…der unverschuldete Irrtum zur Straflosigkeit des Täters.Diese Bestimmung ist in einem engen Sachzusammenhang mit den Regelungen zur Zurechnungsfähigkeit (§ 3 Abs 1 VStG 1991), zur Strafunmündigkeit (§ 4 Abs 1 VStG 1991) und jenen zum entschuldigenden Notstand (§ 6 VStG 1991) zu sehen. Der verschuldete Irrtum lässt…
…sondern ein von der Behörde selbst verschuldeter Irrtum . Und es kann nicht sein , daß derselbe Irrtum mehrfach bestraft wird . Das wäre nur statthaft, wenn das Fahrzeug bewegt worden wäre nach dem ersten Strafzettel und damit eine erneute Verkehrsübertreteung begangen worden wäre ohne Irrtum . Der polizeiliche…
…ein Irrtum dann, wenn der Täter bei der Beurteilung des Sachverhaltes und der Rechtslage jenes Maß an Sorgfalt aufwandte, das von ihm objektiv nach den Umständen des Falles gefordert werden muss und ihm subjektiv nach seinen persönlichen Verhältnissen zugemutet werden kann. Verschuldeter (unentschuldbarer) Irrtum liegt…
…von einer zehnjährigen Verjährungsfrist aus. Ein Irrtum sei entschuldbar, wenn der Täter ohne jedes Verschulden, also ohne Verletzung seiner Sorgfaltspflicht, in seiner Handlungsweise weder ein Finanzvergehen noch ein darin liegendes Unrecht erkennen habe können. Ein verschuldeter (= unentschuldbarer) Irrtum liege auch bei vorwerfbarer Erkundigungspflicht vor…
…Tatsache bestreitet, den Bestand der Tatsache nicht "im naturwissenschaftlichen-mathematisch exakten Sinn" nachweisen (VwGH 23.2.1994, 92/15/0159). Verschuldeter (= unentschuldbarer) Irrtum liegt auch bei vorwerfbarer Unterlassung einer Erkundigungspflicht vor (OGH 23.11.1973, 13 Os 20/73-EvBl 1974/157). Ein vorwerfbarer…
…der Irrtum, der zur unrichtigen Selbstbemessung führte, erst nach Fristablauf aufgedeckt wurde. Bei der Beurteilung der Rechtsfrage, ob eine Unbilligkeit vorliegt, ist es nicht ohne Bedeutung, ob nach der objektiven Rechtslage eine Abgabenschuld bestand; es kommt auf die Lage des Einzelfalles an. Auch ein verschuldeter…
…in den vorigen Stand, weil der Rechtsvertreter sowohl Bf. als auch BfähnlicherName vertreten habe; ein Irrtum wegen der gleich klingenden Namen und eines Fehlers Kontrolle nach Nutzung der Software. Der Bf. verweist auch auf Verwechslungsfehler im parallel abgelaufenen Finanzstrafverfahren. Erwägungen: Gegen die Versäumung einer Frist (§…
…über eine fondsgebundene Er- und Ablebensversicherung vom Dezember 2016 (ON 15 der Vorlage) Abweisungsbescheid samt Berichtigung Mit Bescheid vom 06.08.2024 (der irrtümlich als Gz die ***ErfNr.2*** nannte) wies das FA den Antrag vom 3.4.2023 auf Rückerstattung der Versicherungssteuer mit folgender…
…sondern sogar im Gegenteil unnötiger Verwaltungsaufwand erspart geblieben ist, wenn das Rechtsgeschäft bereits 2013 oder 2014 angezeigt worden wäre und möglicherweise 2015 sich als undurchführbar erwiesen hätte. Im Gegensatz zum Vorwurf (der Behörde) verschuldeter Verspätungen, zählt es zu den Gepflogenheiten von Herrn …………
…Sollte den Rückforderungsansprüchen der Antragstellerin nunmehr der Einwand des Fristenablaufs entgegengehalten werden, so stelle der Irrtum über die Bestandsqualität der schriftlich fixierten Zusagen ein unvorhergesehenes Ereignis iSd § 308 BAO dar. Die Abgabenbehörde wies sämtliche Wiedereinsetzungsanträge als unbegründet ab. Im Wesentlichen wurde die Abweisung mit dem…
