Die Einkommenssteuerrichtlinien 2000, Rz 23a, führen dazu aus wie folgt: Vorübergehende Abwesenheiten im Ausland unterbrechen das Verweilen und damit den gewöhnlichen Aufenthalt nicht (VwGH 7.6.2001, 98/15/0025; 2.6.2004, 2001/13/0160; 9.12.2004, 2004/14/0023; 27.4.2005…
…gesorgt habe“, ist dem Bundesfinanzgericht nicht bekannt. Die von der Beschwerdeführerin ins Treffen geführten Aufenthalte des Kindes im beschwerdegegenständlichen Zeitraum bei ihr stellen sich damit als vorübergehende Abwesenheiten des Kindes vom gemeinsamen Haushalt mit dem Kindesvater und der Stiefmutter dar. Der Einwand, dass sich das…
…zugestellt. Anbetracht der ungewöhnlichen Anzahl der vom Bf. postalisch erklärten Ortsabwesenheitserklärungen ist erkennbar, dass es sich dabei nicht nur um vorübergehende Abwesenheiten handelte, sondern die Wohnung in Adr1 die Eigenschaft als Abgabestelle verlor . Es lag daher eine Änderung der Abgabestelle im Sinne des § 8 Abs…
…Wochenenden verbrachte sie jeweils bei der Mutter. Auch verbrachte sie nach eigenen Angaben die Ferien im Haus der Mutter, wobei sich die anderweitigen Aufenthalte jeweils als vorübergehende Abwesenheiten vom Haus der Mutter darstellten. Während des Wintersemesters studierte sie wieder, wobei sie nach übereinstimmenden Angaben von…
…2000, 98/15/0169). Die von der Bf ins Treffen geführten regelmäßigen Aufenthalte in Österreich während der Ferienzeiten sowie an einzelnen Wochenenden stellen typische, bloß vorübergehende Abwesenheiten im Rahmen eines Auslandsaufenthalts zu Ausbildungszwecken dar. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes sind derartige Aufenthalte nicht geeignet, den…
… 22.4.2009, 2008/15/0323; 17.12.2009, 2009/16/0221). Nur vorübergehende Abwesenheiten unterbrechen das Verweilen und damit den gewöhnlichen Aufenthalt nicht (vgl. VwGH 27.4.2005, 2002/14/0050). Das Bundesfinanzgericht ist der Ansicht, dass der Bf. im hier zu beurteilenden Zeitraum…
…VwGH 15.11.2005, 2002/14/0103). Das bloße Verbringen der Ferien in Österreich bzw. fallweise kurze Besuche in Österreich während des Schuljahres sind jeweils als vorübergehende Abwesenheit zu beurteilen, wodurch ein ständiger Aufenthalt des Kindes im Ausland nicht unterbrochen wird (vgl. VwGH 27.4…
…VwGH 15.11.2005, 2002/14/0103). Das bloße Verbringen der Ferien in Österreich bzw. fallweise kurze Besuche in Österreich während des Schuljahres sind jeweils als vorübergehende Abwesenheit zu beurteilen, wodurch ein ständiger Aufenthalt des Kindes im Ausland nicht unterbrochen wird (vgl. VwGH 27.4…
…0103). Das bloße Verbringen der Ferien in Österreich bzw. fallweise kurze Besuche in Österreich wären, so sie erfolgt sind, jeweils als vorübergehende Abwesenheit zu beurteilen, wodurch ein ständiger Aufenthalt des Kindes im Ausland nicht unterbrochen wird (vgl. VwGH 27.4.2005, 2002/14/0050; VwGH…
…2008/15/0323; 17.12.2009, 2009/16/0221). Nur vorübergehende Abwesenheiten unterbrechen das Verweilen und damit den gewöhnlichen Aufenthalt nicht (vgl. VwGH 27.4.2005, 2002/14/0050). Zur Frage wo sich der Mittelpunkt der Lebensinteressen einer Person befindet, führt der VwGH im Erkenntnis…
