…der Verpflichtung zur Offenlegung als gegeben. Zudem wusste er auch, speziell durch seine berufliche Erfahrung, um die Verkürzungsfolge Bescheid, ist seiner Verpflichtung dennoch nicht nachgekommen und hat somit zumindest bedingt vorsätzlich gehandelt. Demnach wird das Finanzvergehen der versuchten Abgabenhinterziehung nach §§ 33 Abs. 1, 13 Abs…
…bei den Einkünften aus selbständiger Arbeit als auch aus Gewerbebetrieb Differenzen zwischen den Gutschriften am betrieblichen Bankkonto und den Einnahmen in der Buchhaltung sowie einer Gutschrift von einem Rechtsanwalt, die als Aufwand verbucht worden ist, festgestellt: Differenz Geschäftsführerbezug ***18*** € 6.666,66. Honorare Versicherungsmakler…
…sondern diese ganz im Gegenteil zu hoch ausfiel, ist auch das Bewirken einer Verkürzung in Höhe des Differenzbetrages zwischen dem festgesetzten und dem tatsächlichen Abgabenbetrag undenkbar. Beweis: Beschwerdevorentscheidungen vom 2.11.2022 Auch eine versuchte Abgabenhinterziehung kommt nicht in Betracht, da ***4*** durch die Nichtabgabe…
…vertreten durch Mag. Klaus HÜBNER Steuerberatung GmbH, Schönbrunner Straße 218-220/Stiege B/ 7. Stock, 1120 Wien, wegen des Finanzvergehens der versuchten Abgabenhinterziehung gemäß §§ 13, 33 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten vom 13. Oktober 2020 gegen das Erkenntnis des Spruchsenates…
…2016 und 2017 eine abgabenrechtliche Offenlegungs- und Wahrheitspflicht im Sinne des § 119 BAO verletzt. Dass diese Verletzung der abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht vorsätzlich geschehen ist, daran besteht seitens des erkennenden Senates des Bundesfinanzgerichtes kein Zweifel. Für die Verwirklichung einer versuchten Abgabenhinterziehung gemäß §§ 13, 33 Abs…
…Stefan Koss, Steuerberater, Wassergasse 36/13, 1030 Wien, wegen des Finanzvergehen der versuchten Abgabenhinterziehung gemäß §§ 13, 33 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten vom 06.12.2018 gegen das Erkenntnis des Spruchsenates beim Finanzamt Wien 9/18/19 Klosterneuburg als Organ…
…whft. XXX, vertreten durch Mag. Josef Herr, Rechtsanwalt, Thunstraße 16, 5400 Hallein, wegen versuchter Abgabenhinterziehungen gemäß § 33 Abs. 1 iVm § 13 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) und Finanzordnungswidrigkeiten gemäß § 51 Abs. 1 lit. a FinStrG über die - mit Schriftsatz vom 29. März 2019 eingeschränkte - Beschwerde des Beschuldigten…
Gegen diese Entscheidung ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG eine Revision nicht zulässig, da das Erkenntnis nicht von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis nicht von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder…
…Er musste nach Dafürhalten des Senates zum Erklärungstermin bei laufender Prüfung vielmehr damit rechnen, dass eine Abgabenfestsetzung an Kraftfahrzeugsteuer 2017 in gesetzeskonformer Höhe erfolgen werde, was in der Folge auch tatsächlich geschehen ist. Das gegen den Bf1 wegen des Verdachtes der versuchten Abgabenhinterziehung gemäß §§ 13…
…selbständiger Arbeit aus der Tätigkeit als Dolmetscher in Höhe von € 11.078,87 offengelegt. Die darauf entfallende Einkommensteuer beträgt € 5.317,86 (48% von € 11.087,87). Insoweit liegt ein strafbefreiender Rücktritt vom Versuch der Abgabenhinterziehung gemäß § 14 Abs. 1 FinStrG vor…
