…all diesen Gründen kann aus wirtschaftlicher Betrachtungsweise kein steuerpflichtiger Tatbestand vorliegen und aus formal-zivilrechtlicher Sicht liegt jedenfalls kein gesellschaftsteuerpflichtiger Tatbestand vor, da der Zuschuss formaljuristisch betrachtet durch die Großmutter erfolgte. Da weder in formal-zivilrechtlicher Betrachtungsweise noch in wirtschaftlicher Betrachtungsweise ein gesellschaftsteuerpflichtiger Vorgang vorliegt…
…Konsequenzen! SWK 2008, 1148 (1148 f); Achatz/Bieber in Achatz/Kirchmayr, KStG (2011) § 1 Rz 95; Achatz/Haller in Achatz/Kirchmayr, KStG (2011) § 5 Rz 54. Ebenso aus zivilrechtlicher Sicht Aicher in Rummel, ABGB, 3. Auflage, § 26 Rz 11; Gamerith in Rummel, ABGB, 3. Auflage…
…Prüferin für das Jahr 2009 einerseits die Feststellung, dass die Teilwertabschreibung von Wertpapieren im Betrag von 4.836,64 Euro (13.072 Stück W-Aktien wurden im Streitjahr um den Preis von jeweils 2,55 Euro erworben, wobei das Depot auf den Namen von A…
…Steuerlast von 5.000 Euro auslösen solle, wenn lediglich ein Los um 1 Euro verkauft werde. Die Steuerlast würde das 5.000-fache des erzielten Preises ausmachen. - Damit liege eine exzessive Besteuerung vor, da die Relation zwischen Steuerbelastung und Gewinn bzw. Deckungsbeiträgen so unverhältnismäßig sei…
…KG die Liegenschaften samt den jeweils einen unselbständigen Bestandteil darstellenden Bauwerken. Nach dem Grundsatz superficies solo cedit teilen die Bestandteile das rechtliche Schicksal der Liegenschaften und ist zivilrechtlich ein „Zurückbehalten“ der Gebäude nicht möglich. Für die Bestimmung des gemeinen Wertes der Liegenschaften nach der Vorschrift…
…Hersteller wie auch der Bf. an, es habe keinen fixen Preis gegeben, doch spricht die Gestaltung der Rechnungen 310536 (Rechnung A mit pauschal EUR 100.000,00) und 310571 (Rechnung C über die aufschlaglose Weiterverrechnung des Einkaufspreises für das Basisfahrzeug) dafür, dass es zumindest eine…
…von Liegenschaften durch die Beschwerdeführerin an ihren Sohn ein Nettovorbehaltsfruchtgenuss vorliege und der Beschwerdeführerin die Einkünfte zuzurechnen sind. Mangels Zahlung einer Substanzabgeltung durch die Beschwerdeführerin (Fruchtgenussberechtigte) an ihren Sohn (zivilrechtlicher Eigentümer; Fruchtgenussbesteller) könne die Beschwerdeführerin keine AfA mehr geltend machen. Zudem sei in dem für…
…von Liegenschaften durch die Beschwerdeführerin an ihren Sohn ein Nettovorbehaltsfruchtgenuss vorliegt und der Beschwerdeführerin die Einkünfte zuzurechnen sind. Mangels Zahlung einer Substanzabgeltung durch die Beschwerdeführerin (Fruchtgenussberechtigte) an ihren Sohn (zivilrechtlicher Eigentümer; Fruchtgenussbesteller) kann die Beschwerdeführerin keine AfA mehr geltend machen. Zudem sei in dem für…
…Prüfer fest, dass der Abgabepflichtige mit Kaufvertrag vom 26. März 2009 ein Fahrzeug der Marke C (Erstzulassung November 2006) zum Preis von 170.000 € erworben habe. Das Fahrzeug sei bei einem Händler in Deutschland gekauft und dieser Vorgang als innergemeinschaftlicher Erwerb erklärt worden. Der…
…Tz. 5 § 12 Rücklage Mit Kaufvertrag vom 20.12.2004 wurde das Grundstück XY samt darauf befindlichen Betriebsgebäude der Bf. an einen fremden Dritten zum Preis von Euro 2.450.000,00 verkauft. Die Übernahme des Kaufgegenstandes sollte laut Kaufvertrag (§4) mit Kaufvertragsunterfertigung erfolgen. Hinsichtlich…