…7101328/2016). Das Verbringen der Ferien in Österreich ist - entgegen der Rechtsmeinung der Beschwerdeführerin bzw. ihrer rechtlichen Vertretung - jeweils als vorübergehende Abwesenheit (aus den ***8***) zu beurteilen, wodurch der ständige Aufenthalt der Kinder im Ausland (***8***) nicht unterbrochen wurde (VwGH 27.4.2005, 2002/14…
…VwGH 15.11.2005, 2002/14/0103). Das bloße Verbringen der Ferien in Österreich bzw. fallweise kurze Besuche in Österreich während des Schuljahres sind jeweils als vorübergehende Abwesenheit zu beurteilen, wodurch ein ständiger Aufenthalt des Kindes im Ausland nicht unterbrochen wird (vgl. VwGH 27.4…
…VwGH 20.10.1993, 91/13/0175). Eine durchgehende Anwesenheit ist nicht notwendig, um einen gewöhnlichen Aufenthalt aufrecht zu erhalten, sodass vorübergehende Abwesenheiten diesen nicht unterbrechen (vgl. VwGH 27.04.2005, 2002/14/0050, VwGH 15.11.2005 2002/14/0103). Seit September 2024 befindet…
…sondern für Kinder, "die sich ständig im Ausland aufhalten". Von einer nur vorübergehenden Abwesenheit kann etwa dann gesprochen werden, wenn sich das Kind für Zwecke einer Ausbildung oder für Zwecke des Schulbesuches woanders aufhält. Nach der Rechtsprechung des VwGH ist der ständige Aufenthalt unter den…
…wird, ***T*** habe im streitgegenständlichen Zeitraum ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Vereinigten Königreich gehabt und welche Kriterien als maßgeblich dafür erachtet werden (Verweilen an einem Ort über einen längeren Zeitraum im Sinne von körperlicher Anwesenheit, wobei vorübergehende Abwesenheiten, zB das teilweise Verbringen der Ferien in Österreich…
…er an diesem Ort oder in diesem Land nicht nur vorübergehend verweilt (Abs. 2 leg. cit.). Der gewöhnliche Aufenthalt verlangt grundsätzlich die körperliche Anwesenheit des Betreffenden. Man kann nur einen gewöhnlichen Aufenthalt haben. Nur vorübergehende Abwesenheiten unterbrechen das Verweilen und damit den gewöhnlichen Aufenthalt nicht…
…VwGH 15.11.2005, 2002/14/0103). Das bloße Verbringen der Ferien in Österreich bzw. fallweise kurze Besuche in Österreich während des Schuljahres sind jeweils als vorübergehende Abwesenheit zu beurteilen, wodurch ein ständiger Aufenthalt des Kindes im Ausland nicht unterbrochen wird (vgl. VwGH 27.4…
…… Wie erwähnt unterbrechen vorübergehende Abwesenheiten das für die Annahme eines gewöhnlichen Aufenthaltes notwendige Verweilen nicht. Hielt sich der Sohn während der Schuljahre im Streitzeitraum in den USA auf, ist das Verbringen der Ferien in Österreich bei der Beschwerdeführerin jeweils als vorübergehende Abwesenheit zu beurteilen…
…des ständigen Aufenthaltes führen (vgl. bspw. oben: "das Verbringen der Ferien in Österreich bei der Beschwerdeführerin jeweils als vorübergehende Abwesenheit zu beurteilen, wodurch der ständige Aufenthalt des Sohnes in den USA nicht unterbrochen wurde."). Demgemäß vermögen die nachgewiesenen Inlandsaufenthalte bzw. die während dieser gesetzten (Inlands…
…unter Umständen aufhält, die erkennen lassen, dass er an diesem Ort oder in diesem Land nicht nur vorübergehend verweilt. Nur vorübergehende Abwesenheiten unterbrechen das Verweilen und damit den gewöhnlichen Aufenthalt nicht. Aus dem Gesamtbild der Verhältnisse lässt sich eindeutig schließen, dass der Bf. nicht nur…