…fest. Gegen diesen Bescheid erhob die Bf. fristgerecht am 1.4.2015 Beschwerde und führte aus, dass mangels umfassender Amtshilfe mit Russland das ausländische Gruppenmitglied GM-R mit 1.1.2015 ex lege aus der Unternehmensgruppe ausscheide. Die Bf. halte diese ab 1.1.2015…
…Kalenderjahr, die Bf. hat ein vom Kalenderjahr abweichende Wirtschaftsjahr vom 1.10 bis 30.9.. Mit China und Kaschastan besteht derzeit keine umfassende Amthilfe. Dieser Sachverhalt ergibt sich aus den vorgelegten Verwaltungsakten und ist nicht strittig. Über die Beschwerde wurde erwogen. Gemäß § 9 Abs. 1…
…des Jahres 2012 ermittelt und der 25%igen Besteuerung unterzogen. Mit der Schweiz bestehen Vereinbarungen über eine umfassende Amtshilfe. Im Rahmen des Vorlageantrages für das Jahr 2012 vom 26.08.2016 wurde die tatsächliche Höhe der ausschüttungsgleichen Erträge 2012 durch Vorlage eines Reportings durch die…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Elisabeth Wanke über die Beschwerde der A B C, Adresse_1150, nunmehr vertreten durch Rechtsanwalt Edward W. Daigneault, Solicitor (England), 1160 Wien, Lerchenfelder Gürtel 45/11, vom 12.2.2015 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 4/5…
…sich aus dem EWR-Abkommen das Verbot einer Schlechterstellung von Vorgängen an denen nicht nur inländische bzw sonstige EU-Gesellschaften, sondern auch EWR-Gesellschaften mit umfassender Amtshilfe beteiligt sind, klar und eindeutig ergibt. Sind die Bestimmungen einer EU-Richtlinie aber inhaltlich unbedingt und hinreichend genau…
…BGBl. Nr. 24/1971, im beschwerdegegenständlichen Zeitraum eine umfassende Amtshilfe vorgesehen war, wonach die Vertragsstaaten die Informationen auszutauschen hatten, die zur Durchführung dieses Abkommens oder zur Verwaltung oder Anwendung des innerstaatlichen Rechts betreffend Steuern jeder Art und Bezeichnung, die für Rechnung der Vertragsstaaten oder ihrer…
…ist Gruppenmitglied der Gruppenträger-B (vormals: Gruppenträger-BC). Die Bf. bezieht Dividenden aus Portfoliobeteiligungen aus Drittstaaten, mit denen eine umfassende Amtshilfe besteht. Strittig ist bei der Erlassung des Feststellungsbescheides Gruppenmitglied 2005, ob und in welcher Höhe ein Anrechnungsvortrag betreffend die ausländischen Körperschaftsteuern der Jahre 2001…
…b) Beträge, die verausgabt werden zur Errichtung von Eigenheimen oder Eigentumswohnungen, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraumes, mit dem eine umfassende Amtshilfe besteht, gelegen sind. Eigenheim ist ein Wohnhaus mit nicht mehr als zwei Wohnungen, wenn mindestens zwei…
…Sonderausgaben: Beträge, die verausgabt werden zur Errichtung von Eigenheimen oder Eigentumswohnungen , die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraumes, mit dem eine umfassende Amtshilfe besteht, gelegen sind. Eigenheim ist ein Wohnhaus mit nicht mehr als zwei Wohnungen, wenn mindestens zwei…
…Abs. 1 Z 3 lit. b EStG zu übernehmende Voraussetzung erfüllt: „Eigentumswohnungen, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraumes, mit dem eine umfassende Amtshilfe besteht, gelegen sind.“ Wegen der Nutzung für eigene Wohnzwecke ist folgende, aus § 18 Abs. 1…
…oder Werbungskosten sind, die verausgabt werden zur Errichtung von Eigenheimen oder Eigentumswohnungen, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraumes, mit dem eine umfassende Amtshilfe besteht, gelegen sind. Eigenheim ist ein Wohnhaus mit nicht mehr als zwei Wohnungen, wenn mindestens…
…b) Beträge, die verausgabt werden zur Errichtung von Eigenheimen oder Eigentumswohnungen, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraumes, mit dem eine umfassende Amtshilfe besteht, gelegen sind. Eigenheim ist ein Wohnhaus mit nicht mehr als zwei Wohnungen, wenn mindestens zwei…
…b) Beträge, die verausgabt werden zur Errichtung von Eigenheimen oder Eigentumswohnungen, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraumes, mit dem eine umfassende Amtshilfe besteht, gelegen sind. Eigenheim ist ein Wohnhaus mit nicht mehr als zwei Wohnungen, wenn mindestens zwei…
…fallen, - vergleichbare nicht unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaften, die - in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem Staat, mit dem eine umfassende Amtshilfe besteht, ansässig sind und - ausschließlich mit unbeschränkt steuerpflichtigen Gruppenmitgliedern oder dem Gruppenträger finanziell verbunden sind (Abs. 4). Gruppenmitglieder können nicht Mitbeteiligte einer Beteiligungsgemeinschaft…
…neben den in § 4a Abs. 3 Z 1 bis 4 EStG 1988 genannten Einrichtungen jeweils auch diesen entsprechende ausländische Einrichtungen mit Sitz in einem Staat der europäischen Union oder einem Staat, mit dem eine umfassende Amtshilfe besteht, in Betracht. Voraussetzung ist aber, dass die Einrichtung…
…Brasilien GM 2 ist eine einer Kapitalgesellschaft vergleichbare, nicht unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaft, die in einem Drittstaat, mit dem eine umfassende Amtshilfe besteht, ansässig und zu 99,99% mit dem GT finanziell verbunden ist. Unstrittig ist damit, dass GM 2 alle Voraussetzungen für die Qualifikation als…
… 4a Abs. 6 Z 1 bis 3, 5 und 6 sowie an Einrichtungen mit Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Staat, mit dem eine umfassende Amtshilfe besteht, wenn sie den in § 4a Abs. 6 Z 5 und 6 genannten vergleichbar sind und…
… 4a Abs. 6 Z 1 bis 3, 5 und 6 sowie an Einrichtungen mit Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Staat, mit dem eine umfassende Amtshilfe besteht, wenn sie den in § 4a Abs. 6 Z 5 und 6 genannten vergleichbar sind und…
…b) Beträge, die verausgabt werden zur Errichtung von Eigenheimen oder Eigentumswohnungen, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraumes, mit dem eine umfassende Amtshilfe besteht, gelegen sind. Eigenheim ist ein Wohnhaus mit nicht mehr als zwei Wohnungen, wenn mindestens zwei…
…fallen, - vergleichbare nicht unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaften, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem Staat, mit dem eine umfassende Amtshilfe besteht, ansässig sind und - ausschließlich mit unbeschränkt steuerpflichtigen Gruppenmitgliedern oder dem Gruppenträger finanziell verbunden sind (Abs. 4). Gruppenmitglieder können nicht Mitbeteiligte einer Beteiligungsgemeinschaft…