…nähere Definition des Begriffes "Mindestbetrieb" ist der RL FKZ 800.000 nicht zu entnehmen; der Begriffsinhalt kann auch nicht durch Rückgriffe auf andere Gesetzes- oder Verordnungsbestimmungen näher determiniert werden, da dieser Begriff der österreichischen Rechtsordnung ansonsten fremd ist. Die Verwendung solcher unbestimmter Begriffe ist jedoch…
…58 Abs. 1 GSpG "aller erzielbaren Einsätze" sei ein unbestimmter Gesetzeswortlaut, denn wie viele Einsätze letztlich erzielbar bzw. nicht erzielbar waren, sei weder vom Steuerpflichtigen noch von der Finanzverwaltung nachweisbar. Ein derartig unbestimmter Begriff sei als Bemessungsgrundlage nicht geeignet. - Entstehen der Steuerschuld: Da nach § 59…
…58 Abs. 1 GSpG "aller erzielbaren Einsätze" sei ein unbestimmter Gesetzeswortlaut, denn wie viele Einsätze letztlich erzielbar bzw. nicht erzielbar waren, sei weder vom Steuerpflichtigen noch von der Finanzverwaltung nachweisbar. Ein derartig unbestimmter Begriff sei als Bemessungsgrundlage nicht geeignet. - Entstehen der Steuerschuld: Da nach § 59…
…58 Abs. 1 GSpG "aller erzielbaren Einsätze" sei ein unbestimmter Gesetzeswortlaut, denn wie viele Einsätze letztlich erzielbar bzw. nicht erzielbar waren, sei weder vom Steuerpflichtigen noch von der Finanzverwaltung nachweisbar. Ein derartig unbestimmter Begriff sei als Bemessungsgrundlage nicht geeignet. - Entstehen der Steuerschuld: Da nach § 59…
…58 Abs. 1 GSpG "aller erzielbaren Einsätze" sei ein unbestimmter Gesetzeswortlaut, denn wie viele Einsätze letztlich erzielbar bzw. nicht erzielbar waren, sei weder vom Steuerpflichtigen noch von der Finanzverwaltung nachweisbar. Ein derartig unbestimmter Begriff sei als Bemessungsgrundlage nicht geeignet. - Entstehen der Steuerschuld: Da nach § 59…
…Ritz 4.Aufl., S.518, § 184 BAO) „Vielfach" ist ein unbestimmter Begriff, es werden auch hier keine konkreten, nachvollziehbaren Angaben gemacht. Siehe S.26 Bp-Bericht. Der Ansatz eines jährlichen Kautionseinganges mit € 20.000.- sowie des Sicherheitszuschlages von € 5.000.- je Veranlagungsjahr durch…
…Parteienvertreter überreichte am 4./5. Februar 2019 eine Stellungnahme zum Vorbereitungsvorhalt. Streitgegenstand sei der Begriff "aller erzielbaren Einsätze" in § 58 Abs. 2 GSpG. Dabei handle es sich um einen unbestimmten Gesetzesbegriff, weil er im Widerspruch zur Regelung der Steuerschuld stehe. Wenn bereits für die Entstehung…
…bei dem die Verjährungsfrist nicht bereits mit dem Ablauf der vom Gesetz zugestandenen bzw. auf Grund der Auslegung unbestimmter Begriffe zuzugestehenden Frist zu laufen beginnt (VwGH 27.04.2017, Ro 2016/02/0020). Bei Dauerdelikten sind Anfang und Ende des strafbaren Verhaltens im Spruch des…
…bei dem die Verjährungsfrist nicht bereits mit dem Ablauf der vom Gesetz zugestandenen bzw. auf Grund der Auslegung unbestimmter Begriffe zuzugestehenden Frist zu laufen beginnt (VwGH 27.04.2017, Ro 2016/02/0020). Bei Dauerdelikten sind Anfang und Ende des strafbaren Verhaltens im Spruch des…
…bei dem die Verjährungsfrist nicht bereits mit dem Ablauf der vom Gesetz zugestandenen bzw. auf Grund der Auslegung unbestimmter Begriffe zuzugestehenden Frist zu laufen beginnt (VwGH 27.04.2017, Ro 2016/02/0020). Bei Dauerdelikten sind Anfang und Ende des strafbaren Verhaltens im Spruch des…
