…sich die Versorgungsrente insoweit, als die Rentenzahlungen beim Rentenempfänger sofort von der ersten Rentenzahlung an steuerpflichtig und korrespondierend beim Rentenverpflichteten, sofort abzugsfähig sind. Bei Vorliegen einer Versorgungsrente liegt eine unentgeltliche Vermögensübertragung vor. Der Rechtsnachfolger (Rentenverpflichtete) hat die Buchwerte des Rechtsvorgängers (Rentenberechtigten) fortzuführen (vgl. Doralt, EStG8…
Zuwendungen einer Privatstiftung sind unentgeltliche Vermögensübertragungen an Begünstigte oder Letztbegünstigte. Auch die Privatnutzung des Stiftungsvermögens durch den Begünstigten fällt unter § 27 Abs. 5 Z 7 EStG, es sei denn, es liegt ein fremdüblicher Leistungsaustausch vor. Entscheidungswesentlich ist im vorliegenden Fall die Frage, ob ein fremder…
…Zuwendungen iSd § 27 Abs 5 Z 7 EStG einer Privatstiftung sind nach Ansicht des VwGH unentgeltliche Vermögensübertragungen an Begünstigte oder Letztbegünstigte. Sie können in offener oder verdeckter Form erfolgen und als Geld- bzw Sachleistungen oder als Nutzungszuwendungen gewann werden.3 Sie setzen eine Bereicherung des…
…15/0021 wegen Rechtswidrigkeit seines Inhalts auf (VwGH 10.3.2016, Ro 2014/15/0047 ). Im zitierten Erkenntnis führte es dazu wörtlich aus: „Zuwendungen einer Privatstiftung sind unentgeltliche Vermögensübertragungen an Begünstigte oder Letztbegünstigte. Sie können in offener oder in verdeckter Form erfolgen und als Geld…
…Abwicklung im Rahmen eines Scheidungsverfahrens. Die steuerliche Vertreterin S: Nach Ansicht des Finanzamtes ist jede Scheidungsvereinbarung nach dem Ehegesetz eine Naturalteilung, d.h. eine unentgeltliche Vermögensübertragung. Das Finanzamt beurteilt die Vereinbarungen rein nach den zivilrechtlichen Bezeichnungen, im Ertragssteuerrecht sind jedoch die zivilrechtlichen Bezeichnungen nicht maßgebend…
…Eine Bezugnahme auf Art. III UmgrStG war weder so im Vertrag formuliert noch von den Parteien gewollt. Vielmehr handelt es sich um eine unentgeltliche Vermögensübertragung (Zuwendung), im Rahmen dessen der um die mitübertragenen Belastungen verminderte Vermögenswert der Stiftung zukommt (vgl. beispielsweise StiftungsRL Rz 191 bzw…
…als gemischte Schenkung anzusehen, wobei die unentgeltliche Komponente der Vermögensübertragung weit überwiegt. Aufgrund dessen unterliegt der gesamte Vorgang den Bestimmungen über die unentgeltliche Vermögensübertragung." Der Verwaltungsgerichtshof hat in diesem Erkenntnis aufgrund des eindeutigen Überwiegens der unentgeltlichen Komponente eine (insgesamt) als unentgeltlich einzustufende, gemischte Schenkung angenommen…
…Eine Bezugnahme auf Art. III UmgrStG war weder so im Vertrag formuliert noch von den Parteien gewollt. Vielmehr handelt es sich um eine unentgeltliche Vermögensübertragung (Zuwendung), im Rahmen dessen der um die mitübertragenen Belastungen verminderte Vermögenswert der Stiftung zukommt (vgl. beispielsweise StiftungsRL Rz 191 bzw…
…Beschwerde. Sie führte u.a. ergänzend aus, dass die spanische Finanzbehörde in vergleichbaren Fällen bereits mehrfach schriftlich bestätigt habe, dass (todeswegige) unentgeltliche Vermögensübertragungen auf Körperschaften unter Art. 13 OECD-MA fallen würden. So habe die spanische Finanzbehörde z.B. mit Anfragebeantwortung V1252-12 vom 11…
…kann der Abschluss eines Vergleiches nicht die Möglichkeit bieten, unentgeltliche, aufgrund des Stiftungszweckes geleistete, steuerpflichtige Zuwendungen der Steuerpflicht zu entziehen; vgl ebenso Arnold/Stangl/Tanzer, Privatstiftungs- Steuerrecht, 11/521, wonach unentgeltliche Vermögensübertragungen, die einer Stiftung "von außen" - durch ein Rechtsgeschäft außerhalb der Stiftungserklärung - aufgezwungen werden…
