…nicht entnommen werden, auf welche Umstände genau das Finanzamt die Verwirklichung der Voraussetzungen für eine Aufhebung stütze. Ebenso fehle die Darstellung der Gründe der Ermessensübung. Im Berufungsverfahren könne dieser wesentliche Begründungsmangel nicht saniert werden. Es entspreche auch nicht dem Sinn des § 299, dass ein Vorlageantrag…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Senatsvorsitzende ***SenV***, den Richter***Ri*** sowie die fachkundigen Laienrichter ***SenLR1*** und ***SenLR2*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Theiss Puchinger Steuerberatungs und Wirtschaftsprüfungs GmbH, Brucknerstraße 8 Tür 9, 1040 Wien, über die Beschwerden vom…
…Ob Liebhaberei vorliegt oder nicht, ist jedes Jahr neu und nur zukunftsbezogen durchzuführen. Es liegt daher ein wesentlicher Begründungsmangel vor. Überdies wurde die Umsatzsteuererklärung für 2021 bereits abgegeben, sodass auch eine Schätzung unzulässig ist." Mit Beschwerdevorentscheidung vom 28. Februar 2024 wurde gegenständliche Beschwerde als unbegründet…
…nicht begründet. Der Bescheid der belangten Behörde werde daher vom Bundesfinanzgericht aufzuheben sein, da er dem Gerichtshof die Überprüfung des angefochtenen Bescheides auf seine inhaltliche Rechtmäßigkeit hindere. Es liege daher ein wesentlicher Begründungsmangel vor (VwGH 15.10.1963, 1325/62). Gemäß § 58 Abs. 2 und…
…darzulegen. Mangle es dem Bescheid an einer Nachprüfbarkeit der Erwägungen, Gedankenführung und der Motive, die dem Bescheid zugrunde lägen, liege ein wesentlicher Begründungsmangel vor (vgl. VwGH 24.5.1962, 509 f/57). 3.4. (Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften - Verletzung des rechtlichen Gehörs) Werde das…
…keine wesentliche Aussagekraft haben - hier zusätzlich vorliegt, wurde dem Steuerpflichtigen nicht vorgelegt und auch in der BVE wird darauf nicht weiter eingegangen. Das Finanzamt beschränkt sich somit ganz allgemein darauf, festzuhalten, dass die - durchaus substantiierten - Angaben des Steuerpflichtigen "unglaubwürdig" seien. Insofern liegt ein wesentlicher Begründungsmangel…
…Abgabenschuldigkeiten könne daher auf Grund des rechtskräftigen Konkurses nicht bestehen. Außerdem fehle den Bescheiden jede nachvollziehbare Begründung, sodass ein wesentlicher Begründungsmangel vorliege. Mit Beschwerdevorentscheidung vom 19. Dezember 2016 wies die Abgabenbehörde die Beschwerde mit der Begründung ab, eine schuldhaftes Verhalten sei für einen Haftungsbescheid nach …
…eine Haftung des Bf. vorliege, habe die Abgabenbehörde nicht angeführt, weshalb der angefochtene Bescheid unter einem wesentlichen Begründungsmangel leide. Ein weiterer wesentlicher Begründungsmangel sei darin gelegen, dass die Abgabenbehörde eine Geschäftsführerhaftung geltend mache, obwohl die Abgabenbemessung - zum Beispiel Lohnsteuer 1-09/2013, Dienstgeberbeitrag 1-09…
…der Einbringlichkeit (gemeint: der Aussetzung der Vollziehung der Entscheidung) sei schon deshalb unrichtig, weil sie nur eine Scheinbegründung anbiete, weswegen ein wesentlicher Begründungsmangel vorliege. Im Parallelverfahren sei wiederholt darauf hingewiesen worden, es könne die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens nicht dazu führen, dass die zehnjährige Verjährungsfrist gelte…
…der Einbringlichkeit (gemeint: der Aussetzung der Vollziehung der Entscheidung) sei schon deshalb unrichtig, weil sie nur eine Scheinbegründung anbiete, weswegen ein wesentlicher Begründungsmangel vorliege. Im Parallelverfahren sei wiederholt darauf hingewiesen worden, es könne die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens nicht dazu führen, dass die zehnjährige Verjährungsfrist gelte…
