…Y anerkannten Pensionsansprüche (77+21 Versicherungsmonate in Österreich, 206 Versicherungsmonate in Italien) eben von zwei Stellen (Z und zum geringeren Teil Y) ausbezahlt. Sie stellten damit keine "weiteren Einkünfte" dar und könnten kausal nicht gesplittet werden. Das sei vom Finanzamt in Vorjahren auch so anerkannt…
…IBANAT000000000 hervor. Dass die Bf. die Mittelherkunft bzw. die Gründe dieser Eingänge nicht plausibel aufklären konnte, und somit von zumindest einer weiteren Einkunftsquelle auszugehen ist, resultiert aus nachfolgenden Überlegungen: Eingangs ist festzuhalten, dass das Beweisverfahren vom Grundsatz der freien Beweiswürdigung beherrscht wird (§ 167 BAO). Der…
…dass die BF in den Jahren 2013-2017 neben unbestrittenermaßen bestehenden Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit als Kassiererin bei einem Unternehmen weitere Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit als Teilzeitarbeiterin bei zwei weiteren Unternehmen als Markenbetreuerin im Projekt-Merchandising/Regalbetreuung eines Kaffeeproduzenten in zwei Großmärkten in der Stadt…
…seien als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung 5.071,26 EUR verrechnet worden. Richtig wäre 1.690,42 EUR gewesen, entsprechend der Mitbeteiligung an der Rochus u. Mitbes. (StNr. 000). Im Vorlagebericht vom 21.01.2020 führte das Finanzamt zusammengefasst aus, es seien weitere Ermittlungen…
…die Berechnungen samt Hinweisen auf Anhang B zum Bp-Bericht und die Beschwerdevorentscheidung vorgelegt. Einkommensteuer: Vermietung und Verpachtung, Einnahmen: [Grafik] [Grafik] Vermietung und Verpachtung, Werbungskosten: [Grafik] [Grafik] Weitere Einkünfte: [...] [Grafik] Umsatzsteuer: [Grafik] [Grafik] [Grafik] [Grafik] Tagsatzungen der mündlichen Verhandlung vom 12. 4. 2016 (TS 1)…
…tatsächlich bezogen. Dieses Einkommen sei weit über dem durchschnittlichen Einkommen des Bf. ab dem Jahr 1999 gelegen und seien in den Monaten November und Dezember 2002 keine weiteren Einkünfte erzielt worden. Die Schätzung für die Folgejahre beruhe auf dem für den Bf. außerordentlichen Geschäftsjahr 2002…
…dieses Bankkonto wurden Provisionen abgerechnet. Die folgenden Einkünfte, die über die ***Offshore1*** und ***Offshore2*** abgerechnet wurden bzw. das italienische Bankkonto des Bf. betreffen, sind dem Bf. zuzurechnen, auch nach Auslaufen der Generalhandlungsbevollmächtigung der ***Offshore1***. Zusätzlich werden im Rahmen eines Sicherheitszuschlages weitere Einkünfte zugeschätzt: |  …
…Es kann auch nicht geklärt werden ob Barzahlungen und weitere Einkünfte vorliegen. Deshalb wird ein Sicherheitszuschlag von 15% festgesetzt. Die sich so ergebenden Zahllasten und Einkünfte können Sie in der Beilage ersehen. Betragliche Auswirkung | | Eingang | Ausgang | SVA | Summe 2010 |…
…vorgelegt wurden, konnte nicht geprüft werden, ob die bisherigen Auswertungen vollzählig sind. Es konnte auch nicht geklärt werden ob Barzahlungen und weitere Einkünfte vorliegen. Deshalb wurde ein Sicherheitszuschlag von 15% festgesetzt. Die betragliche Auswirkung ist dem Prüfbericht vom 24.06.2015 zu entnehmen." 20. Mit…
…Es kann auch nicht geklärt werden, ob Barzahlungen und weitere Einkünfte vorliegen. Deshalb wird ein Sicherheitszuschlag von 15% festgesetzt.' […] Aus den Nettoumsätzen + 15% SZ entsteht die Bemessungsgrundlage (BMGL) für die Umsatzsteuer KZ 000 + KZ022 und einkommensteuerlich für die KZ 9040. Für die Umsatzsteuer wurde…