…M.B.L. als Vorsitzende, die Richterin Drin. Wiebke Peperkorn sowie die fachkundigen Laienrichterinnen Mag. Melanie Preiss (Arbeiterkammer) und Sylvia Gstättner (Wirtschaftsbund) in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr*** vertreten durch CPA Aicher Steuerberater GmbH & Co KG, Schillerplatz 5, 9300 St.Veit/Glan, über die Beschwerde…
…Werbungskosten begehrenden Steuerpflichtigen gehen (VwGH 7.12.1988, 88/13/0099). Verträge zwischen nahen Angehörigen werden daher - selbst bei zivilrechtlicher Gültigkeit (VwGH 26.1.1999, 98/14/0095) - für den Bereich des Steuerrechts nur dann anerkannt, wenn sie nach außen ausreichend zum Ausdruck kommen (Publizitätswirkung…
…der jüngsten Vergangenheit unter Beweis gestellt. Durch das zeitnahe Ableben des Künstlers sei mit einer steuerpflichtigen Wertsteigerung im Betriebsvermögen zu rechnen. Da zivilrechtlicher Eigentümer die GmbH sei, sei eine Zurechnung im Zuge einer verdeckten Gewinnausschüttung an den Gesellschafter rechtswidrig. 3. Die belangte Behörde hat mit…
…zu verstehen, zu dem das wirtschaftliche Eigentum an einem Wirtschaftsgut erlangt wird. Entscheidend ist somit die tatsächliche betriebliche Nutzungsmöglichkeit und nicht nur der rechtliche Übergang von Besitz oder Preisgefahr. Da die tatsächliche betriebliche Nutzungsmöglichkeit für das R Röntgengerät im Veranlagungsjahr 2009 nicht vorgelegen hat, steht…
…Drucken von 100.000 Losen mit Lospreis von 1 Euro eine Steuerlast von 5.000 Euro auslösen solle, wenn lediglich ein Los um 1 Euro verkauft werde. Die Steuerlast würde das 5.000-fache des erzielten Preises ausmachen." ist dem entgegenzuhalten, dass gemäß § 40 2…
…Drucken von 100.000 Losen mit Lospreis von 1 Euro eine Steuerlast von 5.000 Euro auslösen solle, wenn lediglich ein Los um 1 Euro verkauft werde. Die Steuerlast würde das 5.000-fache des erzielten Preises ausmachen." ist dem entgegenzuhalten, dass gemäß § 40 2…
…95 zurückzuzahlen. Der entrichtete Betrag iHv EUR 81.656,95 sei für den beschwerdegegenständlichen Zeitraum wie folgt ermittelt worden: | MWh: | Preis/MWh: | Produkt: | 4.547,87 | 179,95 | 818.389,21 | 4.547,87 | 120,00 (in…
…Privatvermögen anders zu beurteilen wäre. Das Unternehmen ***13*** werde in der Rechtsform einer GmbH betrieben und wäre daher vorweg schon eine zivilrechtliche Trennung des Vermögens gegeben. Der Prüfer würde auf eine Information von Steuerberater ***21*** vom 23.5.2015 verweisen. Bei dieser Information werde dargestellt…
…kein Erlös gegenüber stand. Die Grundstücke im Gesamtausmaß von 19631 m² wurden in das Vermögen des Gesellschafter-Geschäftsführers ***3*** ***2*** übertragen, der im selben Zeitraum und in unmittelbarer Nähe Grundstücke zum ortsüblichen Preis von ca. EUR 02,30 pro Quadratmeter erwarb. Die verdeckte Ausschüttung infolge…
…für die Überlassung des Gebrauchs der Bestandsache bestimmt sei und nicht was "anlässlich" der "Überlassung des Gebrauchs" vereinbart worden sei. Aus dem "Wert" als Gebührenbemessungsgrundlage müsse ausscheiden, was nicht (in zivilrechtlicher Sicht) Entgelt für das konkrete gebührenpflichtige Rechtsgeschäft sei, sondern Gegenleistung für ein anderes Rechtsgeschäft…