…nicht mehr zugutekommt, zumal bereits eine einschlägige Verwaltungsstrafe aufscheint. Weiters wurde bei der Strafbemessung auf Ihre derzeit unterdurchschnittlichen wirtschaftlichen Verhältnisse sowie das Vorliegen etwaiger gesetzlicher Sorgepflichten Bedacht genommen. Unter Bedachtnahme auf diese Strafzumessungsgründe und den bis zu EUR 365,00 reichenden Strafsatz, den Unrechtsgehalt der…
…die annehmen ließen, dass der Bf. durch die verhängte Strafe in seinen wirtschaftlichen Verhältnissen übermäßig hart getroffen werde. Eine allfällige Sorgepflicht habe mangels jeglicher Hinweise nicht angenommen werden können. Gegen das Straferkenntnis erhob der Bf. Beschwerde und bat um "geringere Strafausmaß auf 36,00 Euro…
…das Bundesfinanzgericht vor. Demnach betrage der Einheitswert nach nunmehriger Ansicht der belangten Behörde 9.800 Euro: Der Bodenschätzer habe die Abschläge für wirtschaftliche Verhältnisse und übrige Umstände neu (ausgehend vom Musterbetrieb xxx anstelle des Musterbetriebes xxxx) in Höhe von -37,50% berechnet. Im Übrigen habe…
…den Bf. wirksam von einer Wiederholung abzuhalten (Spezialprävention). Als erschwerend sei kein Umstand zu werten gewesen, als mildernd die verwaltungsrechtliche Unbescholtenheit. Die Strafbemessung sei unter Annahme durchschnittlicher wirtschaftlicher Verhältnisse erfolgt. Ungünstige wirtschaftliche Verhältnisse habe man zu Gunsten des Bf. nicht annehmen können, da er von…
…GmbH*** vorgebracht. Im angefochtenen Straferkenntnis erfolgte die Strafbemessung unter Annahme durchschnittlicher wirtschaftlicher Verhältnisse. Mangels vorgelegter Unterlagen konnten ungünstige wirtschaftliche Verhältnisse zu Gunsten des Beschuldigten daher nicht angenommen werden. Ausgehend von einer fahrlässigen Handlungsweise des Beschuldigten wird bei der Strafbemessung als mildernd die volle Schadensgutmachung, als…
…verhängten Geld- und Ersatzfreiheitsstrafen hat die Beschwerdeführerin kein inhaltliches Beschwerdevorbringen - wie etwa die Bekanntgabe ihrer aktuellen Einkommens- und Vermögensverhältnisse - erstattet. Die Strafbemessung erfolgte unter Annahme durchschnittlicher wirtschaftlicher Verhältnisse. Ungünstige wirtschaftliche Verhältnisse konnten zu Gunsten der Beschwerdeführerin nicht angenommen werden, da sie von der eingeräumten Möglichkeit…
…| 29.07.2022 | Neuerliche Ladung zur mündlichen Verhandlung für den 22.09.2022 | 22.09.2022 | Mündliche Verhandlung | 26.09.2022 | Erkenntnis BFG Die Strafbemessung erfolgte unter Annahme durchschnittlicher wirtschaftlicher Verhältnisse. Ungünstige wirtschaftliche Verhältnisse konnten zu Gunsten des Bf…
…dieses Ziel nur erreicht werden, wenn die Strafe durch ihre Höhe geeignet ist, Sie zur Vermeidung von Übertretungen des Parkometergesetzes anzuhalten. Besonders ungünstige wirtschaftliche Verhältnisse waren nicht anzunehmen. Über Sorgepflichten wurde nichts bekannt. Auch wenn bei der Strafbemessung berücksichtigt wurde, dass keine verwaltungsstrafrechtlichen Vormerkungen nach…
…Bf. zur Tatzeit der Umstand der verwaltungsstrafrechtlichen Unbescholtenheit als Milderungsgrund nicht mehr zukam, und dass für ungünstige wirtschaftliche Verhältnisse nach der Aktenlage kein Anhaltspunkt besteht. Der Bf. erhob gegen das Straferkenntnis am 5.5.2014 Beschwerde und brachte vor: Ihre vorgebrachten Gründe sind völlig haltlos…
…Als erschwerend wurde der Bf. die vorsätzliche Tatbegehung und als mildernd die verwaltungsstrafrechtliche Unbescholtenheit zugerechnet. Die Behörde ging von durchschnittlichen wirtschaftlichen Verhältnissen aus, für ungünstige wirtschaftliche Verhältnisse seien keine Anhaltspunkte gegeben bzw. habe die Bf. trotz eingeräumter Möglichkeit auch keine solchen dargelegt. Gegen dieses am…
