…Stürzlinger, in Lang/Schuch/Staringer/Rust (Hrsg) KStG2 (2016) § 8 Rn 242). Der gesetzliche Mantelkauftatbestand bringt die Rechtsfolge des Untergangs des Verlustvortragsrechts mit einer gesamthaften wesentlichen Änderung der Strukturen der Körperschaft innerhalb eines überschaubar kurzen Zeitraums in Verbindung. Voraussetzung für die Versagung des Verlustabzugs ist…
…nach der Entstehung des Exekutionstitels die rechtlichen und/oder tatsächlichen Verhältnisse in einem wesentlichen Punkt geändert haben und damit die objektiven Grenzen der Bescheidwirkungen andere geworden sind, wenn der Bescheid (auf Grund einer wesentlichen Änderung der Sach- und Rechtslage) nicht mehr in derselben Form ergehen…
…03.2005, 2004/16/0252 (Betrieb einer Weinbar, Jugendtreff mit Clubbings) die wesentliche Erkenntnisquelle; entscheidend ist demnach die Änderung der Wirtschaftsführung; eine bloße Verlustaufholung (oder Überschreitung der bisherigen Verluste durch Einnahmen) wird in diesem Erkenntnis keineswegs als ausreichend für eine Einkunftsquellenvermutung erachtet, zumal ja lt…
…seiner tatsächlich steuerbaren Geschäftsführerbezüge dem österreichischen Fiskus zugekommen ist. Dennoch hat er 2005 und 2006, offenkundig wider besseres Wissen, diese wesentliche Änderung seiner selbständigen Betätigung der zuständigen Abgabenbehörde, dem Finanzamt Salzburg-Stadt, nicht mitgeteilt (Veranlagungsakt). Er hat wider sein besseres Wissen als Steuerfachmann auch nicht…
…Geschäftsführer erleichtert. 3) Zur Liebhabereibetätigung bzw. Änderung der Art der Bewirtschaftung/Überschusss/Einnahmequelle/Zufallsgewinn Nach der Absicht der Gesellschafter soll in der nächsten Generalversammlung im Oktober 2007 bereits die Auflösung der Gesellschaft beschlossen werden [Anmerkung: Der tatsächliche Beschluss erfolgte laut Firmenbuchabfrage am 27. Mai 2008]…
…in steuerlicher Sicht wohlverhalten, dass keine neuerlichen Verfehlungen bekanntgeworden sind. Dieser Umstand und der Aspekt des Zeitablaufes seit Tatbegehung haben insbesondere den spezialpräventiven Aspekt wesentlich abgeschwächt. Als mildernd zu werten ist überdies die finanzstrafrechtliche Unbescholtenheit des Beschuldigten, die erfolgte Schadensgutmachung laut Abgabenkonto, die oben beschriebene…
…Sachverhalt geändert hat. Dem ursprünglichen Bescheid vom 28. März 2022 liegt ein unterschiedlicher Sachverhalt zugrunde, da in den entscheidungsrelevanten Fakten eine wesentliche Änderung eingetreten ist Zunächst anzuführen wäre die Ausstellung eines Behindertenpasses, rückwirkend ab dem 29.11.2021, der eine 80%-Behinderung bestätigt Beweis: Bescheid…
…Die A (deren Mantel) sei Mittel zum Zweck der Beratungstätigkeit der Fa. I GmbH mit einem befristeten Pachtvertrag bis 31. Dezember 2011 gewesen. Die oben angeführten Maßnahmen würden eine wesentliche Änderung der wirtschaftlichen Struktur darstellen, die auch zur Aufdeckung stiller Reserven geführt hätte (s. a…
…und neu errichtet wurde sowie die Fassade neu gemacht wurde. Insgesamt belaufen sich die Sanierungskosten auf netto € 69.621,46. Durch diese umfangreichen Maßnahmen ist eindeutig eine wesentliche Änderung der Bewirtschaftung erkennbar. Auch dadurch, dass nach Abschluss der Sanierungsarbeiten rasch wieder ein Mieter gefunden…
…von gesamt 40.000,00 €, die im ursprünglichen Kreditvertrag vom x.x.xxxx nicht vorgesehen waren, eine wesentliche Änderung der Bewirtschaftungsart bewirkt, ist aus Sicht der Richterin nicht zu bezweifeln zumal sie nicht Teil der ursprünglich gewählten Bewirtschaftungsart, zu der maßgeblich die Finanzierung der…
