…dass Verbindlichkeiten nicht bilanziert werden dürfen, wenn mit dem Versuch der Durchsetzung der Forderung durch den Gläubiger praktisch nicht mehr zu rechnen sei. Eine verjährte Schuld sei erst dann abzuschreiben, wenn Gewissheit bestehe, dass von der Verjährungseinrede Gebrauch gemacht würde und der Verjährungsgegner keinen Unterbrechungstatbestand…
…dass Verbindlichkeiten nicht bilanziert werden dürfen, wenn mit dem Versuch der Durchsetzung der Forderung durch den Gläubiger praktisch nicht mehr zu rechnen sei. Eine verjährte Schuld sei erst dann abzuschreiben, wenn Gewissheit bestehe, dass von der Verjährungseinrede Gebrauch gemacht würde und der Verjährungsgegner keinen Unterbrechungstatbestand…
…dass Verbindlichkeiten nicht bilanziert werden dürfen, wenn mit dem Versuch der Durchsetzung der Forderung durch den Gläubiger praktisch nicht mehr zu rechnen sei. Eine verjährte Schuld sei erst dann abzuschreiben, wenn Gewissheit bestehe, dass von der Verjährungseinrede Gebrauch gemacht würde und der Verjährungsgegner keinen Unterbrechungstatbestand…
…Ein vom VwGH geforderter nach außen in Erscheinung tretender Akt, der den Willen, die verjährte Schuld nicht mehr zu tilgen hinreichend dokumentiert (Ausbuchung im Rechenwerk), erfolgte zu keiner Zeit.“ Im Übrigen erfolge die Ausbuchung willkürlich bzw. unter Außerachtlassung des Gebotes der periodengerechten Gewinnermittlung im Jahr…
…In diesem Zusammenhang sei auch anzuführen, dass der VwGH die Ansicht vertreten habe, dass selbst eine verjährte Schuld - was bei der Bf. nicht vorliege - weiterhin bilanziell als solche auszuweisen sei, wenn der Steuerpflichtige zB aus geschäftlichen Gründen von einer möglichen Verjährungseinrede nicht Gebrauch machen wolle…
…Wanke: Einkommensteuergesetz, § 6 Anm. 68): Eine verjährte Schuld ist weiterhin bilanziell als solche auszuweisen, wenn der Steuerpflichtige beispielsweise aus geschäftlichen Rücksichten von einer möglichen Verjährungseinrede nicht Gebrauch machen will. Diese Absicht muss aus dem Verhalten des Steuerpflichtigen erkennbar sein (VwGH 21.12.1971, 285/1969…
…Wanke: Einkommensteuergesetz, § 6 Anm. 68): Eine verjährte Schuld ist weiterhin bilanziell als solche auszuweisen, wenn der Steuerpflichtige beispielsweise aus geschäftlichen Rücksichten von einer möglichen Verjährungseinrede nicht Gebrauch machen will. Diese Absicht muss aus dem Verhalten des Steuerpflichtigen erkennbar sein (VwGH 21.12.1971, 285/1969…
…die gewinnerhöhende Ausbuchung der Verbindlichkeiten - anders als seitens der beschwerdeführenden Genossenschaft in Beschwerde und Vorlageantrag offenbar angenommen (siehe Pkte. 1 und 2 der Beschwerde) - nicht auf den Umstand der Verjährung gestützt. Nach dieser Sichtweise wäre nämlich eine verjährte Schuld erst dann abzuschreiben, wenn Gewissheit besteht…
…gemäß Verwaltungsgerichtshof eine verjährte Schuld weiterhin bilanziell als solche auszuweisen sei, wenn der Steuerpflichtige von einer möglichen Verjährungseinrede nicht Gebrauch machen will. Dies sei hier der Fall. Als Bankinstitut liege es nicht im geschäftlichen Interesse der Beschwerdeführerin, eine rechtliche weiterhin bestehende, allenfalls verjährte Verbindlichkeit gegenüber…
…In diesem Zusammenhang sei auch anzuführen, dass der VwGH die Ansicht vertreten habe, dass selbst eine verjährte Schuld - was bei der Bf. nicht vorliege - weiterhin bilanziell als solche auszuweisen sei, wenn der Steuerpflichtige zB aus geschäftlichen Gründen von einer möglichen Verjährungseinrede nicht Gebrauch machen wolle…