…der Gesellschafter einer inländischen KG gewesen war, Einkünfte aus dieser Kommanditbeteiligung i.H.v. 62.320,24 €. Weitere Einkünfte aus Deutschland hat die BF für das Jahr 2015 nicht bekannt gegeben. 2. Beweiswürdigung Die Aufgabe des Wohnsitzes ohne Information des BFG im offenen Verfahren…
…Einkommensteuerveranlagung durchzuführen, den Verlust festzustellen und vorzutragen. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: Sachverhalt Die Bf. bezog im Jahr 2013 Wochengeld der Tiroler Gebietskrankenkasse. Weitere Einkünfte wurden von der Bf. im Kalenderjahr 2013 nicht bezogen. Beweiswürdigung Die Sachverhaltsfeststellungen sind aktenkundig. Das Bundesfinanzgericht durfte die obigen Sachverhaltsfeststellungen gemäß §…
…vereinbart worden sei, sämtliche werthaltigen Vermögensbestandteile der E GmbH an die W GmbH zu veräußern, habe es für E GmbH in weiterer Folge auch keine Möglichkeit gegeben, weitere Einkünfte zu erzielen, die für eine Abdeckung noch offener Verbindlichkeiten zur Verfügung gestanden hätten. Insofern sei zum…
…den Jahren über mehrere Monate nichtselbständige Einkünfte als Monteur bei einem Kernkraftwerk von einem Arbeitgeber in der Schweiz erhalten hatte. Mit Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2010 vom 1. Februar 2013 setzte das Finanzamt diese ausländischen Einkünfte als weitere Einkünfte an und rechnete die ausländische Steuer…
…gestellt, die für die Jahre 2002-2006 vorläufig erlassenen Bescheide endgültig zu erklären, da die Ungewissheit aufgrund insgesamt positiver Einkünfte weggefallen sei. Im Zuge einer weiteren die Jahr 2006 bis 2008 umfassenden Betriebsprüfung wurde von der Prüferin in einem Aktenvermerk vom 4. September 2009 festgehalten…
…Anteile aus der Beteiligung an der KG im Rahmen der beschränkten Steuerpflicht (§ 1 Abs. 3 EStG 1988) als Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Über weitere Einkünfte in Österreich verfügte der Bf. in den Beschwerdejahren nicht. 2. Beweiswürdigung Zu diesen Sachverhaltsfeststellungen gelangt das Bundesfinanzgericht aufgrund folgender Beweiswürdigung: Dass…
…tatsächlich bezogen. Dieses Einkommen sei weit über dem durchschnittlichen Einkommen des Bf. ab dem Jahr 1999 gelegen und seien in den Monaten November und Dezember 2002 keine weiteren Einkünfte erzielt worden. Die Schätzung für die Folgejahre beruhe auf dem für den Bf. außerordentlichen Geschäftsjahr 2002…
…nur auf die in der Besteuerungsperiode entfaltete Tätigkeit, nicht aber auf Tätigkeiten in Vorperioden ankommen. Bezieht ein Pensionist neben seinen Pensionseinkünften aus anderen Einkunftsquellen noch weitere Einkünfte, zu deren Erzielung die Entfaltung einer Tätigkeit weiterhin erforderlich ist, dann ist die Frage des Mittelpunktes seiner gesamten…
…Evaluierungs- bzw. Verwaltungstätigkeiten) an der JUL, ifk. JUL (4.), und an der KUL, ifk. KUL (5.), tätig und bezog daraus jeweils weitere einkommensteuerpflichtige Einkünfte iSd. § 1 Abs. 2 EStG 1988. Beim genannten Finanzamt unter der angeführten StNr. erfasst, war der der (steuerlich nicht vertretene) Bf. …
…2013, bezeichnet als Nacherklärung von Einkünften, Selbstanzeige gem § 29 FinStrG, gab die Bf. dem Finanzamt bekannt, dass sie zusätzlich zu ihren bereits u. a. in den Jahren 2003, 2005, 2006 und 2007 deklarierten Einkünften, noch weitere Einkünfte aus Kapitalvermögen von € 99.651,19 (2003)…