…in der Abwicklung eines eingegangenen Vertragsverhältnisses, Zahlungsunfähigkeit eines Mieters, schwere Erkrankung, Arbeitsunfähigkeit und vergleichbare Unwägbarkeiten) unvorhergesehene Aufwendungen oder Einnahmenausfälle auf, die ein Ausbleiben des Gesamterfolges bewirken, sind diese Umstände allein der Qualifizierung einer Betätigung als Einkunftsquelle nicht abträglich (VwGH 2.3.2006, 2006/15/0018).…
…eines Gesamtgewinnes beendet werden wird, der Betrieb des Reitstalls 1996 (und 1997) auf Gesellschafts- und/oder Gesellschafterebene Liebhaberei oder eine Einkunftsquelle darstellt, ob bei Veranlagung von Verlusten der GmbH ein Gewinnvorweg zu gewähren ist, ob und welche Verbesserungsmaßnahmen feststellbar waren und ob Unwägbarkeiten (unvorhergesehene Investitionen…
…konkreten Betätigung. G5) Für die Bf. lässt sich auch für die Jahre ab 2008 nichts gewinnen, weil in den anhängigen Gerichtsverfahren keine für die Appartementvermietung maßgeblichen Unwägbarkeiten (unvorhergesehene Ereignisse) zu erblicken sind. Zum einen ist festzuhalten, dass das Gerichtsverfahren wegen Einwilligung in die Löschung des…
…Abwicklung eines eingegangenen Vertragsverhältnisses, Zahlungsunfähigkeit eines Mieters, schwere Erkrankung, Arbeitsunfähigkeit und vergleichbare Unwägbarkeiten) unvorhergesehene Aufwendungen oder Einnahmenausfälle auftreten, die ein Ausbleiben des Gesamterfolges bewirkten, seien diese Umstände allein der Qualifizierung einer Betätigung als Einkunftsquelle nicht abträglich (Verweis auf VwGH 2.3.2006, 2006/15/0018…
…der Abwicklung eines eingegangenen Vertragsverhältnisses, Zahlungsunfähigkeit eines Mieters, schwere Erkrankung, Arbeitsunfähigkeit und vergleichbare Unwägbarkeiten) unvorhergesehene Aufwendungen oder Einnahmenausfälle auftreten, die ein Ausbleiben des Gesamterfolges bewirken würden, seien diese Umstände allein der Qualifizierung einer Betätigung als Einkunftsquelle nicht abträglich (VwGH 2.3.2006, 2006/15/0018…
…in der Abwicklung eines eingegangenen Vertragsverhältnisses, Zahlungsunfähigkeit eines Mieters, schwere Erkrankung, Arbeitsunfähigkeit und vergleichbare Unwägbarkeiten) unvorhergesehene Aufwendungen oder Einnahmenausfälle auf, die ein Ausbleiben des Gesamterfolges bewirken, sind diese Umstände allein der Qualifizierung einer Betätigung als Einkunftsquelle nicht abträglich (VwGH 2.3.2006, 2006/15/0018…
…3.2006, 2002/13/0158 und VwGH 20.4.2006, 2004/15/0038). Wird die zu beurteilende Betätigung auf Grund unvorhergesehener Betätigungsrisken oder Unwägbarkeiten vor Erreichung eines Gesamtgewinnes (Gesamtüberschusses) beendet, liegt daher dennoch eine Einkunftsquelle vor, wenn bis zum Zeitpunkt der Beendigung die Absicht, einen…
…die objektive Eignung einer Tätigkeit zur Erwirtschaftung eines solchen, welche als Kennzeichen des subjektiven Ertragsstrebens nach außen in Erscheinung tritt. Treten daher durch unerwartete Umstände ("Unwägbarkeiten") unvorhergesehene Aufwendungen oder Einnahmenausfälle auf, die ein Ausbleiben des Gesamterfolges bewirken, sind diese Umstände allein der Qualifizierung einer Betätigung…
…die objektive Eignung einer Tätigkeit zur Erwirtschaftung eines solchen, welche als Kennzeichen des subjektiven Ertragsstrebens nach außen in Erscheinung tritt. Treten daher durch unerwartete Umstände ("Unwägbarkeiten") unvorhergesehene Aufwendungen oder Einnahmenausfälle auf, die ein Ausbleiben des Gesamterfolges bewirken, sind diese Umstände allein der Qualifizierung einer Betätigung…
…dass sie von vornherein (latent) zeitlich begrenzt geplant war, dass sich auf Grund typischer Betätigungsrisiken ein zu geringer Erfolg eingestellt hat oder die Beendigung auf Grund eines nachträglich gefassten freiwilligen Entschlusses erfolgt ist. Unwägbarkeiten sind unvorhergesehene Ereignisse bzw. nicht oder nur wenig beeinflussbare äußere Umstände…
