…Österreich eine widerrechtliche. Gegenbeweis Liegt eine Verwendung eines Fahrzeuges mit ausländischem Kennzeichen durch eine Person mit inländischem Hauptwohnsitz bzw Sitz vor, so vermutet § 82 Abs 8 KFG einen dauernden Standort des Fahrzeuges im Inland, außer es wird ein Gegenbeweis erbracht. Wie der Gegenbeweis zu erbringen…
…3 KfzStG 1992 bzw. § 1 Z. 3 lit. b NoVAG infolge widerrechtlicher Verwendung entstanden. 2. Gegen beide Bescheide wurde am 01.09.2021 die Beschwerde eingebracht. Begründet wurde diese damit, dass die Bf zwar Zulassungsbesitzerin des verfahrensgegenständlichen Fahrzeuges sei, dieses sich aber stets an der…
…ihn im Ausland zugelassener, mehrfach im Inland angetroffener Fahrzeuge der Gegenbeweis zur Standortvermutung des § 82 Abs. 8 KFG gelungen ist oder nicht. Der Kfz-Steuer unterliegen ua. Kraftfahrzeuge, die auf Straßen mit öffentlichem Verkehr im Inland ohne die kraftfahrrechtlich erforderliche Zulassung verwendet werden (widerrechtliche Verwendung; …
…Juli 2006 die Unterfertigung der Niederschrift. Aus diesem Zeitablauf ist wohl offensichtlich zu ersehen, dass überhaupt keine Möglichkeit war, entsprechende Gegenbeweise zu erbringen. Wie der Finanzverwaltung und somit auch dem Betriebsprüfer bekannt ist, unterhält Herr Bf. einen Zweitwohnsitz in Frankreich. Die beiden Fahrzeuge sind in…
…nach dem KFG 1967 im Inland zuzulassen gewesen (§ 82 Abs. 8 KFG). Mangels Zulassung wurde der Tatbestand der "widerrechtlichen Verwendung" erfüllt. Ein (zulässiger) Gegenbeweis zur Widerlegung der gesetzlichen "Standortvermutung" wurde nicht erbracht. Die Bf als Verwenderin bzw. Fahrzeughalterin iSd § 5 Abs. 1 EKHG ist gem…
…Jahres 2019 nach Österreich eingebracht und nahezu jede Woche ins Gemeinschaftsgebiet verbracht wurde, liegt keine widerrechtliche Verwendung im gegenständlichen Jahr vor. Der gegenständliche Bescheid ist aufzuheben. Ergänzend wird zur Standortvermutung und der Erbringung des Gegenbeweises ausgeführt: Wie der Verwaltungsgerichtshof im Erkenntnis vom 28. Oktober 2009…
…ua. wegen des Umfangs der Fristüberschreitung und der Höhe des erlangten finanziellen Vorteils durchaus als angemessen. VI. Ergebnis: In Anbetracht oben dargelegter Sach- und Rechtslage war der Tatbestand der "widerrechtlichen Verwendung" des Fahrzeuges im Inland verwirklicht worden; ein Gegenbeweis zur Standort-vermutung iSd § 82 Abs…
…2. Satz KFG 1967 unzulässig (Haller, § 1 Rz 85). Eine dennoch fortgesetzte, widerrechtliche Verwendung führt zur Steuerpflicht nach § 1 Abs. 1 Z 3 KfzStG 1992, sofern der Verwender keinen Gegenbeweis erbringt (vgl. Haller, § 1 Rz 85, zur vergleichbaren Rechtslage bei der Normverbrauchsabgabe). Fest steht, dass…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Drin. Elisabeth Hafner als Vorsitzende, die Richterin Maga. Ulrike Nussbaumer LL.M. M.B.L., sowie die fachkundigen Laienrichter Komm. Rat Max Stechauner und Mag. Reinhard Krassnig in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch…
…eines Kraftfahrzeuges mit ausländischem Kennzeichen außerhalb Österreichs liegt. Die Beweislast trifft diesbezüglich allein den Bf. als Verwender des streitgegenständlichen Fahrzeuges. Um diesen Gegenbeweis erbringen zu können, hat der Bf. dabei von sich aus initiativ und umfassend darzulegen, aus welchen Gründen das Fahrzeug nicht als ein…
…Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen, die von Personen mit dem Hauptwohnsitz oder Sitz im Inland in das Bundesgebiet eingebracht oder in diesem verwendet werden, sind bis zum Gegenbeweis als Fahrzeug mit dem dauernden Standort im Inland anzusehen. Die Verwendung solcher Fahrzeuge ohne Zulassung gemäß § 37 ist…
…vor. Die belangte Behörde erstattete die folgende Stellungnahme: "Gemäß § 1 Abs. 1 Z 3 KfzStG 1992 unterliegen der Kraftfahrzeugsteuer jene Kraftfahrzeuge, die auf Straßen mit öffentlichem Verkehr im Inland ohne die kraftfahrrechtlich erforderliche Zulassung verwendet werden (widerrechtliche Verwendung). § 40 Abs. 1 KFG bestimmt ua, dass…
"23 … Dieser muss, wenn er den Gegenbeweis erbringen möchte, entsprechend vorsorgen (Beweisvorsorge) und er hat von sich aus initiativ und umfassend darzulegen, aus welchen Gründen das Fahrzeug nicht als ein Fahrzeug mit dauerndem inländischem Standort anzusehen ist, und dafür auch die erforderlichen Beweise anzubieten…
…Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen, die von Personen mit dem Hauptwohnsitz oder Sitz im Inland in das Bundesgebiet eingebracht und in diesem verwendet werden, bis zum Gegenbeweis als Fahrzeug mit dem dauernden Standort im Inland anzusehen sind. Die Verwendung solcher Fahrzeuge ohne Zulassung gemäß § 37 KFG…
…Abs. 8 KFG anwendbar und wird ein dauernder Standort des Fahrzeuges im Inland vermutet. In diesem Fall ist die Verwendung des Fahrzeuges nach Überschreiten der Monatsfrist unzulässig und führt eine dennoch fortgesetzte, widerrechtliche Verwendung zur Steuerpflicht, sofern der Verwender keinen Gegenbeweis erbringt (vgl. Haller, NoVAG…
…und Nichterbringen des Gegenbeweises die Behörde nach den gesetzlichen Bestimmungen nicht das überwiegende Verwenden im Inland nachweisen. Die NoVA wurde daher dem Beschwerdeführer als Verwender gemäß § 4 Z 3 NoVAG zu Recht vorgeschrieben. Auch die KfzSt wurde dem Beschwerdeführer aufgrund der widerrechtlichen Verwendung im Inland…
…der Bf. verwende den Opel Astra mit dem amtlichen deutschen Kennzeichen ***Kennzeichen*** und der Fahrzeugidentifikationsnummer ***FIN*** seit Dezember 2016 widerrechtlich im Inland. Die Kraftfahrzeugsteuer für den Zeitraum Oktober bis Dezember 2016 wurde hierbei mit € 54,42 festgesetzt und für Jänner bis September 2017 mit…
…einen möglichen Gegenbeweis zur Standortvermutung zu erbringen, waren mit gegenständlich angefochtenen Bescheiden zu Recht gem. § 1 Z 3 NoVAG die Normverbrauchsabgabe und gem. § 1 Abs. 1 Z 3 KfzStG Kraftfahrzeugsteuern (und ebenfalls hierzu akzessorisch der jeweilige Verspätungszuschlag) wegen widerrechtlicher Verwendung des Fahrzeuges ohne die erforderliche…
…8 KFG zur Anwendung. Der dauernde Standort des Fahrzeugs befinde sich im Inland. Einen Gegenbeweis habe der Beschwerdeführer nicht erbringen können. Es sei auch kein anderer Standort als jener im Inland feststellbar. Nach den Angaben des Beschwerdeführers stehe der Mercedes mit dem deutschen Kennzeichen ***1…
…Ausland (Hinweis auf VwGH 25.1.2006, 2001/14/0170) als weitere Indizien in die Gesamtbetrachtung miteinzubeziehen. Das vorgelegte Fahrtenbuch ergebe hinsichtlich der zeitlichen Komponente eine weitaus höhere Verweildauer des Kraftfahrzeuges in Österreich. Der Gegenbeweis iSd § 82 Abs. 8 KFG werde als nicht erbracht angesehen…