…wegen der Finanzvergehen der Abgabenhehlerei in Verbindung mit dem vorsätzlichen Eingriff in Monopolrechte nach §§ 37 Abs. 1 lit. a und 44 Abs. 1 lit a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde der Beschuldigten vom 25. Mai 2018 gegen das Erkenntnis des Zollamtes Wien als Finanzstrafbehörde…
…1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) und des vorsätzlichen Eingriffs in die Monopolrechte nach § 44 Abs. 1 FinStrG über die Beschwerde des Beschuldigten vom 19. Februar 2021 gegen das Erkenntnis des Spruchsenates I beim ehemaligen Zollamt Graz als Finanzstrafbehörde erster Instanz als Organ des ehemaligen Zollamtes Graz…
…1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) und des vorsätzlichen Eingriffs in die Monopolrechte nach §§ 11, 44 Abs. 1 FinStrG des B. über die Beschwerde des Beschuldigten vom 21. Februar 2021 gegen das Erkenntnis des Spruchsenates I beim Zollamt Graz als Finanzstrafbehörde erster Instanz als Organ des Zollamtes…
…Gemäß § 44 Abs. 1 lit. a FinStrG idF BGBl. 1996/421 machte sich des vorsätzlichen Eingriffes in Monopolrechte schuldig, wer zu seinem oder eines anderen Vorteil vorsätzlich ua. die in den Vorschriften über das Tabakmonopol enthaltenen Gebote oder Verbote hinsichtlich der Erzeugung, Herstellung, Bearbeitung, Verwendung…
…gegen in § 27 Abs. 3 bis Abs. 5 TabStG normierte Verpflichtung zur Anzeige, Anmeldung und Entrichtung der Tabaksteuer zu gewerblichen Zwecken isd § 27 Abs. 1 Z 3 TabStG in das Steuergebiet verbracht habe. Gem. § 44 Abs. 1 FinStrG das Finanzvergehen des vorsätzlichen Eingriffs in die…
…langen Zeitraum auch den objektiven Tatbestand des vorsätzlichen Eingriffs in die Monopolrechte nach § 44 Abs. 1 FinStrG mit einer von ihm so errechneten Bemessungsgrundlage von € 40.765,65 (laut Senat € 40.763,21) verwirklicht. Subjektive Tatseite: Das dem gesamten Zigarrenhandel zugrundeliegende Konzept des…
…kann, aus (VwGH 28.04.2011, 2009/16/0099). Kleinverkaufspreis/Gemeiner Wert: § 44 Abs. 2 FinStrG: Der vorsätzliche Eingriff in Monopolrechte wird mit einer Geldstrafe bis zum Einfachen der Bemessungsgrundlage geahndet. Die Bemessungsgrundlage ist für Monopolgegenstände, für die ein Kleinverkaufspreis festgesetzt ist, nach diesem, für…
…nicht zu. Gemäß § 44 Abs 1 FinStrG macht sich des vorsätzlichen Eingriffes in Monopolrechte schuldig, wer zu seinem oder eines anderen Vorteil vorsätzlich die in den Vorschriften über das Tabakmonopol enthaltenen Gebote oder Verbote hinsichtlich des Handels mit Monopolgegenständen verletzt; hievon ausgenommen ist der Handel…
…nicht zu. Gemäß § 44 Abs 1 FinStrG macht sich des vorsätzlichen Eingriffes in Monopolrechte schuldig, wer zu seinem oder eines anderen Vorteil vorsätzlich die in den Vorschriften über das Tabakmonopol enthaltenen Gebote oder Verbote hinsichtlich des Handels mit Monopolgegenständen verletzt; hievon ausgenommen ist der Handel…
…1 FinStrG das Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung. Gemäß § 46 Abs. 1 lit. a FinStrG idgF. macht sich der (vorsätzlichen) Monopolhehlerei schuldig, wer Monopolgegenstände (§ 17 Abs. 4) bzw. Erzeugnisse aus Monopolgegenständen, hinsichtlich welcher in Monopolrechte eingegriffen wurde, u. a. an sich bringt. Des vorsätzlichen Eingriffes in Monopolrechte…