…Urteil Ra 2014/13/0008. Der Bf. fordere daher das BFG auch von seiner Seite nochmals auf, diesen Rechtsstand herzustellen und die längst verjährte Schuld endgültig auszubuchen. Über die Beschwerde wurde erwogen: Mit Bescheid (Abrechnungsbescheid) ist gemäß § 216 BAO über die Richtigkeit der Verbuchung…
…ist A der Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs. 1 FinStrG für schuldig gesprochen worden, weil er im Amtsbereich des Finanzamtes Oststeiermark als Kommanditist der B-GmbH-CoKG und als Geschäftsführer der B-GmbH, sohin [als Abgabepflichtiger in der eigenen Steuersache und als Wahrnehmender der steuerlichen Interessen…
…Behandlung aller Schulden hinaus gehe (vgl. VwGH vom 25.02.2003, 97/14/0164, Ritz, BA06 § 9 Tz. 11) Zum Vorbringen, die Lohnabgaben 2004-2006 sowie die Nebengebühren (Aussetzungszinsen und Säumniszuschläge) seien mit dem Einbringungsversuch mit Schreiben vom 09.06.2016 verjährt und verjährte Abgaben…
…wären und zweitens hatte eine Entdeckung von Unregelmäßigkeiten im Jahr 2015 - egal ob mittels Prüfung oder einer zeitlich eingeschränkteren Selbstanzeige - unweigerlich zu einer Ausdehnung des Prüfungsauftrags auf alle noch nicht verjährten Steuerperioden geführt. Es liegt zwar zu dieser Formulierung noch keine Entscheidung des VwGH vor…
Ausgehend von diesen Strafzumessungsgründen (§ 23 Abs 2 erster Satz FinStrG) und auf Grundlage der Schuld der Beschuldigten (§ 23 Abs 1 FinStrG) wäre ohne Berücksichtigung des besonderen Milderungsgrundes der unverhältnismäßig langen Verfahrensdauer einerseits beim Erstbeschuldigten die Verhängung einer Geldstrafe von EUR 29.000,00 (dies entspricht…
Gemäß § 33 Abs. 1 FinStrG macht sich auch einer Abgabenhinterziehung schuldig, wer zumindest bedingt vorsätzlich unter Verletzung einer derartigen Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht nach § 96 Abs. 3 EStG 1988 eine Verkürzung bewirkt, indem er unter Verletzung der oben genannten Bestimmung nach § 96 Abs. 1 Z…
…bzw. eine Glaubhaftmachung, warum exakt für das Wirtschaftsjahr 2017 eine AfaA erfolgen soll. Weiters ist der beweispflichtige Beschwerdeführer auch einen Nachweis für die Dauerhaftigkeit der behaupteten Entwertung schuldig geblieben. Aus dem vorgelegten Gutachten sind diesbezügliche Feststellungen nicht zu entnehmen. Ad ***Adresse 4*** Gemäß § 7 Abs…
…Kenntnis habe. Sie bringt weiters vor, das Recht zur Festsetzung der Einkommensteuer für das Jahr 2018 sei zum Zeitpunkt der Bescheiderlassung am 13. Februar 2024 bereits verjährt gewesen. Die Beschwerdeführer räumt ein, dass sie den Inhalt des Einkommensteuerbescheides (mangels dessen Zustellung) nicht kenne, aber davon…
…Betrag errechne sich aus der zu erwartenden Abgabennachforderung abzüglich jener Abgabenschuldigkeiten, für welche der Bf bereits mit Haftungsbescheid vom 31.8.2009 in Anspruch genommen wurde, wobei das verjährte Jahr 2000 berücksichtigt wurde. Auf die beiliegende Übersicht, in die die insgesamt zu erwartende Abgabennachforderung, lt…
…Der bereits verjährte Teil darf zwar nochmals festgesetzt werden, aber nur in unveränderter Höhe (vgl. Ritz, BAO 4 , § 209a Tz 12; Fischerlehner, Abgabenverfahren § 209a Anm. 4 unter Hinweis auf ErläutRV 451 BlgNR 22.GP 32). Der Schuldspruch des Erkenntnisses des Spruchsenates vom 6.Juni 2014…