…2008, 2005/13/0020 u. a.). Daher sind unrichtige rechtliche Beurteilungen und Fehler der Beweiswürdigung keiner Berichtigung gemäß § 293 zugänglich (VwGH 25.3.1994, 92/17/0133). Demnach dürfen unrichtige Rechtsauffassungen, Folgen einer unrichtigen Sachverhaltsermittlung, Subsumtions- und Interpretationsfehler sowie sachliche Bescheid- oder Begründungsmängel nicht gem…
…Abgabenerklärungen (einschließlich Beilagen) in Bescheide übernommen werden“ (vgl. den Bericht des Finanzausschusses zum Abgabenänderungsgesetz 1989, 1162 BlgNR 17. GP 15). Ihre Voraussetzungen sind nicht erfüllt, wenn die unrichtige Rechtsauffassung, auf der die Abgabenerklärung beruht, von der Abgabenbehörde (bewusst) geteilt wird. Nach Ritz, BAO5, § 293 b…
…das Erkenntnis des VwGH vom 15.12.1994, 94/15/0151 in Bezug auf Treu und Glauben vor, wonach die Abgabenbehörde bei späteren Veranlagungen nicht an eine unrichtige Rechtsauffassung von der sie bei früheren Veranlagungen ausgegangen ist, gebunden sei. In diesem Fall ging es darum…
…dass nach ihrer Ansicht, im Rahmen der Bescheidbegründung das Finanzamt als belangte Behörde nur zur Bescheidbeschwerde (Berufung) betreffend die Wiederaufnahme der Verfahren betreffend Körperschaftssteuer 2007 bis 2011 Stellung genommen und dabei eine unrichtige Rechtsauffassung vertreten habe, jedoch keinerlei Ausführungen zum Vorbringen in der Bescheidbeschwerde (Berufung…
…Die belange Behörde verkennt weiters - grob unrichtig - dass in der Berufung jedenfalls inhaltlich auch eine zeitliche berichtigte ImmoESt-Anmeldung enthalten ist. Über beides wurde bisher nicht entschieden, wobei insbesondere die oftmalige - zur Ignoranz des Vertreters - insistierend gehäuft grob unrichtige Rechtsauffassung auffällt: eine Anwaltsvollmacht enthält bekanntermaßen…
…außerordentliche Belastung (mit Selbstbehalt) anstatt als Kosten der Heilbehandlung bzw Hilfsmittel stelle eine Junktimierung dar, welche im § 35 EStG nicht vorgesehen sei und stelle daher eine unrichtige Rechtsauffassung der Finanzbehörde dar. Denn § 35 Abs 5 EStG sei nicht auf Kosten der Heilbehandlung bzw Hilfsmittel beschränkt. …
…Tatsache, dass die Qualifikation jahrelang unbestritten war, ändert nichts daran, dass die Abgabenbehörden nicht an unrichtige Rechtsauffassungen gebunden sind und der Sachverhalt und die Rechtslage bei jeder Veranlagung selbständig zu prüfen ist. Wenn das Finanzamt in seinen schriftlichen Begründungen, ohne weitere Feststellungen, nun davon ausgeht…
…Unterlassung von Handlungen kann keine Grundlage für Treu und Glauben bilden (VwGH 28.05.2002, 99/14/0021). Die Abgabenbehörde ist nach dem Grundsatz von Treu und Glauben an eine unrichtige Rechtsauffassung, von der sie bei früheren Veranlagungen ausgegangen ist, bei späteren Veranlagungen nicht gebunden…
…NoVA gemäß § 201 Abs. 2 BAO in sinngemäßer Anwendung des § 293b für die streitgegenständlichen Zeiträume zulässig ist. Die belangte Behörde nennt als Berichtigungsgrund die - nach ihrer Ansicht - unvertretbare und damit offensichtlich unrichtige Rechtsauffassung der Bf, wonach beim vorliegenden Sachverhalt nach § 5 Abs. 2 Satz 2…
…vorlägen. Die Kenntnis der unrichtigen Berechnungsmethode hätte zu einem anders lautenden Spruch geführt, weshalb die Voraussetzungen für eine Wiederaufnahme gemäß § 303 Abs. 1 lit b BAO vorlägen. Da die Abgabenbehörde bei ordnungsgemäßer Prüfung die Unrichtigkeit der Selbstberechnung sowie die unrichtige Rechtsauffassung hätte erkennen müssen, lägen…