…Betrag unterschreitenden Geldstrafe aus besonderen Gründen ist zulässig, wenn die Ahndung der Finanzvergehen nicht dem Gericht obliegt. Aufgrund der teilweisen Verfahrenseinstellung in Bezug auf die versuchte Abgabenhinterziehung an Einkommensteuer 2016 war mit einer Strafneubemessung vorzugehen. Entsprechend der Bestimmung des § 23 FinStrG ist Grundlage für die…
…möglich, sondern für gewiss gehalten und hiedurch eine Finanzordnungswidrigkeit nach § 51 Abs. 1 lit. a FinStrG [Pkt. a)], versuchte Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs. 1 FinStrG [Pkt. b)] sowie Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG [Pkt. c)] begangen, weshalb über ihn gemäß § 33 Abs…
…121.494,44) aus dem Verkauf von bei Einbruchsdiebstählen erbeuteter Zigaretten und anderer Waren gegenüber der Abgabenbehörde nicht offengelegt hat, [ergänze: wobei es ihm darauf angekommen ist, sich durch eine wiederkehrende Begehung eine fortlaufende Einnahme zu verschaffen,] und hiedurch versuchte gewerbsmäßige Abgabenhinterziehungen nach §§ 33 Abs…
…Spruchsenates II beim Finanzamt Salzburg-Stadt als Organ des Finanzamtes Salzburg-Stadt als Finanzstrafbehörde vom 5. April 2018, StrNr. 091/2015/00203-001, ist A nach durchgeführter mündlicher Verhandlung wegen des Vorwurfes einer versuchten Abgabenhinterziehung nach §§ 13, 33 Abs. 1 FinStrG lediglich schuldig gesprochen worden…
…in Höhe von insgesamt € 5.470,00 (pro Monat jeweils € 911,67) bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss gehalten und hiedurch versuchte Abgabenhinterziehungen nach §§ 33 Abs. 1, 13 FinStrG [Fakten Pkt. a.)] und Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs.2 lit…
…weshalb die monatlichen Umsatzsteuerverkürzungen nicht als versuchte Hinterziehung der Jahresumsatzsteuer gewertet werden sollten. Damit steht jedoch für den erkennenden Senat fest, dass der Beschuldigte innerhalb der gesetzlichen Frist eine Erklärung zur Jahresumsatzsteuer 2012 nicht eingereicht hat, somit daraus auch ein Verdacht einer versuchten Abgabenhinterziehung gemäß …
…Offenlegungs- und Wahrheitspflicht vorsätzlich eine Verkürzung an Umsatzsteuer in Höhe von € 1.980,00 zu bewirken versucht, indem er die Einreichung einer Abgabenerklärung unterlassen hat mit dem Tatplan, die Umsatzsteuer möge zu Unrecht mit Null festgesetzt werden, und hat hiedurch eine versuchte Abgabenhinterziehung nach …
…seien, und für das Veranlagungsjahr 2011 in den eingereichten Umsatzsteuervoranmeldungen Umsätze verheimlicht und die Einreichung der USt-Jahreserklärung unterlassen habe mit dem Ziel, [eine entsprechend zu niedrige Festsetzung der Jahresumsatzsteuer zu erreichen,] und hiedurch Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs. 1 FinStrG bzw. eine versuchte Abgabenhinterziehung nach §…
…Da die Abgabenverkürzung erst im Zuge der Betriebsprüfung aufgedeckt und korrigiert worden sei, sei es beim Versuch der Abgabenhinterziehung geblieben. Mit Strafverfügung vom 05.10.2020 sei zunächst eine Geldstrafe in Höhe von € 6.000 verhängt worden, gegen die der Beschuldigte Einspruch erhoben habe…
…zu entrichten. Bei eigenständiger Würdigung der Ergebnisse der Betriebsprüfung bestehen keine Bedenken, diese Ergebnisse dem Finanzstrafverfahren zugrunde zu legen. Da die Erklärungsfrist zur Einreichung einer Umsatzsteuerjahreserklärung 2024 noch offen war, war noch keine versuchte Abgabenhinterziehung gemäß §§ 13, 33 Abs. 1 FinStrG zur Umsatzsteuer 2024 zu…