…im TabMG 1996 normierten monopolrechtlichen Bestimmungen verhandelt, und hiermit Finanzvergehen zu lit. a der Abgabenhinterziehung in der Begehungsform der Beitragstäterschaft gemäß §§ 33 Abs. 4 iVm 11 dritter Fall, sowie zu lit. b des vorsätzlichen Eingriffes in die Rechte des Tabakmonopols gemäß § 44 Abs. 1 lit…
…Verstoß gegen die Rechte des Tabakmonopols an zahlreiche Abnehmer in ganz Österreich gewerbsmäßig verkauft werden. Es haben hierdurch ***Bf1*** die Finanzvergehen zu Punkt I.a) der vorsätzlichen Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs 1 FinStrG und zu Punkt I.b) des vorsätzlichen Eingriffs in die Monopolrechte nach…
…ergibt sich somit eine Strafbemessungsgrundlage von insgesamt EUR 65.822,05 hinsichtlich des vorsätzlichen Eingriffs in die Rechte des Tabakmonopols (siehe dazu "Übersicht Bemessungsgrundlage ***Bf1***" in ON 2, AS 740). Dass der Zweitbeschuldigte in den Jahren 2005 bis 2011 Zigarren an den Erstbeschuldigte mit einem…
…habe dadurch die Finanzvergehen der vorsätzlichen Abgabenhehlerei und des vorsätzlichen Eingriffes in die Rechte des Tabakmonopols gemäß §§ 37 Abs. 1 lit. a und 44 Abs. 1 FinStrG begangen. Gemäß §§ 21, 37 Abs. 2, und 44 Abs. 2 FinStrG werde über sie eine Geldstrafe in Höhe…
…vorsätzlichen Eingriffes in die Rechte des Tabakmonopols gemäß § 44 Abs. 1 lit. a iVm § 11 3. Fall FinStrG begangen. Gemäß § 37 Abs. 2, § 44 Abs. 2 iVm § 21 Abs. 1 und 2 FinStrG wird dafür über ihn eine Geldstrafe von € 2.500,00 (in…
…Verstoß gegen die Rechte des Tabakmonopols an zahlreiche Abnehmer in ganz Österreich gewerbsmäßig verkauft werden. Es haben hierdurch B. die Finanzvergehen zu Punkt I.a) der vorsätzlichen Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs 1 FinStrG und zu Punkt I.b) des vorsätzlichen Eingriffs in die Monopolrechte nach…
…wegen des Verdachtes der vorsätzlichen Abgabenhinterziehung und des vorsätzlichen Eingriffs in die Rechte des Tabakmonopols als Beitragstäter gem. §§ 33 Abs. 1, 44 FinStrG iVm § 11 FinStrG. § 14 Abs. 3 FinStrG: Verfolgungshandlung ist jede nach außen erkennbare Amtshandlung eines Gerichtes, einer Staatsanwaltschaft, einer Finanzstrafbehörde, des Bundesfinanzgerichtes…
…ergibt sich somit eine Strafbemessungsgrundlage von insgesamt EUR 65.822,05 hinsichtlich des vorsätzlichen Eingriffs in die Rechte des Tabakmonopols (siehe dazu "Übersicht Bemessungsgrundlage B." in ON 2, AS 740). Dass der Zweitbeschuldigte in den Jahren 2005 bis 2011 Zigarren an den Erstbeschuldigte mit einem…
…1 FinStrG und des vorsätzlichen Eingriffs in die Rechte des Tabakmonopols nach § 44 Abs. 1 FinStrG [durch B] begangen worden waren, nämlich insgesamt zumindest 1.920 Stangen (= 384.000 Stück) Filterzigaretten der Sorte Marlboro, darauf entfallende Tabaksteuer in Höhe von € 49.344,00…
…FinStrG eingegriffen worden war, durch Übernahme an sich gebracht zu haben. Herr ***Bf 1*** hat dadurch zu a) das Finanzvergehen des Abgabenhehlerei nach § 37 Abs. 1 lit. a FinStrG und zu b) das Finanzvergehen des vorsätzlichen Eingriffes in die Rechte des Tabakmonopols nach § 44 Abs…
…August 2016 vorsätzlich Waren, die zugleich Gegenstände des Tabakmonopols sind, nämlich 9.500 Stück (50 Stangen) Zigaretten, hinsichtlich welcher zuvor von bislang unbekannt gebliebenen Tätern die Finanzvergehen des Schmuggels und des vorsätzlichen Eingriffes in die Rechte des Tabakmonopols begangen wurden, in Kenntnis dieser Herkunft von…