…83/16/0053, und vom 26. Jänner 1989, 88/16/0132-0137). Änderungen der Fensteranzahl sind ebenfalls als nicht wesentlich zu betrachten (vgl VwGH vom 17. Oktober 2001, 2001/16/0230 , 0231). Auch Verschiebungen um 0,6 m, zusätzliche Unterkellerung und Vergrößerung eines Zimmers um…
…unbedeutenden Aufwendungen für Versicherungen, die sich zuvor auf durchschnittlich zwischen € 500,00 und € 600,00 pro Jahr belaufen hatten. Es liegt daher ein abgeschlossener Zeitraum bis zum Jahr 2007, in dem es zur wesentlichen Änderung der Bewirtschaftung gekommen ist, vor. Im Zeitraum zuvor…
…gleichlautendes Verfahren zulässig ist - das sogenannte Wiederholungsverbot. Weder in der Sache selbst noch in der Begründung Ihres Ansuchens ergeben sich wesentliche Änderungen zum Ansuchen vom März 2012, weshalb ihr neuerliches Ansuchen zurückzuweisen ist". In der dagegen eingebrachten Berufung beantragte der Bf die Annahme und korrekte…
…unmittelbare, im Wesentlichen unveränderte Fortsetzung des ersten Dienstverhältnisses schon bei seiner Beendigung in Aussicht genommen oder vom Arbeitgeber zugesagt wurde. Eine Fortsetzung des Dienstverhältnisses liegt trotz formeller Auflösung auch dann vor, wenn nur eine geringfügige Änderung in der Entlohnung eintritt (VwGH vom 7.2.1990…
…wurde vorgebracht, dass das Ausscheiden aus der Geschäftsführung eines von zwei Geschäftsführern der GmbH keine wesentliche Änderung der organisatorischen Struktur darstelle. Weder die Forderungsabtretung noch die späterer Rangrücktrittserklärung hätten eine Auswirkung auf den rechtlichen und wirtschaftlichen Bestand der Forderung des Gesellschafters gegen die Gesellschaft. Die…
…wird. Die hier entscheidungswesentliche Frage zum Plan der zu Beginn der Vermietung ist eine Tatsachenfrage und war anhand der vorgelegten Unterlagen und Vorbringen im Rahmen der Beweiswürdigung zu beurteilen Die Qualifizierung der Änderung der Kreditkonditionen als wesentliche Änderung findet in der Rechtsprechung des VwGH ( vgl…
…Vorhaus offen). 2011 sei mit den lnstandhaltungsarbeiten begonnen worden (unter Hinweis auf Fotos im Gutachten und ein zugrundeliegendes Angebot der Baufirma). Die verfahrensgegenständlichen Räumlichkeiten würden weder neu errichtet, noch würden wesentliche Änderungen erfolgen. Zusatzinvestitionen, die den Charakter eines eigenständigen Gebäudeteils aufweisen würden, seien nicht getätigt…
…sodann als faktischer Geschäftsführer, der sämtliche nötigen Vertretungshandlungen für den abwesenden bestellten Geschäftsführer X setzte und ab 20.7.2007 als im Firmenbuch eingetragener Geschäftsführer. Eine wesentliche Änderung ist gegeben, wenn alle oder die überwiegende Mehrheit der Mitglieder der Geschäftsführung in einem Zug oder bei…
…Bescheid ergehen darf. Dies gilt allerdings nur, wenn die rechtlichen und tatsächlichen Verhältnisse keine Änderung erfahren haben. Das Hindernis der entschiedenen Sache steht einer neuerlichen Entscheidung nicht entgegen, wenn eine wesentliche Änderung der Sach- und/oder Rechtslage eingetreten ist (vgl. Hebenstreit in Czaszar/Lenneis/Wanke…
…des identitätsstiftenden Teils für die wirtschaftliche Einheit weiterhin in Form des Geschäftsmodells und der Internetplattform bei der Bf in Österreich vorhanden und damit eine wesentliche Änderung der wirtschaftlichen Struktur nicht zu erblicken sei. Sanierung zum Zwecke der Erhaltung der Arbeitsplätze. Zweifelsfrei sei eine Sanierung des…