…dass auch das herauszugebende Vermögen der Bf. gewidmet worden sei, so müsste berücksichtigt werden, dass der Begriff der Zuwendung eine unentgeltliche Vermögensübertragung der Stiftung voraussetze. Dazu müsse zwingend ein vorhergehender Beschluss des Stiftungsvorstandes vorliegen; dies im Hinblick auf die Gläubigerschutzbestimmung des § 17 Abs. 2 2…
…Töchter eine Zuwendung im Sinne des § 27 Abs 1 Z 7 EStG 1988 darstellen. C/1. Zuwendungen einer Privatstiftung sind unentgeltliche Vermögensübertragungen an Begünstigte oder Letztbegünstigte. Sie können in offener oder in verdeckter Form erfolgen und als Geld- bzw. Sachleistungen oder als Nutzungszuwendungen gewährt werden…
…nach dem Willen des entscheidenden Gremiums bis zum Eintritt der Bedingungen tatsächlich auch gar nicht der Fall sein sollte. 3.3.7. Zuwendungen einer Privatstiftung sind unentgeltliche Vermögensübertragungen an Begünstigte oder Letztbegünstigte. Sie können in offener oder in verdeckter Form erfolgen und als Geld- bzw…
…Die Umwandlung einer anteilsverwaltenden Sparkasse in eine Sparkassen-Privatstiftung ist eine formwechselnde Umwandlung. Es liegt damit weder in zivilrechtlicher noch in abgabenrechtlicher Hinsicht eine entgeltliche oder unentgeltliche Vermögensübertragung vor, weil es sich bloß um den Wechsel der Rechtsform von der anteilsverwaltenden Sparkasse zur Sparkassen-Privatstiftung…
…dass der Begriff der Zuwendung einer Privatstiftung nach § 27 Abs 5 Z 7 EStG eine unentgeltliche Vermögensübertragung von der Privatstiftung voraussetzt, die aus gesellschaftsrechtlicher Sicht eines vorhergehenden Beschlusses des Stiftungsvorstandes bedarf. Unstrittig ist von Unentgeltlichkeit auszugehen. Die Unentgeltlichkeit alleine reicht aber für eine Steuerpflicht nicht…
…Zahlungen durch die Bf. persönlich geleistet worden wären, würden mit den Pflegeaufwendungen in einem sachlichen (vertraglichen) oder mittelbar zeitlichen Zusammenhang stehende unentgeltliche Vermögensübertragungen (Erbschaft, Übergaben oder Schenkung) im Ausmaß ihres Verkehrswertes die Abziehbarkeit von diesbezüglichen Unterhaltsleistungen mindern (Fuchs in Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn (Hrsg), EStG20…
…Höhe der gesamten Herstellungskosten des Gebäudes darstellt. Dies würde zu einer BMGL für die KESt in der im angefochtenen Bescheid ausgewiesenen Höhe führen. In rechtlicher Hinsicht ist dazu festzuhalten: Zuwendungen von Privatstiftungen sind unentgeltliche Vermögensübertragungen an Begünstigte oder Letztbegünstigte, die in offener oder in verdeckter…
…unfreiwillige Vermögensübertragung keine unentgeltliche Zuwendung darstellt. Warum dies nur für eine auf besagtes Fehlverhalten zurückzuführende Vermögensübertragung gelten soll, ist nicht ersichtlich. Die Übertragung einer Straße in das öffentliche Gut erfolgt nun nicht freiwillig, sondern ist gesetzlich erzwungen. Daraus könne geschlossen werden, dass keine unentgeltliche Übertragung…
…dass der gegenständliche Erwerb unter Bedachtnahme auf die Verkehrswerte des übertragenen Vermögens einen unentgeltlichen Rechtsvorgang im Sinne der Bestimmungen des Einkommensteuergesetzes darstellt und außer den in dieser Urkunde angeführten ansonsten keine weiteren Gegenleistungen zwischen den Vertragsteilen vereinbart worden sind. Der Annahme der Unentgeltlichkeit lag ein…
…und unentgeltlichen Grundstückserwerb, doch § 3 Abs. 1 Z 2 GrEStG 1987 aF nahm zur Vermeidung der Doppelbesteuerung Grundstückserwerbe, die unter das Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz fallen, aus. Mit Wegfall der Erbschafts- und Schenkungssteuer wurde § 3 Abs. 1 Z 2 GrEStG 1987 aF obsolet und unentgeltliche Grundstückserwerbe…