…habe sowie das Parteiengehör verletzt habe. Mit Beschwerdevorentscheidungen vom 23.06.2019 wies das FA diese Beschwerden als unbegründet ab, begründete dies hinsichtlich der Wiederaufnahme der Verfahren mit dem Vorliegen neuer Tatsachen im Zusammenhang mit Overheadprovisionen, da erst im Zuge der Betriebsprüfung bekannt geworden seien…
…einheitlich beantwortet wird. Die gegenständliche Entscheidung folgt hinsichtlich des Vorliegens neuer Tatsachen als Grundlage für die Wiederaufnahme des Verfahren nach § 303 Abs. 1 lit. b) BAO ebenso wie bei der Beurteilung der Frage des Vorliegens eines konkreten Grundes für die steuerrechtliche Zulässigkeit der Bildung einer…
…BAO4, § 93 Rz 15). 2. Vorliegen neuer Tatsachen im Sinne des § 303 BAO Der Beschwerdeführer ist der Ansicht, das Finanzamt hätte die Verfahren betreffend Einkommensteuer 2011 und 2012 nicht wieder aufnehmen dürfen, weil der Sachverhalt bereits bei Ausfertigung der Erstbescheide vollständig bekannt gewesen sei. Nach…
…Bf. in seinem Antrag auf Wiederaufnahme beinhaltet nicht die Darlegung von neu hervorgekommenen Tatsachen, sondern wird eine andere rechtliche Beurteilung des ihm vor Abschluss der betreffenden Einkommensteuerbescheidverfahren bekannten, unverändert gebliebenen Sachverhaltes begehrt. Da das Vorliegen von neuen Tatsachen im Beschwerdefall somit nicht gegeben ist, konnten…
…2017 enthält keinen Hinweis auf das Vorliegen neuer Tatsachen, sondern lediglich den Hinweis auf eine Säumnis seines vormaligen steuerlichen Vertreters die erforderliche Erklärung zu erstellen bzw. beim Finanzamt einzureichen. Eine derartige Säumnis stellt allerdings keinen tauglichen Wiederaufnahmegrund dar. Dass der Bf über jene Sachverhalte (Tatsachen)…
…und zwar die Kopien des Werkvertrages, des Bauantrages, der Grundrisse und vor allem sämtliche in Sachen Hauserrichtung bezahlten Rechnungen übermittelt worden seien. Sohin könne vom Vorliegen neuer Tatsachen, was allein die Vornahme einer Wiederaufnahme rechtfertige, nicht die Rede sein. Im Übrigen sei der Bescheid auch…
…ein Fristverlängerungsansuchen betreffend Beschwerdeerhebung gegen die Wiederaufnahmebescheide Einkommensteuer 2016 bis 2018 sowie gegen die Sachbescheide Einkommensteuer 2016 bis 2019 jeweils vom 21.9.2021 bis 17.12.2021 ein und begründete dieses Ansuchen wie folgt: Die Voraussetzungen für die Wiederaufnahme des Verfahrens (Vorliegen neuer Tatsachen…
…Im Wiederaufnahmeantrag vom 19. Jänner 2016 werde (nur) das Vorliegen neuer Tatsachen bzw. Beweismittel iSd § 303 Abs. 1 lit. b BAO behauptet. Zweck der Wiederaufnahme wegen Neuerungen sei die Berücksichtigung bisher unbekannter, aber entscheidungswesentlicher Sachverhaltselemente. Gemeint seien also Tatsachen oder Beweismittel, die zwar im Zeitpunkt…
…behaupteten Umstände zwischen den beteiligten Dienstgebern und insbesondere der Bf. nicht nur bekannt sondern so gewollt gewesen seien. Vom Vorliegen neuer Tatsachen oder Beweismittel die nach der Bescheiderlassung neu hervorgekommen sind kann demgemäß nicht ausgegangen werden. Damit liegt aber die tatbestandsmäßige Voraussetzung des § 303 Abs…
…weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Im gegenständlichen Fall sind neben dem Vorliegen neuer Tatsachen iSd § 303 BAO die Ermittlung zutreffender Grundstückspreise und…