…Es ist also für den Bescheidadressaten nicht überprüfbar nachvollziehbar, wie die Behörde zu dieser Annahme gelangt. Allein das ist ein wesentlicher Begründungsmangel, der mit der angefochtenen Berufungsvorentscheidung nicht saniert wird. Die Bescheidbegründung lässt in keiner Weise erkennen, aus welchen bewiesenen Sachverhaltselementen den Denkgesetzen entsprechend schlüssig…
…wann, wo und auf welche Weise (durch wen) die verschiedenen Schriftstücke im Konkursakt der Auto XY GmbH vorgefunden wurden, schweigt sich der angefochtene Bescheid dagegen gänzlich aus. Das ist ein wesentlicher Begründungsmangel. Es ist nicht etwa Sache der Partei, das Nichtvorliegen eines Wiederaufnahmegrundes, der im…
…Eine fehlende Nachvollziehbarkeit des Wiederaufnahmegrundes, wie in der Beschwerde behauptet, kann nicht erkannt werden. Dementsprechend liegt auch kein wesentlicher nicht sanierbarer Begründungsmangel vor, welcher zur Aufhebung des gegenständlichen Bescheides führen könnte. Hinsichtlich der Begründung der Ermessensentscheidung ist auszuführen, dass diese in der Begründung des Wiederaufnahmebescheides…
…daher den zu Strafnummer ******* , SpS *****, Steuernummer: ****, ergangenen Bescheid wegen unrichtiger rechtlicher Beurteilung in eventu wegen wesentlicher Verfahrens- und Begründungsmängel, i nsbesondere wegen Unterstellung eines grundrechtswidrigen Inhaltes und Verletzung der Norm des § 150 Abs. 4 letzter Satz FinStrG aufheben und die zu Unrecht zurückgewiese Beschwerde unter…
…eines Universitätslehrers für Lehramtsstudierende mit Projektunterricht "Musik und Jugendkultur" unter Verweis auf entsprechende Vorjudikatur seinen Standpunkt folgendermaßen formuliert: „§ 20 Abs 1 Z 2 lit a EStG 1988 enthält als wesentliche Aussage ein Abzugsverbot gemischt veranlasster Aufwendungen, dem der Gedanke der Steuergerechtigkeit insoweit zu Grund liegt…
…November 2013. Der Verzicht auf eine eigenständige zusammenhängende Darstellung des Sachverhalt und dessen rechtlicher Würdigung zieht wesentliche Begründungsmängel nach sich. So hat das Finanzamt bei der Festsetzung einer Abgabe nach § 201 BAO nach ständiger Rechtsprechung des Unabhängigen Finanzsenates (UFS) und des Bundesfinanzgerichts jene Sachverhaltselemente zu…
…4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) hinsichtlich der Rechtsfrage, ob die Unterlassung der Erlassung eines Einleitungsbescheides verfahrensgegenständlich einen wesentlichen Verfahrensfehler darstellt oder nicht, zulässig. Der Spruchsenat beim Finanzamt Wien 9/18/19/Klosterneuburg als Organ des Finanzamtes Wien 9/18/19/Klosterneuburg als Finanzstrafbehörde hat mit…
…BAO 2025, 332). Allerdings wird, wenn keine gegen die Wiederaufnahme sprechende Umstände vorliegen, ein solcher Begründungsmangel idR kein "wesentlicher" Verfahrensmangel sein (Predota/Rzeszut in Rzeszut/Tanzer/Unger, BAO, § 307 Rz 4). Nach § 20 BAO sind Ermessensentscheidungen nach Billigkeit und Zweckmäßigkeit zu treffen. Für den Fall…
…des Vorliegens von Unbilligkeit der Abgabeneinhebung mangels entsprechender, verfahrensrechtlich einwandfrei getroffener Feststellungen nicht nachvollziehbar dargestellt habe, weshalb ein weiterer schwerer Begründungsmangel vorliege. Für die Entscheidung im Sinne des § 236 BAO sind die Vermögens- und Einkommensverhältnisse zum Zeitpunkt der Entscheidung über das Ansuchen maßgebend (vgl. Ritz…
…dass ein wesentlicher Teil der Tätigkeit nicht in dem entsprechenden Mitgliedstaat ausgeübt werde. Da im bekämpften Bescheid keinerlei Feststellungen über den Umfang der Tätigkeit, die zu erbringenden Dienstleistungen oder über den Umsatz gemacht worden seien, leide der Bescheid unter einem wesentlichen Begründungsmangel ist und ersatzlos…