…UStG der Umsatzsteuer. Diese Norm ist als bloßer Vorsteuerausschluss zu interpretieren (VwGH 27.8.2008, 2006/15/0127). Damit ist eine unternehmerische Nutzung im Wege einer Vermietung auch umsatzstuerrechtlich möglich. Die Steuerbefreiung des § 6 Abs 1 Z 26 UStG greift nur für Lieferungen, nicht auch…
…Die betrieblichen Besprechungen, die fallweise in der Privatwohnung stattfinden, haben lediglich untergeordnete Bedeutung und diese – sporadisch stattfindende – betriebliche Nutzung unterliegt dem Aufteilungsverbot. Die Abgrenzung der abzugsfähigen von den nicht abzugsfähigen Aufwendungen hat nach objektiven Kriterien zu erfolgen; maßgebend ist das äußere Erscheinungsbild, das auf Art…
…Nutzung eignen würden, wie etwa dem Fernsehgerät samt Fernsehsessel zwei für einen Wintergarten oder für eine Terrasse typische "gemütliche" Sitzgelegenheiten (Pendelstuhl, geflochtener Strandkorb), eine Bar, Geschirr und Gläser, die über das für geschäftliche Besprechungen im kleinen Rahmen typische Ausmaß hinausgehen. Es liege eine untergeordnete Nutzung…
…lit. a EStG 1988 zählen aber - wie oben ausgeführt - privat genutzte Gebäudeteile von untergeordneter Bedeutung einkommensteuerlich zum notwendigen Betriebsvermögen und führen damit zu (abzugsfähigen) Betriebsausgaben (AfA, etc.), welche erst in der Folge durch den korrespondierenden Ansatz einer so genannten "Nutzungsentnahme" im Ergebnis neutralisiert werden. Im…
…lit. a EStG 1988 zählen aber - wie oben ausgeführt - privat genutzte Gebäudeteile von untergeordneter Bedeutung einkommensteuerlich zum notwendigen Betriebsvermögen und führen damit zu (abzugsfähigen) Betriebsausgaben (AfA, etc.), welche erst in der Folge durch den korrespondierenden Ansatz einer so genannten "Nutzungsentnahme" im Ergebnis neutralisiert werden. Im…
…wenn die Vorsteuern im Zusammenhang mit Wirtschaftsgütern stehen, die der privaten Nutzung ebenso dienen können wie unternehmerischen Zwecken. Das Recht zum Vorsteuerabzug entsteht mit dem Bezug der Leistung, das Ausmaß wird durch die Verwendung der Leistung für besteuerte Umsätze bestimmt. Da für das Recht zum…
…bzw. Nahebeziehung der vom Mietvertrag betroffenen Personen). Nach dem die Nutzungsüberlassung (und die dazu in der Errichtungsphase bezogenen Vorleistungen) des Objektes 1 nach dem Gesamtbild der Verhältnisse nicht Ausfluss einer unternehmerischen (auf Einnahmenerzielung gerichteten) Tätigkeit darstellt und folglich dem nichtunternehmerischen Bereich der Stiftung zuzuordnen ist…
…zustehe, sofern ein unternehmerisches Grundstück für Zwecke, die außerhalb des Unternehmens lägen, in Verwendung stehe. Außerhalb des Unternehmens liege die Verwendung des Grundstückes allerdings nicht - das Grundstück diene der unternehmerischen Vermietung und Verpachtung. Die untergeordnete private Nutzung für einige Tage im Jahr werde nicht nach …
…ist in der Lage, die Verfügung über den BMW auszuüben. Jede echte Probefahrt muss gem § 45 KFG im Rahmen des Geschäftsbetriebes erfolgen. Zwar können mit dem Hauptzweck einer Probefahrt durchaus untergeordnete Nebenzwecke (z.B. Aufsuchen einer Toilette oder einer Tankstelle) verbunden werden, wenn dadurch der…
…zustehe, sofern ein unternehmerisches Grundstück für Zwecke, die außerhalb des Unternehmens lägen, in Verwendung stehe. Außerhalb des Unternehmens liege die Verwendung des Grundstücks allerdings nicht - das Grundstück diene der unternehmerischen Vermietung und Verpachtung. Die untergeordnete private Nutzung für einige Tage im Jahr werde nicht nach …
