…| | | | 16.768,92 Gegenüber der Beschwerdevorentscheidung, in der eine voraussichtliche Konkursquote von "maximal 30 %" berücksichtigt worden war, ergibt sich damit eine (geringfügige) Erhöhung der Haftungsschuld. Dies ist jedoch zulässig, da durch die Stellung des Vorlageantrages die Bescheidbeschwerde gemäß §…
…zulässig sei, hätte es zu berücksichtigen, dass diese Abgabe auf dem Abgabenkonto nicht mehr zur Gänze aushafte. Es müsste daher von der offenen Umsatzsteuer in Höhe von 13.973,44 € die voraussichtliche Konkursquote, die nach der Einschätzung des Insolvenzverwalters 10 % betrage, abziehen, was einen…
…Bf.-Vertreter ein mit 21.12.2011 datierter Verteilungsentwurf des Masseverwalters vorgelegt, der die maßgebliche Quote mit 2,75204% und damit eine voraussichtliche Quotenausschüttung des Finanzamtes mit insgesamt 1.415,48 € berechnete. Auf den beim Finanzamt eingelangten Zahlungen von 1.365,75 € wurden…
…9, 80ff BAO hafte der Bf als Geschäftsführer für die Verletzung abgabenrechtlicher Vorschriften. Laut Auskunft des Masseverwalters betrage die zu erwartende voraussichtliche Quote maximal 20%. Mit Berufung vom 30.10.2013 wurden der Haftungsbescheid und alle Grundlagenbescheide angefochten. In der umfangreichen Begründung wurde ausgeführt, der…
…Tz 18). Nach Abschluss des Konkurses ist mangels gegenteiliger Anhaltspunkte davon auszugehen, dass der in der Konkursquote nicht mehr Deckung findende Teil der Abgabenforderungen bei der Gesellschaft uneinbringlich ist (VwGH 26.6.2000, 95/17/0613). Der Geschäftsführer haftet für nicht entrichtete Abgaben der Gesellschaft…
…mit einer der Abgabenfestsetzung durch das Finanzamt vorausgegangenen abgabenbehördlichen Prüfung gesetzt wurde (VwGH 29.06.1999, 98/14/0123). Dagegen ist das (voraussichtliche) Fehlen der für die Abgabenentrichtung erforderlichen finanziellen Mittel für sich allein noch kein Grund, einem Antrag auf Aussetzung der Einhebung nicht stattzugeben…
…ständiger Rechtsprechung bereits dann gegeben sei, wenn im Laufe des Insolvenzverfahrens feststehe, dass die Abgabenforderung im Konkurs mangels ausreichenden Vermögens nicht befriedigt werden könne. Eine voraussichtliche Quote oder die Dauer des Konkursverfahrens sei nicht bekannt. Gemäß § 9 Abs. 1 der BAO würden die in den §…
…in das Vermögen der Beschwerdeführerin (Bf) die Sicherstellung folgender Abgabenansprüche in Höhe von insgesamt € 280.217,75 an: | Abgabenart | Zeitraum | (voraussichtliche) Höhe in Euro | Umsatzsteuer | 2008 | 10.640,00 | Umsatzsteuer | 2009 | 33.298,00 |…
…55.865,00 beantragte die Bf. die Herabsetzung auf Euro 25.000,00 , da das voraussichtliche Jahresergebnis 2018 nicht über Euro 100.000,00 liegen werde. Beschwerde vom 12. April 2018 betreffend Körperschaftsteuer 2016: In der Beschwerde verwies die Bf. wiederum auf den Beschwerdeschriftsatz vom…
…Kommunalsteuer entstanden ist, sind Ermittlungen durchzuführen, ob dieser Anspruch bestritten wird oder bereits erloschen ist (zB voraussichtliche Quotenzahlung aus dem Insolvenzverfahren). Falls der Magistrat der Stadt Wien über keine Kenntnis und/oder geeignete Beweismittel hinsichtlich dieser Frage verfügt, sind jene Personen niederschriftlich einzuvernehmen, die dazu…
…anmelden wird, somit sich die Konkursforderungen um einen Summe von Euro 643.381,09 erhöhen werden. Aufgrund dieser Daten ist von einer Konkursquote von allerhöchstens 16,46% auszugehen, weshalb in Höhe des Restbetrages von einer Uneinbringlichkeit der Abgabenforderungen auszugehen ist. Laut Firmenbuchauszug vom 13. Januar…
