…Voranmeldungszeiträume der Jahre 2013, 2014 und 2015 die Einreichung von Umsatzsteuervoranmeldungen unterlassen hatte. Wohl aber waren Umsatzsteuerjahreserklärungen eingereicht worden, in welchen die Summe der Zahllasten aus den Voranmeldungszeiträumen offengelegt worden waren. Mangels fristgerechter Entrichtungen wurden diese Jahressteuererklärungen nicht als strafbefreiende Selbstanzeigen gewertet. Bei der Strafbemessung…
…Vorwurf einer weiteren vorsätzlichen und gewerbsmäßigen Verkürzung von Umsatzsteuervorauszahlungen in Höhe von 23.800,00 € betreffend den Zeitraum 15.3.2004 bis 1.11.2005 wurde der Beschwerdeführer freigesprochen. Schuldig wurde er dagegen erkannt, im Zeitraum von Anfang 2002 bis 1.11.2005 unter…
…Umsatzsteuervoranmeldungen an, sondern auf das Unterlassen der Abfuhr und Entrichtung der Umsatzsteuervorauszahlungen und auf den Vorsatz dazu. Mit dem Vertrauen auf eine rechtzeitige Bekanntgabe des Abgabenbetrages an die Abgabenbehörde der vorsätzlich nicht entrichteten oder abgeführten Umsatzsteuervorauszahlungen kann sich der Beschuldigte nicht erfolgreich verantworten (vgl. VwGH…
…hinzutretende zweite objektive Sachverhaltskomponente. Hinsichtlich der subjektiven Tatseite werden gefordert: Einerseits bedingter Vorsatz in Bezug auf die Verletzung der abgabenrechtlichen Verpflichtung zur zeitgerechten Einreichung von ordnungsgemäßen Umsatzsteuervoranmeldungen und andererseits Wissentlichkeit in Bezug auf die nicht bis zum Ablauf des Fälligkeitstages erfolgte Entrichtung der Umsatzsteuervorauszahlung. Gemäß …
…Umsatzsteuervoranmeldungen an, sondern auf das Unterlassen der Abfuhr und Entrichtung der Umsatzsteuervorauszahlungen und auf den Vorsatz dazu. Mit dem Vertrauen auf eine rechtzeitige Bekanntgabe des Abgabenbetrages an die Abgabenbehörde der vorsätzlich nicht entrichteten oder abgeführten Umsatzsteuervorauszahlungen kann sich der Beschuldigte nicht erfolgreich verantworten (vgl. VwGH…
…a FinStrG ist somit die mit Eventualvorsatz unterlassene Entrichtung der Umsatzsteuervorauszahlungen bis zum 5. Tag nach Fälligkeit (vgl BFG 27.4.2023, RV/3300001/2019). Wie bereits oben festgestellt, hat der Beschuldigte, welcher die monatliche Einzahlung der Umsatzsteuervorauszahlungen nach Bekanntgabe durch den Steuerberater selbst vornahm…
… 49 Abs. 1 lit. a FinStrG ist somit die mit Eventualvorsatz unterlassene Entrichtung der oben näher dargestellten Umsatzsteuervorauszahlungen bis zum fünften Tag nach jeweiliger Fälligkeit. Wenn hier im Jahr 2021 Fehler von Frau **M2** begangen wurden, die dem Beschuldigten nicht aufgefallen sind, stellt sich für…
…hinzutretende zweite objektive Sachverhaltskomponente. Hinsichtlich der subjektiven Tatseite werden gefordert: Einerseits bedingter Vorsatz in Bezug auf die Verletzung der abgabenrechtlichen Verpflichtung zur zeitgerechten Einreichung von ordnungsgemäßen Umsatzsteuervoranmeldungen und andererseits Wissentlichkeit in Bezug auf die nicht bis zum Ablauf des Fälligkeitstages erfolgte Entrichtung der Umsatzsteuervorauszahlung. Gemäß …
…nicht bis zum Ablauf des Fälligkeitstages erfolgte Entrichtung der Umsatzsteuervorauszahlung. Das Ernstlich-für-möglich-Halten und sich-damit-Abfinden des bedingten Vorsatzes ist ein Aspekt der inneren Willensbildung und kein Element des objektiven Verhaltens des Täters, weshalb man nicht durch ein Unterlassen ("dadurch") einen bedingten…
…die unterlassene Entrichtung der Vorauszahlung und fehlende Einreichung der Voranmeldung nicht aufgegriffen. Betreffend den Voranmeldungszeitraum April 2012 hätte B als Wahrnehmender der C-GmbH für diese bis zum Ablauf des 15. Juni 2012 eine Voranmeldung an das Finanzamt übersenden müssen, was er unterlassen hat. Von…