…zeitnah bezahlt wurde; der Milderungsgrund der verwaltungsstrafrechtlichen Unbescholtenheit komme nicht mehr zugute. Als erschwerend wurde von der belangten Behörde kein Umstand gewertet. Die Strafbemessung erfolgte unter Annahme durchschnittlicher wirtschaftlicher Verhältnisse. Ungünstige wirtschaftliche Verhältnisse konnten zu Gunsten des Bf. 1 nicht angenommen werden, weil er von…
…zeitnah bezahlt wurde; der Milderungsgrund der verwaltungsstrafrechtlichen Unbescholtenheit komme nicht mehr zugute. Als erschwerend wurde von der belangten Behörde kein Umstand gewertet. Die Strafbemessung erfolgte unter Annahme durchschnittlicher wirtschaftlicher Verhältnisse. Ungünstige wirtschaftliche Verhältnisse konnten zu Gunsten des Bf. 1 nicht angenommen werden, weil er von…
…besonderen Gründen nur schwer hätte vermieden werden können, ist weder hervorgekommen, noch auf Grund der Tatumstände anzunehmen und kann daher Ihr Verschulden nicht als geringfügig angesehen werden. Ungünstige wirtschaftliche Verhältnisse konnten zu Ihren Gunsten nicht abgenommen werden, da Sie von der eingeräumten Möglichkeit, diese darzulegen…
…19 Abs. 2 VStG) darauf Bedacht genommen, dass keine Erschwerungsgründe vorliegen. Strafmildernd wurde das Fehlen von Vormerkungen nach dem M-er Parkometergesetz berücksichtigt. Ungünstige wirtschaftliche Verhältnisse wurden nicht angenommen, weil die Bf von der ihr eingeräumten Möglichkeit, solche darzulegen, keinen Gebrauch gemacht hat. Da dies…
…der verhängten Geld- und Ersatzfreiheitstrafen hat der Beschuldigte kein Beschwerdevorbringen - wie etwa die Bekanntgabe seiner aktuellen Einkommens- und Vermögensverhältnisse - erstattet. Die Strafbemessung erfolgte unter Annahme durchschnittlicher wirtschaftlicher Verhältnisse. Ungünstige wirtschaftliche Verhältnisse konnten zu Gunsten des Beschuldigten nicht angenommen werden, da er von der eingeräumten Möglichkeit…
…dem Vermögen, den Schulden und Sorgepflichten machte der Bf. 1 keine Angaben, weshalb durchschnittliche wirtschaftliche Verhältnisse anzunehmen waren. Ungünstige wirtschaftliche Verhältnisse konnten zu Gunsten des Beschuldigten nicht angenommen werden, da er von der eingeräumten Möglichkeit, diese darzulegen, keinen Gebrauch gemacht habt und für eine solche…
…dem Vermögen, den Schulden und Sorgepflichten machte der Bf. 1 keine Angaben, weshalb durchschnittliche wirtschaftliche Verhältnisse anzunehmen waren. Ungünstige wirtschaftliche Verhältnisse konnten zu Gunsten des Beschuldigten nicht angenommen werden, da er von der eingeräumten Möglichkeit, diese darzulegen, keinen Gebrauch gemacht habt und für eine solche…
…als erschwerend zu werten, sondern ist bei der Strafbemessung lediglich zu berücksichtigen, dass dem Beschuldigten der Milderungsgrund der verwaltungsstrafrechtlichen Unbescholtenheit nicht mehr zugutekommt. Die Strafbemessung erfolgte unter Annahme durchschnittlicher wirtschaftlicher Verhältnisse. Ungünstige wirtschaftliche Verhältnisse konnten zu Gunsten des Bf. nicht angenommen werden, da er von…
…daher mit entsprechender Strafsanktion zu begegnen ist, um andere potentielle Täter*innen in derselben Lage von der Begehung ähnlicher Abgabendelikte abzuhalten. Die Strafbemessung erfolgte unter Annahme durchschnittlicher wirtschaftlicher Verhältnisse. Ungünstige wirtschaftliche Verhältnisse konnten zu Gunsten des Beschuldigten nicht angenommen werden, da von der eingeräumten Möglichkeit…
…daher mit entsprechender Strafsanktion zu begegnen ist, um andere potentielle Täter*innen in derselben Lage von der Begehung ähnlicher Abgabendelikte abzuhalten. Die Strafbemessung erfolgte unter Annahme durchschnittlicher wirtschaftlicher Verhältnisse. Ungünstige wirtschaftliche Verhältnisse konnten zu Gunsten des Beschuldigten nicht angenommen werden, da von der eingeräumten Möglichkeit…