…objektive Uneinbringlichkeit der betreffenden Abgaben. Uneinbringlichkeit der Abgaben beim Hauptschuldner liegt nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes dann vor, wenn Vollstreckungsmaßnahmen erfolglos waren oder voraussichtlich erfolglos wären (Judikaturnachweise bei Ritz, BAO, § 9 Tz 5). Die Einbringung einer möglichen Konkursquote vom Primärschuldner ist zu berücksichtigen (Ritz, BAO, …
…oder Masseverwaltern Steuerbescheide regelmäßig dann nicht bekämpft würden, wenn der voraussichtliche Aufwand für die steuerrechtliche und rechtliche Klärung und Verfahrensführung höher sei als der in der Insolvenz zu erwartende „Quotennachteil“. Beantragt werde weiters die Ladung und Einvernahme des abgabenbehördlichen Prüfers P-5, pA Finanzamt St…
…Ausfallshaftung handelt. Voraussetzung ist die objektive Uneinbringlichkeit der betreffenden Abgaben zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme des ursprünglich Haftenden. Uneinbringlichkeit liegt vor, wenn Vollstreckungsmaßnahmen erfolglos waren oder voraussichtlich erfolglos wären. Insoweit ist jedoch auszuführen, dass die Erstbehörde nicht einmal die Beendigung des Insolvenzverfahrens abgewartet hat, sohin nicht…
…noch) nicht ausgegangen werden, wenn zwar ein Abgabenausfall möglich ist, dieser jedoch in keiner Weise feststeht. Ein voraussichtlicher Abgabenausfall ist nicht Tatbestand der Haftung nach § 9 Abs. 1 BAO. Die Einbringung einer möglichen Konkursquote vom Primärschuldner ist zu berücksichtigen (Ritz, BAO 6 , § 9 Tz 6…
…80 BAO als ehemaliger Geschäftsführer der G-1 für nachstehende Abgaben in der Höhe von € 46.291,46 (Anmerkung: unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Konkursquote von 20%) zur Haftung herangezogen: | Abgabe | Zeitraum | Betrag | Fälligkeit | Lohnsteuer | 2014 | 203,55…
…Abgaben im Zeitpunkt der Inanspruchnahme des ursprünglich Haftenden. Uneinbringlichkeit liegt vor, wenn Vollstreckungsmaßnahmen erfolglos waren oder voraussichtlich erfolglos wären. Nach Beendigung des Konkursverfahrens am 02.01.2013 sind die Abgabenschuldigkeiten bei der GmbH unbestritten nicht mehr einbringlich, wenngleich den Einschreiter keine schuldhafte Pflichtverletzung an der…
…96/13/0025). Uneinbringlichkeit liegt vor, wenn Vollstreckungsmaßnahmen erfolglos waren oder voraussichtlich erfolglos wären (VwGH 26.5.2004, 99/14/0218). Zwischenzeitig wurde im Insolvenzverfahren der Firma H-GmbH eine Quote von 3,5486 % ausgeschüttet, sodass die Uneinbringlichkeit der die Quote übersteigenden offenen Abgabenschuldigkeiten außer…
…dass Abgabenschulden eines Abgabepflichtigen nicht eingebracht werden können. Als Geschäftsführer der Primärschuldnerin war der BF ihr Vertreter. Uneinbringlichkeit liegt vor, wenn Vollstreckungsmaßnahmen erfolglos waren oder voraussichtlich erfolglos wären (VwGH 26.5.2004, 99/14/0218). Aus der Konkurseröffnung allein ergibt sich noch nicht zwingend die…
…7.1996, 96/13/0025). Uneinbringlichkeit liegt vor, wenn Vollstreckungsmaßnahmen erfolglos waren oder voraussichtlich erfolglos wären (VwGH 26.5.2004, 99/14/0218). Aus der Tatsache der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens kann nicht bereits zwingend auf die Uneinbringlichkeit der gegenüber der Primärschuldnerin entstandenen Abgabenforderungen geschlossen werden;…