… BFG vom 05.11.2019, RV/7300012/2019). Für die Entrichtung bzw. Abfuhr von Abgaben war ausschließlich der Beschuldigte (als Geschäftsführer der GmbH) selbst verantwortlich, womit auch nur er die Tatbestandsvoraussetzung des § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG (unterlassene Entrichtung bzw. Abfuhr) verwirklichen konnte (vgl…
…Abs. 1 lit. a FinStrG ist somit die mit Eventualvorsatz unterlassene Entrichtung der oben näher dargestellten Umsatzsteuervorauszahlungen bis zum fünften Tag nach jeweiliger Fälligkeit. Nicht nur in der Beschwerde hat der Beschuldigte auf seinen Krankheitszustand hingewiesen. Am 5. November 2024 teilte der Beschuldigte mit, dass…
…Gesamtschau erschließt sich aus dem objektiven Lebenssachverhalt insbesondere der Tatsache, dass die Beschuldigte auch während des anhängigen Ermittlungsverfahrens durch Nichtabgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen und unterlassene Umsatzsteuervorauszahlungen für die Monate März 2021 und August 2021 weitere Verfehlungen setzte - in Verbindung mit allgemeiner Lebenserfahrung unzweifelhaft, dass ***Bf1*** mit…
…Zweit-Beschuldigte und/oder der Erstbeschuldigte als Entscheidungsträger des belangten Verbandes unterlassen hat/haben, die erwähnten Umsatzsteuervorauszahlungen in Höhe von insgesamt € 337.551,16 bis zum fünften Tag nach jeweiliger Fälligkeit zu entrichten und auch bis zu diesen Zeitpunkten die Höhe der geschuldeten Beträge…
…a FinStrG ist somit die mit Eventualvorsatz unterlassene Entrichtung der verfahrensgegenständlichen Umsatzsteuervorauszahlungen 5-8/2019 bis zum fünften Tag nach jeweiliger Fälligkeit. Im Rahmen der Beschuldigtenvernehmung vor der Finanzstrafbehörde am 25.9.2020 räumte der Beschuldigte ein, dass er von monatlichen Zahllasten (deren Höhe ihm…
…25.9.1990, 89/15/0159; 19.4.06, 2003/13/0111). Die Pflicht zur Entrichtung von Abgabenschuldigkeiten ende erst mit deren Abstattung. Die Haftung umfasse daher auch bei Vertretungsübernahme bereits bestandene Altschulden (VwGH 25.9.1990, 89/15/0159; 19.4.06, 2003/13…
…ein neu eingetretener Geschäftsführer über die tatsächliche Situation der GmbH zu informieren habe, da die Haftung auch in die Vergangenheit zurückreiche. Die Pflicht zur Entrichtung von Abgabenschuldigkeiten ende nicht mit dem Zeitpunkt der Entstehung der Abgabenschuld, sondern mit deren Abstattung. Die GmbH bleibe somit verpflichtet…
…Anbringens Selbstanzeige zu prüfen, ob die Anhaltspunkte für eine Annahme nach § 116 BAO einer Verkürzung unter Verletzung der Verpflichtung zur Einreichung einer richtigen Umsatzsteuervoranmeldung bzw. der Verpflichtung zur gesetzeskonformen Entrichtung einer Umsatzsteuervorauszahlung gegeben sind. Anspruchsgrundlage für eine Abgabenerhöhung nach § 29 Abs. 6 FinStrG ist die…
…objektive Sachverhaltskomponente. Hinsichtlich der subjektiven Tatseite werden gefordert: einerseits bedingter Vorsatz in Bezug auf die Verletzung der abgabenrechtlichen Verpflichtung zur zeitgerechten Einreichung von ordnungsgemäßen Umsatzsteuervoranmeldungen und andererseits Wissentlichkeit in Bezug auf die nicht bis zum Ablauf des Fälligkeitstages erfolgte Entrichtung der Umsatzsteuervorauszahlung. Eine Abgabenverkürzung nach …
…die mit Eventualvorsatz unterlassene Entrichtung der jeweiligen Umsatzsteuervorauszahlung bis zum fünften Tag nach Fälligkeit, wobei sich der Vorsatz nicht auf die exakte Höhe der Umsatzsteuervorauszahlung richten musste. Der Vorsatz richtet sich auf die tatbildmäßig relevante Versäumung des Termins für die Entrichtung einer Umsatzsteuervorauszahlung (bis zum…