…bei dem die Verjährungsfrist nicht bereits mit dem Ablauf der vom Gesetz zugestandenen bzw. auf Grund der Auslegung unbestimmter Begriffe zuzugestehenden Frist zu laufen beginnt (VwGH 27.04.2017, Ro 2016/02/0020). Bei Dauerdelikten sind Anfang und Ende des strafbaren Verhaltens im Spruch des…
…bei dem die Verjährungsfrist nicht bereits mit dem Ablauf der vom Gesetz zugestandenen bzw. auf Grund der Auslegung unbestimmter Begriffe zuzugestehenden Frist zu laufen beginnt (VwGH 27.04.2017, Ro 2016/02/0020). Bei Dauerdelikten sind Anfang und Ende des strafbaren Verhaltens im Spruch des…
…VwGH- Erkenntnis vom 24.1.2007, 2003/13/0138, bemerkte der Vertreter, dass sich der VwGH äußerst unbestimmter Begriffe wie „Kundenerwartung“ und „… wird allgemein angenommen…“ bediene. Der konkrete Sachverhalt im gegenständlichen Fall stelle sich aber anders dar. Nicht die Bf. offeriere die Mädchen…
…aufzuschieben. Da die Besserung des Gesundheitszustandes, als unbestimmter zeitlicher Begriff, somit nicht konkret auf den 13.9.2024 abstellt, liegt nach Ansicht des Bundesfinanzgerichtes keine entschiedene Sache vor. Bezüglich eines möglichen Rechtschutzinteresses hinsichtlich des Zeitraumes 15.12.2023 (Abweisung des ersten Antrages) bis 15.2…
…Die Ausübung des Kündigungsrechtes sei an keine weiteren vertraglichen Bedingungen geknüpft. In Entsprechung der genannten Judikatur wäre der Mietvertrag sohin als auf unbestimmte Dauer abgeschlossen anzusehen. Dennoch hätte die belangte Behörde die Verträge als solche von bestimmter Dauer - obwohl in Rz 705 der Gebührenrichtlinien vom…
…mit einer Fläche samt Nebenräumlichkeiten von ca. 60 - 80 m2, im Fachmarktzentrum ***5*** ab. Gemäß Punkt II des Vertrages wird das Bestandverhältnis auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Die Vertragsparteien verzichten auf die Dauer von zehn Jahren, gerechnet ab der tatsächlichen Übergabe des Bestandgegenstandes an die Bestandnehmerin…
…ob in der Bestimmung des § 15 Abs.1 Z 15 ErbstG 1955, wonach Zuwendungen öffentlich-rechtlicher Körperschaften steuerfrei zu verbleiben haben, der Begriff KÖR als unbestimmter Rechtsbegriff anzusehen ist, welcher der Behörde einen Beurteilungsspielraum einräumt, der dazu führen kann, dass auch der Ö als KÖR…
…ab. Als Begründung gab das Finanzamt an, dass sich die Selbstberechnung der Glücksspielabgabe der Bf. als richtig erwiesen habe. Mit der neuen Bestimmung bediene sich der Gesetzgeber nunmehr eines Begriffes, der noch mehr verdeutliche, dass alle aufgelegten Lose Bemessungsgrundlage seien. Keinerlei Auswirkungen habe es, welches…
…Unterhalt lt. Pkt. 4.4.1. i.H.v. € 324.000,00 (9-fache Jahresleistung aufgrund unbestimmter Dauer gemäß § 15 Abs. 2 BewG 1955 auf Basis einer Monatsleistung von € 3.000,00) und der Generalabfindung für Unterhaltsansprüche im Scheidungsfall lt. Pkt. 4.4…
- Die geltend gemachte Unionsrechtswidrigkeit und die daraus allenfalls folgende Gleichheitswidrigkeit ("Inländerdiskriminierung") der Glücksspielmonopolregelungen liegt nicht vor - Dier Aufnahme von "Poker" in den Begriff des Glücksspiels gemäß § 1 Abs. 2 GSpG ist nicht gleichheitswidrig - Die Glücksspielabgaben können mit der Spielbankabgabe nicht verglichen werden, weil die Spielbankkonzessionäre…