…Mai 2009 vorsätzlich eingangsabgabepflichtige Waren unverzollter, unversteuerter, drittländischer Herkunft, nämlich 1.100 Stangen Zigaretten (das sind 220.000 Stück) der Sorten Chesterfield, Memphis und Marlboro, hinsichtlich welcher zuvor durch unbekannte Täter sowohl ein Schmuggel als auch ein Eingriff in die Rechte des Tabakmonopols begangen worden…
…vorsätzlich unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht eine Abgabenverkürzung bewirkt. § 44 Abs. 1 FinStrG: Des vorsätzlichen Eingriffes in Monopolrechte macht sich schuldig, wer zu seinem oder eines anderen Vorteil vorsätzlich die in den Vorschriften über das Tabakmonopol enthaltenen Gebote oder Verbote hinsichtlich des…
…unbekannten Tätern die Finanzvergehen des Schmuggels und des vorsätzlichen Eingriffs in die Rechte des Tabakmonopols nach §§ 35 Abs. 1 lit. a und 44 Abs. 1 lit. a FinStrG begangen wurden, ergibt sich aus der mit dem Beschuldigten am 25. November 2009 aufgenommen Niederschrift. Die Beschuldigte…
…und des vorsätzlichen Eingriffs in die Rechte des Tabakmonopols nach § 44 Abs. 1 lit. a FinStrG begangen wurden, und zwar 24.000 Stück (120 Stangen) Zigaretten drittländischer Herkunft im Wissen, dass es sich um unversteuerte und unverzollte Zigaretten gehandelt habe, an sich gebracht. 2. Die…
…Georg Zarzi in der Finanzstrafsache gegen Bf. , vertreten durch Mag. Mag. Johannes Zach, Hauptstrasse 2, 2483 Weigelsdorf, wegen der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung sowie des vorsätzlichen Eingriffs in die Rechte des Tabakmonopols gemäß § 33 Abs. 1 und § 44 Abs. 1 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) und…
…zu haben. Der Bf wurde mit Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Graz vom 16. November 2009, GZ. ccccc, schuldig erkannt, das Finanzvergehen der vorsätzlichen Abgabenhehlerei, das Finanzvergehen des vorsätzlichen Eingriffs in die Rechte des Tabakmonopols und das Finanzvergehen der vorsätzlichen Monopolhehlerei dadurch begangen zu haben…
…vorsätzlichen Eingriffs in die Rechte des Tabakmonopols gemäß den §§ 35 Abs.1 lit.a, 13 und 44 Abs.1 Finanzstrafgesetz (FinStrG) begangen zu haben. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: Sachverhalt Die Bf. hat zwischen Jänner 2014 und Jänner 2016 649 Stangen Zigaretten verschiedener Marken vorschriftswidrig in…
…Dezember 2005 vorsätzlich eingangsabgabepflichtige Waren unverzollter, unversteuerter, drittländischer Herkunft, nämlich 910 Stangen (182.000 Stück) Zigaretten verschiedener Marken, hinsichtlich welcher zuvor durch Y sowie weitere unbekannte Täter sowohl ein Schmuggel als auch eine Hinterziehung von Verbrauchsteuern sowie ein Eingriff in die Rechte des Tabakmonopols begangen…
…Dezember 2005 vorsätzlich eingangsabgabepflichtige Waren unverzollter, unversteuerter, drittländischer Herkunft, nämlich 910 Stangen (182.000 Stück) Zigaretten verschiedener Marken, hinsichtlich welcher zuvor durch X sowie weitere unbekannte Täter sowohl ein Schmuggel als auch eine Hinterziehung von Verbrauchsteuern sowie ein Eingriff in die Rechte des Tabakmonopols begangen…