…dies damit, dass im Zuge der Bearbeitung des Verlasses nach Frau ***AB*** (der Mutter des Beschwerdeführers) festgestellt wurde, dass ein Übergabsvertrag vom ***Datum2*** vorliege, der das Vorliegen neuer Tatsachen im Sinne des § 303 BAO bezüglich der Anerkennung der beantragten Pflegekosten als außergewöhnliche Belastung gemäß § 34…
…nunmehr angefochtene Wiederaufnahmebescheid. Es sei somit nicht vom Vorliegen neuer Tatsachen auszugehen. Die Abänderung der Textziffern 3 und 4 des Betriebsprüfungsberichtes würden die Wideraufnahme nicht rechtfertigen, weil es sich dabei lediglich um eine neue rechtliche Beurteilung des bereits ursprünglich bekannten Sachverhaltes handeln würde. Zudem entspreche…
…bis 2019. Einen weiteren Wiederaufnahmegrund als neue Tatsache im Bereich der Einkommensteuer bilden zudem die in den Erstbescheiden 2016 bis 2018 nicht erfassten Mieterträge aus der Vermietung der Wohnung in Australien, welche progressionserhöhend zu berücksichtigen waren. Vom Vorliegen dieser Einkünfte hatte das FA bis zur…
…nachbestem Wissen und Gewissen angegeben. Diese Tatsachen (Geburtsdatum und Wegstrecke) haben sich logischerweise auch nicht geändert. Der belangten Behörde sind offenbar Fehler in der rechtlichen Beurteilung derjeweiligen Sachlage unterlaufen und sucht nunmehr dies unter das Vorliegen neuer „Tatsachen“ zu subsumieren, um von der eigenen Nachlässigkeit…
…ausgeführt, dass die angeführten Umstände zum Zeitpunkt der Bescheiderlassung bekannt gewesen seien und nicht später neu hervorgekommen. Später entstandene Umstände stellen keinen Wiederaufnahmegrund dar. Mangels Vorliegen neuer Tatsachen, sei spruchgemäß zu entscheiden. Gegen diese Bescheide brachte der Beschwerdeführer elektronisch Beschwerde am 18. September 2024 ein…
…28.12.2022 wurde mit Bescheid vom 22.10.2023 als unbegründet abgewiesen, das Vorliegen neuer Tatsachen aus Sicht des Antragstellers verneint. Das Vorliegen neuer Tatsachen aus Sicht der Abgabenbehörde wurde hingegen bejaht, weil den Steuererklärungen der Jahre 2017 und 2018 nicht zu entnehmen gewesen…
…stellte die belangte Behörde das Vorliegen neuer Tatsachen fest und verfügte auf dieser Grundlage die Wiederaufnahme der Verfahren betreffend Einkommensteuer 2006-2010 des Beschwerdeführers mit Bescheiden vom 15. Mai 2014. Mit Bescheiden vom selben Tag erließ die belangte Behörde neue Einkommensteuer-Sachbescheide für die Jahre…
…29. Mai 2018 wiederholte die Bf. ihre Ausführungen zur Unionsrechtswidrigkeit der VO 383/2003. Zum Vorliegen neuer Tatsachen betr. Wiederaufnahme führte die Bf aus: "Der Umstand, dass ***Bf1*** ein ausländischer Telekommunikationsanbieter ist und Roamingleistungen von österreichischen Netzbetreibern bezieht und diese Leistungen an seine Kunden weiterverrechnet…
…zum Erlassen der zugleich ergangenen, neuen Sachbescheide betreffend Umsatzsteuer (USt) 2001-2003. Der Beschwerdeführer (Bf) bestreitet das Vorliegen neuer Tatsachen oder Beweismittel iSd § 303 Abs.4 BAO und bekämpft zudem die neuen USt-Bescheide 2001-2003 inhaltlich, indem er die Annahme eines tauschähnlichen Umsatzes im…
…13/0006; Ritz/Koran, BAO8, § 303 BAO Rz 35). Weiteres Vorbringen zum Vorliegen neuer Tatsachen wurde nicht getätigt. Das Bundesfinanzgericht sieht es daher als erwiesen an, dass keine neuen Tatsachen oder Beweismittel vorliegen. 3. Rechtliche Beurteilung 3.1. Zu Spruchpunkt I. (Abweisung) § 303 Abs. 1…