…sind sinngemäß anzuwenden. Festzuhalten ist, dass im vorliegenden Fall eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nicht mehr zulässig und daher eine Wiederaufnahme des Verfahrens möglich ist. Überdies liegt ein vom Bf. nicht verschuldeter Tatsachenirrtum des Verwaltungsgerichts vor, da der Bf. die Beschwerde gegen den genannten Abweisungsbescheid…
…38 bis 40), mit anderen Worten Kenntnis von einer derartigen Abgabenverkürzung durch eine andere Person in der betroffenen Leistungskette hatte oder diese Kenntnis verschuldeter Weise nicht hatte. (32) Nach ständiger Rechtsprechung (u .a EuGH 21.6.2012, Rs C -80/11 Mahagében und C-142…
…der unverschuldete Irrtum zur Straflosigkeit des Täters. Diese Bestimmung ist in einem engen Sachzusammenhang mit den Regelungen zur Zurechnungsfähigkeit (§ 3 Abs. 1 VStG 1991), zur Strafunmündigkeit (§ 4 Abs. 1 VStG 1991) und jenen zum entschuldigenden Notstand (§ 6 VStG 1991) zu sehen. Der verschuldete Irrtum lässt…
…der unverschuldete Irrtum zur Straflosigkeit des Täters. Diese Bestimmung ist in einem engen Sachzusammenhang mit den Regelungen zur Zurechnungsfähigkeit (§ 3 Abs 1 VStG 1991), zur Strafunmündigkeit (§ 4 Abs 1 VStG 1991) und jenen zum entschuldigenden Notstand (§ 6 VStG 1991) zu sehen. Der verschuldete Irrtum lässt…
…der unverschuldete Irrtum zur Straflosigkeit des Täters. Diese Bestimmung ist in einem engen Sachzusammenhang mit den Regelungen zur Zurechnungsfähigkeit (§ 3 Abs 1 VStG 1991), zur Strafunmündigkeit (§ 4 Abs 1 VStG 1991) und jenen zum entschuldigenden Notstand (§ 6 VStG 1991) zu sehen. Der verschuldete Irrtum lässt…
…Schlussfolgerung, dass deshalb der Grundsatz von Treu und Glauben seine rechtliche Bedeutung verloren hätte. Um diesem Irrtum geradezu vorzubeugen führt das BMF vor dem Hintergrund der ständigen Rechtsprechung des VwGH im Erlass zu Treu und Glauben vom 6.4.2006 schon in der Einleitung aus…
…steuerliche/anwaltliche Vertretung bzw. Sachwalterschaft, zuletzt Verlassenschaftskurator) und Stiftungsrat nicht zur Offenlegung imstande oder auch nicht bereit; selbst verschuldete Beweisnot infolge früher unterlassener Beweismittelvorsorge fällt - wie das FA zutreffend ausgeführt hat - nicht dem Abgabengläubiger, sondern dem Abgabepflichtigen zur Last; zumal dann, wenn an der Wurzel…
…auf ihr Miteigentum an der bebauten Liegenschaft und wendet überdies ihre fehlende Unternehmereigenschaft ein. Zudem bringt die Bf verschiedene Aspekte vor, deren Berücksichtigung im Rahmen der zu fällenden Ermessensentscheidung bei ihrer Inanspruchnahme als Gesamtschuldnerin unterblieben sei (irrtümliche Behandlung als Bauleistung nach § 19 (1a) UStG 1994…
…auf ihr Miteigentum an der bebauten Liegenschaft und wendet überdies ihre fehlende Unternehmereigenschaft ein. Zudem bringt die Bf verschiedene Aspekte vor, deren Berücksichtigung im Rahmen der zu fällenden Ermessensentscheidung bei ihrer Inanspruchnahme als Gesamtschuldnerin unterblieben sei (irrtümliche Behandlung als Bauleistung nach § 19 (1a) UStG 1994…
…auf sein Miteigentum an der bebauten Liegenschaft und wendet überdies seine fehlende Unternehmereigenschaft ein. Zudem bringt der Bf verschiedene Aspekte vor, deren Berücksichtigung im Rahmen der zu fällenden Ermessensentscheidung bei seiner Inanspruchnahme als Gesamtschuldner unterblieben sei (irrtümliche Behandlung als Bauleistung nach § 19 (1a) UStG 1994…