…Ein Nachweis über die Übersiedelung liegt nicht vor. Auch über die Häufigkeit der Nutzung dieses Zimmers lassen sich keine gesicherten Aussagen treffen Der Bf. war in der fraglichen Zeit mit dem Verkauf von Beleuchtungsmitteln, hauptsächlich Leuchtstoffröhren, unternehmerisch tätig. Er hat den Verkauf der Waren nicht…
…den einkommensteuerlichen Vorschriften, sohin also nur im unternehmerisch (betrieblich) genutzten Ausmaß zum (umsatzsteuerlichen) Unternehmen möglich gewesen sei. Daraus ergeben sich mehrere Schlussfolgerungen: • Im Ausmaß der privaten Verwendung stünde auf Basis dieser Bestimmung ein Vorsteuerabzug nicht zu. • Wäre die private Nutzung jedoch unter 20 %, nach den…
…für die konkrete Tätigkeit des Dienstnehmers insgesamt eingesetzten Betriebsmittel die Nutzung von Betriebsmitteln des Dienstgebers gegenüber dem Einsatz eigener Betriebsmittel so weit überwiegen, dass diese nur eine untergeordnete Bedeutung hätten und die mit ihnen geschaffene eigene unternehmerische Struktur des Dienstnehmers ganz in den Hintergrund träte…
…1 Abs. 2 LVO; z.B. Nutzung für Freizeitzweck und/oder zur Ausübung von Hobbytätigkeiten wie Jagen und Reiten) und sich bei objektiver Betrachtung nicht zur Erzielung von Gewinnen eignet, liegt keine unternehmerische Tätigkeit vor (z.B. VwGH 21.10.2003, 97/14/0161, zur…
…Dienstleistungen nicht ausschließlich durch ihn erfolgt seien. Aus dem eben Genannten zeige sich daher, dass die Dienstleistungsgesellschaften einerseits zur Nutzung von Geschäftschancen, andererseits zur Eingrenzung des unternehmerischen Risikos zwischengeschaltet worden seien, da V kein eigenes Team für die Vorbereitung seiner Entscheidungen zur Verfügung gehabt habe…
…die auch im „privaten“ Bereich grundsätzlich keine untergeordnete Rolle spielen. Eine Notwendigkeit dieser Gegenstände zu Durchführung der streitgegenständlichen Tätigkeit ist hier nicht gegeben. Gerade diese Notwendigkeit wäre aber im Zusammenhang mit Gegenständen gefordert, welche auch private Nutzungsmöglichkeiten erlauben. Die Zustellungstätigkeiten waren jedenfalls an den Bedarf…
…des Bw. bereits am 11. Oktober 2010 schriftlich mitgeteilt, dass seine Meinung, es läge keine unternehmerische Vereinstätigkeit vor, nicht geteilt werde und dass in dieser Angelegenheit eine Außenprüfung durchgeführt werde. Weiters würden bereits die Statuten von Februar 2006 derartige Mängel aufweisen, dass dem Bw. die…
…der Nutzung der Wohnung nicht deshalb erfolge, um Einnahmen zu erzielen, sondern um dem anderen einen Vorteil zuzuwenden (VwGH 7.7.2011, 2007/15/0255; 19.3.2013, 2009/15/0215). 9) Wesentlich zur Beantwortung der Frage, ob die Nutzungsüberlassung einer Immobilie eine unternehmerische Tätigkeit…
…dessen Gattin verwendet. Der Bf. ist Geschäftsführer, hält 100% der Anteile und vertritt die Gesellschaft selbständig. Es gibt keine schriftliche Nutzungsvereinbarung zwischen der DE GmbH und dem Bf. Die Zweigniederlassung in AdresseDE besteht aus einem gemieteten Büroraum im Wohnungsverband; Küche, Bad/WC dürfen mitbenutzt werden…
…durch ihn erfolgt seien. Aus dem eben Genannten zeige sich daher, dass die Gesellschaften Gesellschaft-2 sowie Gesellschaft-3 einerseits zur Nutzung von Geschäftschancen, andererseits zur Eingrenzung des unternehmerischen Risikos zwischengeschaltet worden seien, da Herr XY-1 kein eigenes Team für die Vorbereitung seiner Entscheidungen…