…und bewusste Entscheidungen zurückzuführen, bei denen die im Innenverhältnis vertraglich reglementierte Dispositionsfähigkeit missachtet worden sei. Von einem Versehen oder einem sonstigen ungewollten Verhalten könne im gegebenen Zusammenhang somit keine Rede sein (Hinweis auf VwGH 13.12.1989, 85/13/0041). 14. Mit Vorlageantrag vom 6…
…betriebliche bzw. berufliche Tätigkeit veranlasst ist. Dieses Fehlverhalten tritt aber als ungewollte Verhaltenskomponente gegenüber dem angestrebten betrieblichen bzw. beruflichen Zweck dann in den Hintergrund, wenn der Verkehrsunfall nicht durch ein grob fahrlässiges Verhalten des Lenkers verursacht worden ist (vgl. zB VwGH 25.01.2000, 97…
…Versehen oder ungewolltem Verhalten verursacht worden ist. Nicht abzugsfähig sind diese dann, wenn der Schaden die Folge eines bewusst pflichtwidrigen Verhaltens ist. Das Finanzamt ist der Ansicht, dass die Aneignung von Gutscheinen/Sachleistungen ohne Zustimmung des Arbeitgebers bei einem Industriekaufmann ein bewusst pflichtwidriges Verhalten darstellt…
…Fehlverhalten, das nicht durch die berufliche Tätigkeit veranlasst ist. Dieses Fehlverhalten tritt aber als ungewollte Verhaltenskomponente gegenüber dem angestrebten beruflichen Zweck dann in den Hintergrund, wenn der Verkehrsunfall nicht durch ein grob fahrlässiges Verhalten des Lenkers verursacht worden ist (vgl. VwGH 19.12.2012, 2009…
…Fehlverhalten, das nicht durch die berufliche Tätigkeit veranlasst ist. Dieses Fehlverhalten tritt aber als ungewollte Verhaltenskomponente gegenüber dem angestrebten beruflichen Zweck dann in den Hintergrund, wenn der Verkehrsunfall nicht durch ein grob fahrlässiges Verhalten des Lenkers verursacht worden ist (vgl. VwGH 1.7.1981, 681…
…idR der Fall, wenn der Betriebsinhaber in Ausübung seiner betrieblichen Tätigkeit aus Versehen oder einem sonstigen ungewollten Verhalten einen Schaden verursacht habe. Es sein eine sachliche, objektive Prüfung hinsichtlich des Verhaltens des Berufungswerbers zum Zeitpunkt des Unfalls anhand von Beweismitteln wie Polizeiprotokoll, Unfallbericht oder einer…
…Tätigkeit aus Versehen oder einem sonstigen ungewollten Verhalten (also nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig) einen Schaden verursacht. Für die Frage der Abziehbarkeit von Schadenersatzzahlungen ist entscheidend, ob das Fehlverhalten der betrieblichen/beruflichen Sphäre zuzuordnen ist oder es als private Verhaltenskomponente das Band zur betrieblichen/beruflichen…
…Fehlverhalten, das nicht durch die berufliche Tätigkeit veranlasst ist. Dieses Fehlverhalten tritt aber als ungewollte Verhaltenskomponente gegenüber dem angestrebten beruflichen Zweck dann in den Hintergrund, wenn der Verkehrsunfall nicht durch ein grob fahrlässiges Verhalten des Lenkers verursacht worden ist (vgl. etwa VwGH 25.1.2000…
…der Betriebsinhaber in Ausübung seiner betrieblichen Tätigkeit aus Versehen oder einem sonstigen ungewollten Verhalten einen Schaden verursache. Zwar sei auch in solchen Fällen das Fehlverhalten an sich nicht durch den Betrieb veranlasst, es trete aber als ungewollte Verhaltenskomponente gegenüber dem Betriebszweck derart in den Hintergrund…
…Fehlverhalten, das nicht durch die berufliche Tätigkeit veranlasst ist. Dieses Fehlverhalten tritt aber als ungewollte Verhaltenskomponente gegenüber dem angestrebten beruflichen Zweck dann in den Hintergrund, wenn der Verkehrsunfall nicht durch ein grob fahrlässiges Verhalten des Lenkers verursacht worden ist (vgl. VwGH 19.12.2012, 2009…