…Kontrolle der Sorgfalts- und Meldepflichten gemäß GMSG durch die Abgabenbehörden nicht gedeckt. Gemäß § 1 Abs 2 Datenschutzgesetz ("DSG") sei ein Eingriff in das verfassungsrechtlich geschützte Grundrecht auf Datenschutz nur möglich, sofern ein entsprechendes, den Eingriff rechtfertigendes Gesetz vorliegen sollte, nur mit den gelindesten Mitteln zulässig…
…des ersten Schriftstückes [Anm.: vom 17.07.2023] werde bestritten. Das weitere Schriftstück [Anm.: vom 08.09.2023] habe keine Aufforderung, sondern einen Eingriff in das absolut geschützte Rechtsgut - Eigentum - in Höhe von 4.000,00 € enthalten. Die unverhältnismäßige Höhe der Zwangsstrafe sei verfassungswidrig…
…finanzstrafrechtlichen Aspekten - im Abgabenverfahren geschaffen. Der Eingriff in das Bankgeheimnis soll nur unter den strengen Auflagen der Bestimmungen des neu geschaffenen KontRegG erfolgen dürfen. Die Einführung des KontRegG war im Jahr 2015 Teil eines als "Bankenpaket" bezeichneten Gesetzesprojekts, zu dessen Zielen vor allem die Verfahrensvereinfachung…
…der Geringfügigkeit des hervorgekommenen Änderungsbedarfes hat ein Eingriff in die Rechtskraft eines Bescheides zu unterbleiben. Dabei ist nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes das Gewicht eines Wiederaufnahmegrundes, der sich auf mehrere Jahre auswirkt, in der Regel nicht je Verfahren, sondern in seiner Gesamtheit zu beurteilen (vgl…
…Gefährdung der Einbringung. Weiters wurde auf schwerwiegende Aufzeichnungsmängel in der Buchhaltung verwiesen. Daraus wurde abgeleitet, dass die Abgabeneinbringung äußerst gefährdet sei und diese nur bei raschem Eingriff in das Vermögen des Bf voraussichtlich gesichert erscheint. Gegen diesen Bescheid brachte der Beschwerdeführer selbst bzw. durch seinen…
…das angefochtene Erkenntnis des Spruchsenates in seinem Schuldspruch zu A a) berichtigt und zu B) a wie folgt abgeändert: A a) der Verkürzungsbetrag der Umsatzsteuervorauszahlung für 12/2010 wird auf € 7.158,16 berichtigt. B) im Rahmen des Einzelunternehmens aa) ...Frau DD. hat vorsätzlich…
… 11, 33 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) und des vorsätzlichen Eingriffs in die Monopolrechte nach §§ 11, 44 Abs. 1 FinStrG des Herrn B. erst nach Ablauf der Verfolgungsverjährung erfolgt ist. Der Beschwerde war daher wegen bisher nicht berücksichtigter Verfolgungsverjährung stattzugeben und das Finanzstrafverfahren gemäß §§ 136…
…ohne Rechteberaubung völlig anders verlaufen wäre. Deshalb sei die Forderung bzw das Begehren der belangten Behörde entweder aufzurechnen oder das Verfahren einzustellen, weil die Rechteberaubung ein massiver Eingriff in ihr Leben gewesen sei und dies alles nie stattgefunden hätte, wenn sie nicht um ihre Rechte…
…darf durch die Finanzstrafbehörde von einem Kredit- oder Finanzinstitut nur für vorsätzliche Finanzvergehen, ausgenommen Finanzordnungswidrigkeiten, gefordert werden. Diese Bedingung ist erfüllt, weil hier die Auskunft in dem gegen den Beschuldigten wegen des Verdachtes begangener gewerbsmäßiger Abgabenhinterziehungen begehrt worden ist. Das tatsächlich verfahrensgegenständliche Konto war aufgefallen…
…Bl. 99 ff). Mit dem genannten Straferkenntnis wurde A wegen Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 1 FinStrG und vorsätzlicher Eingriffe in Monopolrechte nach § 44 Abs. 1 FinStrG schuldig gesprochen und über ihn eine Geldstrafe von € 5.500,00 sowie eine Ersatzfreiheitsstrafe von 25 Tagen verhängt…