RIS AI
5 745 Treffer193 msnur geltende Fassungen
BFG RV/7300014/20131. Selbstanzeige 2. Umsatzsteuerjahreserklärung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis11.02.2014

…nicht fristgerecht entrichtet worden. Im August 2011 sei für die Umsatzsteuervorauszahlungen 6/2010 bis 5/2011 Selbstanzeige erstattet worden und die Umsatzsteuerjahreserklärung für 2010 habe ebenfalls eine Restschuld ausgewiesen, Zur Erfüllung des Tatbildes der Steuerhinterziehung genüge auch die vorübergehende Erlangung eines Steuervorteiles, die darin liege…

BFG RV/7300025/2016Strafhöhe und Höhe der Verbandsgeldbuße - bei der verwaltungsbehördlichen Strafbemessung unberücksichtigt gebliebene Milderungsgründe.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis10.05.2016

…wegen Verdachtes der Unterschlagung). Der Bf. hat mit diesem Vorbringen glaubhaft und durch die Finanzstrafbehörde unwidersprochen dargelegt, dass sein Vorsatz nur auf die vorübergehende Erlangung eines Steuervorteiles und nicht auf endgültige Verkürzung und Abgabenausfall gerichtet war. Dieser gemäß § 23 Abs. 2 FinStrG zu Gunsten des…

BFG RV/7300007/2023Nichtabgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen und Nichtentrichtung der korrespondierenden Umsatzsteuervorauszahlungen wegen pandemiebedingter schlechter wirtschaftlicher Situation
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis09.05.2023

…auch der Umstand, dass eine wirtschaftliche Notsituation des belangten Verbandes Ursache und Motiv für die Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG waren und auch, dass sein Vorsatz nur auf die vorübergehende Erlangung eines Steuervorteiles und nicht auf endgültige Abgabenvermeidung gerichtet war, zu berücksichtigen…

BFG RV/7300017/2019Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG - subjektive Tatseite bestritten. Bemessung der Geldstrafe und der Verbandsgeldbuße.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis07.05.2019

…einer derartigen Abgabenhinterziehung ist es daher nicht erforderlich, dass der Vorsatz des Beschuldigten darauf ausgerichtet war, Selbstbemessungsabgaben endgültig vor der Abgabenbehörde zu verheimlichen und somit einer Versteuerung zu entziehen. Gerade beim Delikt des § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG stellt die vorübergehende Erlangung eines Steuervorteiles…

BFG RV/7300073/2016Strafhöhe und Höhe der Verbandsgeldbuße unter Verweis auf eine nicht gegebene Hinterziehungsabsicht und die erfolgte Schadensgutmachung angefochten.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis14.03.2017

…Satz FinStrG) davon aus, dass ihr Vorsatz nur auf die vorübergehende Erlangung eines Steuervorteiles und nicht auf endgültige Abgabenvermeidung gerichtet war. Zu Recht hat der Spruchsenat die Milderungsgründe der finanzstrafbehördlichen Unbescholtenheit des Bf1 und der Bf2, deren Beitrag zur Wahrheitsfindung sowie die vollständige Schadensgutmachung angesehen…

BFG RV/7300039/2013Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG und Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG - vorsätzliche Handlungsweise bestritten und Strafhöhe angefochten.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis09.09.2014

…auf die vorübergehende Erlangung eines Steuervorteiles in Form einer Steuerstundung und nicht auf einen endgültigen Abgabenausfall gerichtet war (Verweis auf § 23 Abs. 2 FinStrG). Weiters war bei der Strafneubemessung mildernd zugunsten des Bf. der Umstand zu berücksichtigen, dass sein rechtswidriges Handeln aus einer wirtschaftlichen Notlage…

BFG RV/7300063/2020Steuerberater als Bestimmungstäter eines von ihm vertretenen Abgabepflichtigen, Zusatzstrafe zu vorangegangener Bestrafung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis05.10.2021Teil 2/2

…steuerlicher Vertreter die Erklärungen nicht nach Abberufung eingereicht hat. Der Vollständigkeit halber ist festzuhalten, dass zum Tatbild der Steuerhinterziehung keineswegs die endgültige Verkürzung von Abgaben gehört; es genügt auch die vorübergehende Erlangung eines Steuervorteils. Verkürzt wird eine Steuereinnahme auch dann, wenn sie, ganz oder teilweise…

BFG RV/7300023/2019Abgabenhinterziehungen eines Geschäftsführers, der nur - verspätet - runde Summen als UVZ entrichtete, die mit der tatsächlichen Höhe nicht übereinstimmten.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis12.01.2021

