…Z 2 - im Kalenderjahr zumindest zeitweise gleichzeitig zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Einkünfte, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert wurden, bezogen worden sind, … Z 6 - der Arbeitnehmer eine unrichtige Erklärung abgegeben hat oder seiner Meldepflicht gemäß § 16 Abs. 1 Z 6 nicht nachgekommen ist (AbgSiG 2007…
…Z 10 und Z 11 berücksichtigt wurden, aber die Voraussetzungen nicht vorlagen. 6. der Arbeitnehmer eine unrichtige Erklärung abgegeben hat oder seiner Meldepflicht gemäß § 16 Abs. 1 Z 6 nicht nachgekommen ist. 7. der Arbeitnehmer eine unrichtige Erklärung gemäß § 3 Abs. 1 Z 13 lit…
…3.824,16, DB - 5.885,06, DZ - 523,12. Zum Pendlerpauschale Zur Haftungsinanspruchnahme der Bf. im Zusammenhang mit den fehlenden Voraussetzungen für die Gewährung des Pendlerpauschales argumentierte die Bf., dass die beiden Arbeitnehmer unrichtige Erklärungen abgegeben hätten. Diesfalls sei gem. § 41 Abs. 1 lit…
…der erteilten vZTA und den davor schriftlich erteilten Informationen seitens der Zollbehörde manifestierte Irrtum gründete auch nicht auf unrichtigen Erklärungen der Beschwerdeführerin. Würde man in den erfolgten Tarifierungen eine unrichtige Erklärung der Beschwerdeführerin erkennen, so wäre diese unschädlich, als diese "nur die Folge unrichtiger Auskünfte…
…6.2022 in Kenntnis von der Entstehung des Abgabenanspruches, daher Versuch in Höhe des Differenzbetrages der Schätzung € 3.572,50. In der Folge wird eine unrichtige Erklärung eingereicht. Die tatsächliche Zahllast beträgt € 8.700,93, Vollendung im Ausmaß von € 4.838,72…
…gemacht, die ihr nicht zustanden. Sie hat demnach die Verkürzung für gewiss gehalten und die unrichtige Erklärungslegung ernstlich für möglich gehalten und sich damit abgefunden. Hinsichtlich der Nichtabfuhr der lohnabhängigen Abgaben nannte sie als Motiv finanzielle Schwierigkeiten. Finanzielle Schwierigkeiten entbinden jedoch nicht von einer Meldeverpflichtung…
…die Beschwerde als unbegründet abgewiesen. Gem. § 41 Abs. 1 Z. 6 EStG liege eine Pflichtveranlagung vor, wenn der Arbeitnehmer eine unrichtige Erklärung abgegeben hat oder seiner Meldepflicht gem. § 16 Abs. 1 Z. 6 EStG nicht nachgekommen ist. Der Arbeitgeber der Bf. habe bei der Lohnverrechnung…
…beispielsweise, wer - ohne hiedurch den Tatbestand eines anderen Finanzvergehens zu erfüllen - vorsätzlich die oben dargestellte abgabenrechtliche Offenlegungs- und Wahrheitspflicht verletzt, indem er die Einreichung von Umsatz- und Einkommensteuererklärungen unterlässt oder unrichtige Erklärungen bei der Abgabenbehörde einreicht. Gewerbsmäßig begeht jemand Abgabenhinterziehungen, wenn es ihm darauf ankommt…
…§ 33 und 51b FinStrG nicht gegeben. Während der Täter nach § 33 FinStrG keine oder eine unrichtige Erklärung abgibt, stellt der Täter nach § 51b FinStrG falsche, verfälschte oder unrichtige Belege her oder verwendet solche. Der Unrechtsgehalt des § 51b FinStrG erfasst jenen des § 33 FinStrG nicht zur…
