…für ein im Abs. 1 genanntes Kind (zB volljähriges studierendes Kind mit dem entsprechenden Studienerfolg) die Person, zu deren Haushalt das Kind gehört. Eine Person, zu deren Haushalt das Kind nicht gehört, die jedoch die Unterhaltskosten für das Kind überwiegend trägt, hat dann Anspruch auf…
…des Finanzamtes verwies auf eine Entscheidung des UFS vom 14. April 2009, RV/1303-L/07, wonach für ein volljähriges Kind, für das keine österreichische Familienbeihilfe bezogen wird, kein Unterhaltsabsetzbetrag zusteht. Die steuerliche Vertreterin erklärte, dass der vom Finanzamt herangezogene UFS Fall nicht auf den…
…dass bei einer Einkommensbesteuerung die zivilrechtliche Verpflichtung zur Unterhaltsgewährung für eine Ehegattin und ein noch studierendes Kind seine wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit einschränke und führte dies inhaltsgleich zu den Ausführungen in der Beschwerde gegen die Einkommenssteuer des Jahres 2013 noch näher aus. Mit Beschwerdevorentscheidung vom…
…Aus der Zusammenschau von Gesetz und Rechtsprechung ergibt sich daher, dass studierende Kinder nur dann einen Anspruch auf Familienbeihilfe vermitteln, wenn sie das Bemühen um einen Studienerfolg nachweisen können. Hat ein volljähriges Kind das Studium gewechselt, so ist laut FLAG 1967 für die Prüfung des…
…haben, Anspruch auf Familienbeihilfe für volljährige Kinder, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und die für einen Beruf ausgebildet oder in einem erlernten Beruf in einer Fachschule fortgebildet werden, wenn ihnen durch den Schulbesuch die Ausübung des Berufes nicht möglich ist. Bei Kindern…
…daher beispielsweise ein eigenes Einkommen eines Kindes, das in einem Zeitraum erzielt wird, für das für ein studierendes Kind wegen des Ablaufes der Studienzeit keine Familienbeihilfe gewährt wird, nicht auf den Grenzbetrag anzurechnen. Wird daher beispielsweise der Anspruch auf Familienbeihilfe für ein volljähriges Kind eingestellt…
…l sublit. aa bis dd begonnen oder fortgesetzt wird, (Anm.: lit. f aufgehoben durch BGBl. I Nr. 111/2010) g) für volljährige Kinder, die in dem Monat, in dem sie das 24. Lebensjahr vollenden, den Präsenz- oder Ausbildungsdienst oder Zivildienst leisten oder davor geleistet haben…
…l sublit. aa bis dd begonnen oder fortgesetzt wird, (Anm.: lit. f aufgehoben durch BGBl. I Nr. 111/2010) g) für volljährige Kinder, die in dem Monat, in dem sie das 24. Lebensjahr vollenden, den Präsenz- oder Ausbildungsdienst oder Zivildienst leisten oder davor geleistet haben…
…oder des Studiums durch Bestätigungen der im § 3 des Studienförderungsgesetzes 1992 genannten Einrichtungen zu erbringen. Für eine Verlängerung des Nachweiszeitraumes gelten die für die Verlängerung der Studienzeit genannten Gründe sinngemäß, ... j) für volljährige Kinder, die das 24. Lebensjahr vollendet haben bis zur Vollendung des 25…
…Gründe sinngemäß, Gemäß § 2 Abs. 1 lit. j FLAG 1967 haben Anspruch auf Familienbeihilfe Personen, die im Bundesgebiet einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, für volljährige Kinder, die das 24. Lebensjahr vollendet haben, bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, bis längstens zum erstmöglichen Abschluss…
…ist insbesondere anhand der Vorgaben des § 2 (8) FLAG 1967 zu entscheiden. Eine Meldung des studierenden Kindes in Österreich mit der Meldequalität "Hauptwohnsitz" mag ein Indiz für einen überwiegenden Aufenthalt in Österreich (zumindest außerhalb der Ferienzeiten) sein, bestätigt aber nicht einen im Bundesgebiet gelegenen Mittelpunkt…
…der Fortsetzung der Berufsausbildung, wenn die Berufsausbildung zum frühestmöglichen Zeitpunkt nach dem Ende des Präsenz- oder Zivildienstes begonnen oder fortgesetzt wird, f) (Anm.: aufgehoben durch BGBl. I Nr. 111/2010) g) für volljährige Kinder, die in dem Monat, in dem sie das 24. Lebensjahr vollenden…
…nach Abs. 1 Anspruch auf Familienbeihilfe besteht, hinaus um ein weiteres Semester oder um ein weiteres Ausbildungsjahr, bei einem vor Erreichung der Altersgrenze begonnenem Studium infolge der COVID-19-Krise, c) für volljährige Kinder, die eine Berufsausbildung beginnen oder fortsetzen möchten (Abs. 1 lit. d…
…der eine Herabsetzung der Altersgrenze für einen Bezug der Beihilfe durchgeführt worden sei, habe eine Beihilfengewährung bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres für ein studierendes Kind ermöglicht. Gerade aus diesen Gründen sei vor Beginn des Studiums von ihrer Tochter ein Auslandsaufenthalt in C. absolviert worden…
…zum Ausdruck, dass für volljährige, nicht behinderte Kinder die Familienbeihilfe grundsätzlich nur gewährt wird, wenn sie sich in Berufsausbildung befinden. In der Folge wird sodann auf die zum damaligen Zeitpunkt bestehende Rechtslage und Judikatur Bezug genommen und festgehalten, dass es bei Studierenden notwendig ist, bestimmte…
…Ausbildungsjahr überschreiten. Wird ein Studienabschnitt in der vorgesehenen Studienzeit absolviert, kann einem weiteren Studienabschnitt ein Semester zugerechnet werden. ... Die Aufnahme als ordentlicher Hörer gilt als Anspruchsvoraussetzung für das erste Studienjahr, lit d) für volljährige Kinder, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, für die…
…genau vor, unter welchen Voraussetzungen sich ein studierendes Kind in Berufsausbildung befindet (vgl. Lenneis in Lenneis/Wanke, FLAG 2.A. 2020 § 2 Rz 34): § 2 Abs. 1 FLAG 1967: "Anspruch auf Familienbeihilfe haben Personen, …" lit b 1. Satz: "… für volljährige Kinder, die das…
…studierendes Kind in Berufsausbildung befindet (Lenneis in Lenneis/Wanke, FLAG 2.A. § 2 Rz 53). Für den Streitfall sind folgende Regelungen dieser Bestimmung von Bedeutung (vgl. Lenneis in Lenneis/Wanke, FLAG 2. A. § 2 Rz 53): 1. Satz: Anspruch auf Familienbeihilfe haben Personen ... für volljährige…
…den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang Mit Bescheid vom 13.12.2023 wies das Finanzamt (FA) den Antrag der Beschwerdeführerin (Bf.) auf Weitergewährung der Familienbeihilfe für ihr studierendes Kind ***1***, geb. ***2***, für den Zeitraum…
…zum Ausdruck, dass für volljährige, nicht behinderte Kinder die Familienbeihilfe grundsätzlich nur gewährt wird, wenn sie sich in Berufsausbildung befinden. In der Folge wird sodann auf die zum damaligen Zeitpunkt bestehende Rechtslage und Judikatur Bezug genommen und festgehalten, dass es bei Studierenden notwendig ist, bestimmte…