…Tatbestand nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG stellt die bloß vorübergehende Erlangung eines Steuervorteils den Regelfall dar (vgl. VwGH 3.5.2000, 98/13/0242). Angesichts der wesentlich verspäteten Zahlung von runden Summen kann zumindest zu Gunsten des Beschuldigten abgeleitet werden, dass er sich…

BFG RV/7300008/2020Verantwortlichkeit eines Verbandes für die Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG und Finanzordnungswidrigkeiten nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG ihres Geschäftsführers; Wahrnehmung der Verteidigung des Verbandes nach Eintritt des Konkurses über dessen Vermögen; Milderungsgründe beim Verband
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis12.05.2020Teil 1/2

…zuständigen Arbeitskraft sei schließlich auch erst Mitte Jänner 2019 eine neue, kompetente Mitarbeiterin eingestellt worden. Es sei ausgeführt, dass zum Tatbild der Steuerhinterziehung keineswegs eine endgültige Verkürzung der Abgaben gehört; es genügt auch die vorübergehende Erlangung eines Steuervorteils. Verkürzt wird eine Steuereinnahmen nicht bloß dann…

BFG RV/7300030/2023Zwei Finanzstrafverfahren gegen Steuerberater waren zu verbinden. 1. Ein schuldhaftes Verhalten iZm der Unterlassung der Einreichung der Steuererklärung eines Mandanten war bei gegensätzlichen Aussagen in dubio pro reo einzustellen. 2. monatliche Umsatzsteuerhinterziehungen statt quartalsmäßig gemeldet, davor schon Verfolgungshandlung, daher ist Selbstanzeige nicht strafbefreiend.Kein unerlaubter Austausch der Sache gemäß § 161 Abs. 1 FinStrG.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis07.05.2024Teil 5/6

…Bezug auf die nicht zeitgerechte Entrichtung der Umsatzsteuervorauszahlungen. Zum Tatbild der Steuerhinterziehung gehört keineswegs die endgültige Verkürzung von Abgaben; es genügt auch die vorübergehende Erlangung eines Steuervorteils. Verkürzt wird eine Steuereinnahme auch dann, wenn sie ganz oder teilweise dem Steuergläubiger nicht in dem Zeitpunkt zukommt…

BFG RV/7300030/2023Zwei Finanzstrafverfahren gegen Steuerberater waren zu verbinden. 1. Ein schuldhaftes Verhalten iZm der Unterlassung der Einreichung der Steuererklärung eines Mandanten war bei gegensätzlichen Aussagen in dubio pro reo einzustellen. 2. monatliche Umsatzsteuerhinterziehungen statt quartalsmäßig gemeldet, davor schon Verfolgungshandlung, daher ist Selbstanzeige nicht strafbefreiend.Kein unerlaubter Austausch der Sache gemäß § 161 Abs. 1 FinStrG.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis07.05.2024Teil 6/6

…Bezug auf die nicht zeitgerechte Entrichtung der Umsatzsteuervorauszahlungen. Zum Tatbild der Steuerhinterziehung gehört keineswegs die endgültige Verkürzung von Abgaben; es genügt auch die vorübergehende Erlangung eines Steuervorteils. Verkürzt wird eine Steuereinnahme auch dann, wenn sie ganz oder teilweise dem Steuergläubiger nicht in dem Zeitpunkt zukommt…

BFG RV/3100302/2017Abgabenerhöhung nach § 29 Abs. 6 FinStrG; Vorfrage des Vorliegens eines vorsätzlich oder grob fahrlässig begangenen Finanzvergehens
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis05.07.2018

…keine dauernde zu sein. Eine spätere „Berichtigung“ einer unrichtigen Umsatzsteuervoranmeldung vermag den bereits verwirklichten objektiven Tatbestand nicht mehr beseitigen. Gerade beim Tatbestand im Sinne des § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG stellt die bloß vorübergehende Erlangung eines Steuervorteils den Regelfall dar (vgl. VwGH 3.5…

BFG RV/7300038/20171. Nichtabgabe der Steuererklärungen über einen längeren Zeitraum mit der Konsequenz von regelmäßigen Schätzungen durch die Abgabenbehörde 2. Vorliegen eines Verkürzungsvorsatzes und somit einer versuchten Abgabenhinterziehung gemäß §§ 13, 33 Abs. 1 FinStrG in Abrede gestellt 3. Subjektive Tatseite einer Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG mit dem Einwand, keinen auf endgültige Abgabenvermeidung gerichteten Vorsatz gehabt zu haben, bestritten
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis07.11.2017

…Gerade beim Delikt des § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG stellt die vorübergehende Erlangung eines Steuervorteils den Regelfall dar. Wesentliche Tatbestandsmerkmale einer Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG sind in subjektiver Hinsicht das Vorliegen von zumindest Eventualvorsatz hinsichtlich der Unterlassung der Abgabe von…

