereits auf das Existenzminimum reduziert. Eine zusätzliche Geldstrafe in dieser Höhe stellt für mich eine untragbare und existenzgefährdende Belastung dar. lch bin seit dem 05.05.2025 wieder berufstätig und bemühe mich sehr, meine finanzielle Situation…
…ist Grundlage für die Bemessung der Geldstrafe zunächst die Schuld des Täters. Gemäß § 23 Abs. 2 und 3 FinStrG sind bei der Ausmessung der Strafe die Erschwerungs- und Milderungsgründe, soweit sie nicht schon die Strafdrohung bestimmen, gegeneinander abzuwägen und zusätzlich die persönlichen Verhältnisse und die…