…Steuerliche Liebhaberei2, Rz 312). Unwägbarkeiten sind unvorhergesehene Ereignisse bzw. nicht oder nur wenig beeinflussbare äußere Umstände, die nicht dem üblichen Wirtschaftsverlauf entsprechen. Zur beispielhaften Aufzählung der Ereignisse, die nach der Judikatur und Literatur als Unwägbarkeiten angesehen werden können, wird auf die Begründung zur Berufungsvorentscheidung verwiesen…
…Gesamtgewinnes (Gesamtüberschusses) beendet, seien folgende Fälle zu unterscheiden: von vornherein erkennbar aussichtslose Betätigung, vorzeitige Beendigung auf Grund eingetretener Unwägbarkeiten oder unvorhergesehener Betätigungsrisiken, vorzeitige Beendigung auf Grund von Wirtschaftlichkeitsüberlegungen, sonstige vorzeitige Beendigung. Da es sich hier um eine sonstige vorzeitige Beendigung handeln würde, sei zu beachten…
…Betriebsvermögen ausscheidet. Die unvorhergesehene Unbrauchbarkeit im Betrieb kann meines Erachtens in zweierlei Hinsicht erfolgen. Der eine Tatbestand kann in der wirtschaftlichen Unbrauchbarkeit bzw. im anderen Tatbestand der technischen Unbrauchbarkeit liegen. Im gegenständlichen Ausscheiden des Wirtschaftsgutes - Luftfahrzeug TBM 700 - lagen beide nachträgliche Unwägbarkeiten vor. Das Flugzeug…
…Kündigung des Mietvertrags durch den Mieter handelt es sich nicht um ein unvorhergesehenes, anormales Ereignis im Zusammenhang mit der Vermietungstätigkeit, sondern um ein typisches Geschäftsrisiko in diesem Betätigungsbereich. Probleme bei der Suche nach Nachfolgemietern können zwar unter Umständen Unabwägbarkeiten im Zusammenhang mit einer Vermietungstätigkeit darstellen…
…an, dass er durch die Ersatzbeschaffung und Aufstockungen mit der von MS erzielten Miete zusätzliche Einnahmen erhielt. Es ist somit die Sachverhaltsfeststellung zu treffen, dass sich als weitere unvorhergesehene Unwägbarkeit im Jahr 2007 eine Betriebsvergrößerung ergab, die einen Austausch der beiden gegenständlichen Traktoren erforderlich machte…
…da die beiden Traktoren grundsätzlich für den langfristigen Einsatz im Betrieb bestimmt gewesen seien, aber auf Grund nachträglicher Unabwägbarkeiten (hohe Reparaturanfälligkeit, unvorhergesehene Unbrauchbarkeit im Betrieb auf Grund der, bei der damaligen Anschaffung der beiden Traktoren noch nicht vorhersehbaren Betriebsvergrößerung) vorzeitig aus dem Betriebsvermögen ausgeschieden seien…
…die Beendigung aufgrund eines nachträglich gefassten freiwilligen Entschlusses erfolgte. Unter Unwägbarkeiten werden vom Steuerpflichtigen nicht oder nur wenig beeinflussbare äußere Umstände bzw. unvorhergesehene Ereignisse verstanden (vgl Doralt/Renner, EStG8, § 2 Tz 365, 367). In diesem Zusammenhang kommt aber auch solchen Unwägbarkeiten steuerlich beachtliche Indizwirkung zu…
…und mit denen zumindest gerechnet werden muss, und Unwägbarkeiten, die atypisch für den Geschäftsverlauf sind und die der Steuerpflichtige auch nicht beeinflussen kann. Gewöhnliche Risiken hindern die Liebhaberei nicht. Nicht jedes unvorhergesehene Ereignis stellt jedoch eine Unwägbarkeit dar. Das Ereignis darf nicht zu erkennen oder…
…Da die Randziffer 8217a der EStR ausdrücklich anmerkt, dass bei unvorhergesehener Unbrauchbarkeit eines Wirtschaftsgutes, welches zunächst für den langfristigen Einsatz im Betrieb bestimmt ist, wegen nachträglicher Unwägbarkeiten von den Folgen eines vorzeitigen Ausscheidens abzusehen ist, sehen wir keine Veranlassung für die Festsetzung der Investitionsprämie für…
…und in der Regel keinen Kausalzusammenhang zu einem gewollten Verhalten des Steuerpflichtigen aufweisen. Unter Unwägbarkeiten (anormalen wirtschaftlichen Verhältnissen) im o.a. Sinne werden vom Steuerpflichtigen nicht oder nur wenig beeinflussbare äußere Umstände bzw. unvorhergesehene Ereignisse verstanden. Als Unwägbarkeiten kommen im Bereich der Vermietung z.B…