BFG RV/7105235/2014Gemäß § 295 Abs. 1 BAO erlassene Einkommensteuerbescheide, die gegenüber den vorherigen Bescheiden keine Änderung der Abgabenfestsetzungen bewirken, wobei einer der neuen Einkommensteuerbescheide (geringfügige) Änderungen der Bemessungsgrundlagen aufweist.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis05.04.2017

…16/0146). Die Verjährungsfrist bezieht sich nicht auf ein Rechtssubjekt, sondern auf eine Forderung (26.2.2004, 2002/16/0005). Zum Tatbestand der Steuerhinterziehung genügt auch die vorübergehende Erlangung eines Steuervorteils. Verkürzt wird eine Steuereinnahme nicht bloß dann, wenn sie überhaupt nicht eingeht, sondern auch…

BFG RV/7300004/2019Umsatzsteuerverkürzungen durch einen Rechtsanwalt, der trotz mehrerer Vorprüfungen keine laufenden UVZ entrichtet oder UVA anmeldet; verminderte Zurechnungsfähigkeit kein Schuldausschließungsgrund
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis10.09.2019

…wird eine Steuereinnahme auch dann, wenn sie ganz oder teilweise dem Steuergläubiger nicht in dem Zeitpunkt zukommt, in dem er nach dem betreffenden Steuergesetz Anspruch darauf gehabt hat. Gerade beim Tatbestand nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG stellt die bloß vorübergehende Erlangung eines Steuervorteils…

BFG RV/3300002/2010Beschwerde gegen Einleitungsbescheid
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis31.03.2014

…33 Abs. 2 lit. a FinStrG stellt die bloß vorübergehende Erlangung eines Steuervorteils den Regelfall dar (vgl. VwGH 3.5.2000, 98/13/0242). Gemäß § 8 Abs. 1 FinStrG handelt vorsätzlich, wer einen Sachverhalt verwirklichen will, der einem gesetzlichen Tatbild entspricht; dazu genügt es, dass…

BFG RV/7300001/2024Beschwerde der Amtsbeauftragten gegen Teileinstellung wegen Abgabenhinterziehung; keine Kenntnis der Abgabenbehörde von der Entstehung des Abgabenanspruches; Teilrechtskraft
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis03.09.2024Teil 2/2

…Bezug auf die nicht zeitgerechte Entrichtung der Umsatzsteuervorauszahlungen. Zum Tatbild der Steuerhinterziehung gehört keineswegs die endgültige Verkürzung von Abgaben; es genügt auch die vorübergehende Erlangung eines Steuervorteils. Verkürzt wird eine Steuereinnahme auch dann, wenn sie ganz oder teilweise dem Steuergläubiger nicht in dem Zeitpunkt zukommt…

BFG RV/3300002/2021Missglückte Selbstanzeige durch eine Verrechnungsweisung, die zwar beim damals zuständigen Finanzamt persönlich abgegeben wurde, aber in Verstoß geraten ist, somit nicht am Abgabenkonto gebucht wurde
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis17.04.2024Teil 2/2

…Bezug auf die nicht zeitgerechte Entrichtung der Umsatzsteuervorauszahlungen. Zum Tatbild der Steuerhinterziehung gehört keineswegs die endgültige Verkürzung von Abgaben; es genügt auch die vorübergehende Erlangung eines Steuervorteils. Verkürzt wird eine Steuereinnahme auch dann, wenn sie ganz oder teilweise dem Steuergläubiger nicht in dem Zeitpunkt zukommt…

BFG RV/2300002/2020Strafbeschwerde, Erkenntnis als Umlaufbeschluss des Senates laut 3. COVID- 19 Gesetz, § 265a Abs. 3a FinStrG
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis28.04.2020

…Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft deren Verpflichtung zur Sollversteuerung und wusste eben nach seinen eigenen Angaben, dass er dieser Verpflichtung im Jahr 2017 nicht entsprechend nachgekommen ist. Das Tatbild der Steuerhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG ist auch bei nur vorübergehender Erlangung eines Steuervorteils durch…

BFG RV/7300055/2017Höhe der Geldstrafe und der Verbandsgeldbuße wegen Nichtberücksichtigung von Milderungsgründen angefochten.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis06.02.2018

…Ausdruck, Seite 8, dass eben auch „eine vorübergehende Erlangung eines Steuervorteils den Regelfall" darstelle. Sei eine Abgabenverkürzung jedoch „bloß vorübergehend" intendiert, stelle dies einen wesentlichen Grund bei der Berücksichtigung im Rahmen der Strafbemessung dar (siehe dazu ua Reger/Nordmeyer/Hacker/Kuroki, Kommentar zum FinStrG, 4…