USt 2016: Die unrichtige Erklärung führte zu einem Erstbescheid vom 23.11.2017 erbrachte eine Gutschrift von € -8.617,24. Damit wurde im Ausmaß der nicht anzuerkennenden Vorsteuer von € 8.000,00 nach § 33 Abs. 3 lit. c FinStrG eine Abgabenverkürzung bescheidmäßig festzusetzender…
…der erteilten VZTA und den davor schriftlich erteilten Informationen seitens der Zollbehörde manifestierte Irrtum habe auch nicht auf unrichtigen Erklärungen der Bf gegründet. Würde man in den Tarifierungen unrichtige Erklärungen der Bf erkennen, so wären diese unschädlich, weil sie nur die Folge unrichtiger Auskünfte seien…
…kein entschuldbarer Irrtum. Entscheidend ist, dass der Beschuldigte die Möglichkeit der Unrichtigkeit kannte und die unrichtige Erklärung dennoch einreichte. Dies ist nach den festgestellten Umständen zu bejahen. Zur beantragten Zeugeneinvernahme und Beischaffung von Unterlagen Auch aus dem Vorbringen, der Zeuge *Geschäftsführer R GmbH* hätte vernommen…
…Senat ist zu dem Schluss gekommen, dass bei der ***FCM GmbH*** objektiv folgende drei finanzstrafrechtlich zu ahndende Taten vorliegen: USt 2016: Die unrichtige Erklärung führte zu einem Erstbescheid vom 30.11.2017 mit einer Gutschrift von € 7.023,00. Damit wurde im Ausmaß der…
…nach § 62 Z 10 berücksichtigt wurden, aber die Voraussetzungen nicht vorlagen. 6. der Arbeitnehmer eine unrichtige Erklärung abgegeben hat oder seiner Meldepflicht gemäß § 16 Abs. 1 Z 6 nicht nachgekommen ist. 7. der Arbeitnehmer eine unrichtige Erklärung gemäß § 3 Abs. 1 Z 13 lit. b…
…nach § 62 Z 10 berücksichtigt wurden, aber die Voraussetzungen nicht vorlagen, 6. der Arbeitnehmer eine unrichtige Erklärung abgegeben hat oder seiner Meldepflicht gemäß § 16 Abs. 1 Z 6 nicht nachgekommen ist, 7. der Arbeitnehmer eine unrichtige Erklärung gemäß § 3 Abs. 1 Z 13 lit. b…
…Z 10 und Z 11 berücksichtigt wurden, aber die Voraussetzungen nicht vorlagen. 6. der Arbeitnehmer eine unrichtige Erklärung abgegeben hat oder seiner Meldepflicht gemäß § 16 Abs. 1 Z 6 nicht nachgekommen ist. 7. der Arbeitnehmer eine unrichtige Erklärung gemäß § 3 Abs. 1 Z 13 lit…
…nach § 62 Z 10 berücksichtigt wurden, aber die Voraussetzungen nicht vorlagen. 6. der Arbeitnehmer eine unrichtige Erklärung abgegeben hat oder seiner Meldepflicht gemäß § 16 Abs. 1 Z 6 nicht nachgekommen ist. 7. der Arbeitnehmer eine unrichtige Erklärung gemäß § 3 Abs. 1 Z 13 lit. b…
…nach § 62 Z 10 berücksichtigt wurden, aber die Voraussetzungen nicht vorlagen. 6. der Arbeitnehmer eine unrichtige Erklärung abgegeben hat oder seiner Meldepflicht gemäß § 16 Abs. 1 Z 6 nicht nachgekommen ist. 7. der Arbeitnehmer eine unrichtige Erklärung gemäß § 3 Abs. 1 Z 13 lit. b…
…nach § 62 Z 10 berücksichtigt wurden, aber die Voraussetzungen nicht vorlagen. 6. der Arbeitnehmer eine unrichtige Erklärung abgegeben hat oder seiner Meldepflicht gemäß § 16 Abs. 1 Z 6 nicht nachgekommen ist. 7. der Arbeitnehmer eine unrichtige Erklärung gemäß § 3 Abs. 1 Z 13 lit. b…
…nach § 62 Z 10 berücksichtigt wurden, aber die Voraussetzungen nicht vorlagen. 6. der Arbeitnehmer eine unrichtige Erklärung abgegeben hat oder seiner Meldepflicht gemäß § 16 Abs. 1 Z 6 nicht nachgekommen ist. 7. der Arbeitnehmer eine unrichtige Erklärung gemäß § 3 Abs. 1 Z 13 lit. b…