…sei, dieses Fehlverhalten trete aber nach ständiger Rechtsprechung des VwGH als ungewollte Verhaltenskomponente gegenüber dem angestrebten beruflichen Zweck in den Hintergrund, wenn der Verkehrsunfall nicht durch ein grob fahrlässiges Verhalten des Lenkers verursacht worden sei. Nach Darstellung der Aktenlage und der Angaben der Bf. laut…
…Fehlverhalten, das nicht durch die berufliche Tätigkeit veranlasst ist. Dieses Fehlverhalten tritt aber als ungewollte Verhaltenskomponente gegenüber dem angestrebten beruflichen Zweck dann in den Hintergrund, wenn der Verkehrsunfall nicht durch ein grob fahrlässiges Verhalten des Lenkers verursacht worden ist (vgl. VwGH 19.12.2012, 2009…
…sind, wenn also der Stpfl. in Ausübung seiner betrieblichen Tätigkeit aus Versehen oder einem sonstigen ungewollten Verhalten einen Schaden verursacht. Ein bewusst pflichtwidriges Verhalten wurde von Ihnen nicht behauptet oder gesetzt, weil in Ihrer Beratung zum Kauf von Immofinanzaktien kein Beratungsfehler erblickt werden kann. Die…
…§ 32 bis 35 StGB sinngemäß. § 23 Abs. 3 FinStrG: Bei der Bemessung der Geldstrafe sind auch die persönlichen Verhältnisse und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Täters zu berücksichtigen. § 20 Abs. 1 FinStrG: Wird auf eine Geldstrafe oder auf Wertersatz erkannt, so ist zugleich die für den…
…der Gesellschaft widerrechtlich bereichern würde, würde es an einem der Gesellschaft zuzurechnenden Verhalten fehlen und es würden idR Betriebsausgaben der Gesellschaft vorliegen. Die einkommensteuerliche Erfassung der gezogenen Vorteile des bereicherten Geschäftsführers hätte sich an der von ihm ausgeübten Tätigkeit zu orientieren. Auf Ebene der Körperschaft…
…Verständnis macht Art 34 BBG 2001 in seiner Gesamtheit Sinn: Die Austöchterung von Vermögen (zB Grundbesitz) durch eine KöR ist ein erwünschtes Verhalten, das nicht durch eine - ungewollte - Spitzfindigkeit bei der Rückübertragung zu einem Bumerang wird." Als Beilagen wurden der Berufung 2 Kaufverträge der Bf…
…werde zeitgleich die Differenz am Abgabenkonto zur Einzahlung gebracht. Im Zusammenhang mit der Umsatzsteuervoranmeldung Februar 2013 sei es irrtümlich zu einer ungewollten Verzögerung der Einreichung gekommen, weshalb der Überschuss aus der Umsatzsteuervoranmeldung 02/2013 in Höhe von 624.918,42 € erst mit Wirksamkeit Montag…
…dolus eventualis, Eventualvorsatz) definiere die unterste Stufe des Wissens und des Wollens, die für vorsätzliches Verhalten notwendig seien. Bei der Annahme der Wissenskomponente genüge dabei das Wissen um die Möglichkeit. Der Täter müsse eine Abgabenverkürzung ernstlich für möglich halten und sich damit abfinden. Konkret müsse…
…um eine inländische Arbeitsausübung, sodass eine Abzugssteuer eigentlich gar nicht angefallen wäre. Die Tätigkeitsorte seien in den USA gelegen. Die Aufträge habe der Bf. von einer ungarischen Fima erhalten. In weiterer Folge habe sich der Bf. ungarischer und deutscher Arbeitskräfteunternehmen bedient. Bei damals richtiger Beurteilung…
…Raum und wer den auch nicht kommentiert. Es ist unklar, welche Bedeutung diese in der Sache haben und welches Verhalten die belangte Behörde damit zu beanstanden versucht. In den letzten beiden Sätzen wird scheinbar auf diese Zitate Bezug genommen, jedoch entpuppen sich diese Sätze als…