…tat- und schuldangemessen. Sie berücksichtigt einerseits die gravierend zu Gunsten des Bf.1 mildernd festgestellte zeitnahe volle Schadensgutmachung durch den unbescholtenen Bf.1 sowie sein uneigennütziges Handeln aus einer wirtschaftlichen Notlage heraus. Diese wichtigen Milderungsgründe und die derzeit eingeschränkte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Bf. rechtfertigen nach…
…gesamten Aktenlage erscheint uns die Verhängung der Mindeststrafe als gerechtfertigt, da folgende Milderungsgründe die Erschwernisgründe bei weitem überwiegen: Geständnis und bisherige Unbescholtenheit, vollständige und zeitnahe Schadensgutmachung (siehe Beilage ./I und ./2), umfassende schriftliche Rechtfertigung als Beitrag zur Wahrheitsfindung, schlechte wirtschaftliche Lage des Verbandes (siehe Beilage …
…sie jedenfalls angemessen seien. Als erschwerend sei kein Umstand zu werten gewesen. Als mildernd sei die verwaltungsstrafrechtliche Unbescholtenheit sowie die umgehende Schadensgutmachung in vollem Umfang durch zeitnahe Entrichtung der Gebrauchsabgabe zu werten gewesen. Auch der Gedanke der Generalprävention sei zu berücksichtigen, weshalb aufgrund der stark…
…sie jedenfalls angemessen seien. Als erschwerend sei kein Umstand zu werten gewesen. Als mildernd sei die verwaltungsstrafrechtliche Unbescholtenheit sowie die umgehende Schadensgutmachung in vollem Umfang durch zeitnahe Entrichtung der Gebrauchsabgabe zu werten gewesen. Auch der Gedanke der Generalprävention sei zu berücksichtigen, weshalb aufgrund der stark…
…4, B-1 und B-3) durchgeführten mündlichen Verhandlung wurde vorgebracht: Der Verteidiger trug die Beschwerde vor und beantragte wie dort. Ergänzend wurde ausgeführt, dass volle Schadensgutmachung geleistet worden sei, und legte dazu einen Kontoauszug, aus dem sich ein Guthaben von € 786,80 ergebe…
…3, B-4 und B-2) durchgeführten mündlichen Verhandlung wurde vorgebracht: Der Verteidiger trug die Beschwerde vor und beantragte wie dort. Ergänzend wurde ausgeführt, dass volle Schadensgutmachung geleistet worden sei, und legte dazu einen Kontoauszug, aus dem sich ein Guthaben von € 786,80 ergebe…
…1, B-4 und B-3) durchgeführten mündlichen Verhandlung wurde vorgebracht: Der Verteidiger trug die Beschwerde vor und beantragte wie dort. Ergänzend wurde ausgeführt, dass volle Schadensgutmachung geleistet worden sei, und legte dazu einen Kontoauszug, aus dem sich ein Guthaben von € 786,80 ergebe…
…3, B-4 und B-1) durchgeführten mündlichen Verhandlung wurde vorgebracht: Der Verteidiger trug die Beschwerde vor und beantragte wie dort. Ergänzend wurde ausgeführt, dass volle Schadensgutmachung geleistet worden sei, und legte dazu einen Kontoauszug, aus dem sich ein Guthaben von € 786,80 ergebe…
…detaillierte Jahreslohnkonten für die einzelnen Dienstnehmer und die Jahreslohnzettel; die Lohnkonten und Jahreslohnzettel seien erst im Zuge der Prüfung erstellt worden. Bei der Strafzumessung wertete der Spruchsenat als mildernd eine finanzstrafrechtliche Unbescholtenheit des Beschuldigten und die volle Schadensgutmachung, als erschwerend hingegen keinen Umstand. Gegen dieses…
…1 StGB). Mildernd berücksichtigt wurden sowohl zu Gunsten des Beschuldigten als auch zu Gunsten des belangten Verbandes das umfassende Geständnis, die bisherige Unbescholtenheit, die vollständige und zeitnahe Schadensgutmachung, die umfassende schriftliche Rechtfertigung als Beitrag zur Wahrheitsfindung, die schlechte wirtschaftliche Lage des Verbandes, das geringe Einkommen…