…vorlägen. Die Kenntnis der unrichtigen Berechnungsmethode hätte zu einem anders lautenden Spruch geführt, weshalb die Voraussetzungen für eine Wiederaufnahme gemäß § 303 Abs. 1 lit b BAO vorlägen. Da die Abgabenbehörde bei ordnungsgemäßer Prüfung die Unrichtigkeit der Selbstberechnung sowie die unrichtige Rechtsauffassung hätte erkennen müssen, lägen…
…liege der Schlussfolgerung der belangten Behörde, der Sohn des Bf hätte frühestmöglich im Herbstsemester 2010/2011 mit dem Medizinstudium beginnen können, die unrichtige Rechtsauffassung zu Grunde, dass es für die Zulassung zum Studium nicht des positiven Abschlusses des Auswahlverfahrens bedürfe. Zudem habe der Bf zutreffend…
…liege der Schlussfolgerung der belangten Behörde, der Sohn des Bf hätte frühestmöglich im Herbstsemester 2010/2011 mit dem Medizinstudium beginnen können, die unrichtige Rechtsauffassung zu Grunde, dass es für die Zulassung zum Studium nicht des positiven Abschlusses des Auswahlverfahrens bedürfe. Zudem habe der Bf zutreffend…
…erzielt wird. Rechtsrichtigkeit geht vor Rechtssicherheit. Der Verwaltungsgerichtshof hat am 18.12.1996 unter der Geschäftszahl 94/15/0151 unter anderem entschieden, dass die Abgabenbehörde nach dem Grundsatz von Treu und Glauben an eine unrichtige Rechtsauffassung, von der sie bei früheren Veranlagungen ausgegangen ist, bei…
…liege der Schlussfolgerung der belangten Behörde, der Sohn des Bf hätte frühestmöglich im Herbstsemester 2010/2011 mit dem Medizinstudium beginnen können, die unrichtige Rechtsauffassung zu Grunde, dass es für die Zulassung zum Studium nicht des positiven Abschlusses des Auswahlverfahrens bedürfe. Zudem habe der Bf zutreffend…
…liege der Schlussfolgerung der belangten Behörde, der Sohn des Bf hätte frühestmöglich im Herbstsemester 2010/2011 mit dem Medizinstudium beginnen können, die unrichtige Rechtsauffassung zu Grunde, dass es für die Zulassung zum Studium nicht des positiven Abschlusses des Auswahlverfahrens bedürfe. Zudem habe der Bf zutreffend…
…liege der Schlussfolgerung der belangten Behörde, der Sohn des Bf hätte frühestmöglich im Herbstsemester 2010/2011 mit dem Medizinstudium beginnen können, die unrichtige Rechtsauffassung zu Grunde, dass es für die Zulassung zum Studium nicht des positiven Abschlusses des Auswahlverfahrens bedürfe. Zudem habe der Bf zutreffend…
…aus: Die Schlussfolgerung der belangten Behörde, der Beschwerdeführer hätte frühestmöglich im Herbstsemester 2010/2011 mit dem Medizinstudium beginnen können, liegt daher die unrichtige Rechtsauffassung zu Grunde, für die Zulassung zum Studium bedarf es nicht des positiven Abschlusses des Auswahlverfahrens. Zudem hat der Beschwerdeführer zutreffend eingeräumt…
…selbst (bewusst) die unrichtige Rechtsauffassung teilt (Ritz/Koran, BAO7 (2021), § 293b Rz 7, mit Verweis auf VwGH 22.4.1998, 93/13/0277; VwGH 25.6.2007, 2002/14/0100; VwGH 25.2.2015, 2011/13/0133). Teilt die Abgabenbehörde die unrichtige Rechtsauffassung der Partei…
…dass er ganz bewusst davon ausging, dass für Bergbahnen eine Energieabgabe zusteht. Er hätte damit keine Unrichtigkeit aus der Abgabenerklärung übernommen, sondern die unrichtige Rechtsauffassung des Steuerpflichtigen sehenden Auges geteilt. Eine falsche rechtliche Beurteilung der Abgabenbehörde ist einer Berichtigung gem. § 293b BAO allerdings nicht zugänglich…