…über zahlreiche Immobilien in Österreich. Als erschwerend wurde im Straferkenntnis der Behörde kein Umstand gewertet, als mildernd die vollständige zeitnahe Schadensgutmachung. Der Beschuldigte ist nicht mehr verwaltungsstrafrechtlich unbescholten. Bei einem Gesamtverkürzungsbetrag von € 15.840,79 wurde nunmehr, da nicht wie angenommen 20 Taten vorliegen…
…vorgegangen werden. Einer weiteren Strafherabsetzung standen insbesondere generalpräventive Erwägungen entgegen, die es dem Bundesfinanzgericht nicht ermöglichten, bei Nichtvorliegen einer geständigen Rechtfertigung zur subjektiven Tatseite und bei nicht vollständig und zeitnah erfolgter Schadensgutmachung mit einer weiteren Strafmilderung vorzugehen. Die Kostenentscheidung beruht auf § 185 Abs. 1 lit…
…ordnungsgemäßen und fristgerechten Abgabenentrichtung geschädigt, weshalb der objektive Unrechtsgehalt der Taten an sich nicht als geringfügig angesehen werden könne. Als mildernd seien die verwaltungsstrafrechtliche Unbescholtenheit und die umgehende Schadensgutmachung in vollem Umfang durch zeitnahe Entrichtung der Gebrauchsabgabe zu werten gewesen, weshalb die Strafen spruchgemäß hätten…
…ordnungsgemäßen und fristgerechten Abgabenentrichtung geschädigt, weshalb der objektive Unrechtsgehalt der Taten an sich nicht als geringfügig angesehen werden könne. Als mildernd seien die verwaltungsstrafrechtliche Unbescholtenheit und die umgehende Schadensgutmachung in vollem Umfang durch zeitnahe Entrichtung der Gebrauchsabgabe zu werten gewesen, weshalb die Strafen spruchgemäß hätten…
…die Bf. wirksam von einer Wiederholung abzuhalten (Spezialprävention). Als erschwerend sei kein Umstand zu werten gewesen. Als mildernd sei die umgehende Schadensgutmachung in vollem Umfang durch zeitnahe Entrichtung der Gebrauchsabgabe als auch ihre verwaltungsstrafrechtliche Unbescholtenheit zu werten, weshalb die Strafbeträge spruchgemäß hätten herabgesetzt werden können…
…000,00 reichenden Strafdrohung und sind daher jedenfalls angemessen. Als erschwerend war kein Umstand zu werten. Als mildernd war die nach Festsetzung durch die Abgabenbehörde umgehende Schadensgutmachung in vollem Umfang durch zeitnahe Entrichtung der Gebrauchsabgabe zu werten. Bei der Strafbemessung war aber auch zu berücksichtigen…
…000,00 reichenden Strafdrohung und sind daher jedenfalls angemessen. Als erschwerend war kein Umstand zu werten. Als mildernd war die nach Festsetzung durch die Abgabenbehörde umgehende Schadensgutmachung in vollem Umfang durch zeitnahe Entrichtung der Gebrauchsabgabe zu werten. Bei der Strafbemessung war aber auch zu berücksichtigen…
…Anhaltspunkt bestehe. Als erschwerend sei kein Umstand zu werten gewesen. Als mildernd seien die verwaltungsstrafrechtliche Unbescholtenheit und die umgehende Schadensgutmachung in vollem Umfang durch zeitnahe Entrichtung der Gebrauchsabgabe zu werten gewesen. Die der Bestrafung zu Grunde liegende Tat habe das als sehr bedeutend einzustufende öffentliche…
…§ 29 FinStrG zuerkannt werden. Bei der Strafbemessung wertete der Senat als mildernd den bisher ordentlichen Lebenswandel, die zu 9 % erfolgte, geringe Schadensgutmachung, das faktische Geständnis, die Selbstanzeige, die im Tatzeitraum angespannte persönliche Lage und die Unschärfe bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage im Wege der Schätzung…
…40 %ige Schadensgutmachung erschwerend: die mehrfache Tatbegehung über vier Jahre. Bei einem Strafrahmen von bis zu € 324.719,-- war die verhängte Geldstrafe schuld- und tatangemessen. Die übrigen Entscheidungen gründen sich auf die bezogenen Gesetzesstellen. **** Dagegen richtet sich die reine Strafbeschwerde des Beschuldigten vom 2…