…Aufhebung des angefochtenen Erkenntnisses (Bescheides) unter Zurückverweisung der Sache an die Finanzstrafbehörde mit Beschluss verfügen, wenn es umfangreiche Ergänzungen des Untersuchungsverfahrens für erforderlich hält. Gemäß § 62 Abs. 2 FinStrG obliegt die Durchführung der mündlichen Verhandlung und die Entscheidung über die Beschwerde einem Senat des Bundesfinanzgerichtes…
… 161 Abs. 4 FinStrG kann das Bundesfinanzgericht die Aufhebung des angefochtenen Erkenntnisses (Bescheides) unter Zurückverweisung der Sache an die Finanzstrafbehörde mit Beschluss verfügen, wenn es umfangreiche Ergänzungen des Untersuchungsverfahrens für erforderlich hält; die Finanzstrafbehörde ist im weiteren Verfahren an die in dem zurückverweisenden Beschluss niedergelegte…
…161 Abs. 4 FinStrG kann jedoch der Vorsitzende des Finanzstrafsenates des Bundesfinanzgerichtes bzw. nach Einberufung des Finanzstrafsenates auch dieser mit Beschluss das angefochtene Erkenntnis des Spruchsenates aufheben und die Zurückweisung der Finanzstrafsache an die Finanzstrafbehörde verfügen, wenn eine umfangreiche Ergänzung des Untersuchungsverfahrens erforderlich ist, hier…
…ist. Da die Nichtbefolgung der dem Beschuldigten nachweislich am 19.03.2012 zugestellten Aufforderung zur Rechtfertigung gemäß § 121 FinStrG nicht den weiteren Ablauf des Untersuchungsverfahrens hindert, wurde aufgrund der Aktenlage entschieden. Demnach änderte die am 14.03.2012 erfolgte freiwillige Herausgabe der Buchhaltungsunterlagen nichts daran…
…und der Vater auch regelmäßig nach Wien kommt, wäre die Antwort aller Wahrscheinlichkeit umfangreicher und anders ausgefallen, dass das Fahrzeug nur mit österreichischem Kennzeichen gefahren werden darf. Damit verbunden wäre die Konsequenz der Verzollung bzw. vermutlich einer Einzeltypisierung des Fahrzeuges. Der Unterschied ist leicht erkennbar…
…und Vorbringen des Bf. sowie aus den Ergebnissen der im Auftrag des Bundesfinanzgerichts durchgeführten Erhebungen der Abgabenbehörde. Im finanzgerichtlichen Verfahren beauftragte das Bundesfinanzgericht gemäß § 269 Abs. 2 BAO die Abgabenbehörde, umfangreiche Ergänzungen des Ermittlungsverfahrens durchzuführen. Diese Erhebungen umfassten die Einvernahmen von acht Dienstnehmern des Bf…
…6 Z 2 B-VG nicht zulässig. Entscheidungsgründe Der Schuld- und Strafausspruch des, im Spruch dieses Erkenntnisses angeführten, gegenüber den Beschwerdeführter, (fortan Bf. genannt), erlassenen, erstinstanzlichen Straferkenntnisses lautet: "Sie haben am 26.3.2017 um 18:27 Uhr in einer gebührenpflichtigen Kurzparkzone in WIEN yyy…
…also nicht einmal versucht bzw. trotz dazu gebotener Gelegenheit zu zweckdienlichen Ergänzungen nicht bereit ist – ist die Behörde im Rahmen der freien Beweiswürdigung in der Regel ohne weiteres berechtigt, die Angabe des im Ausland befindlichen Lenkers als unrichtig zu qualifizieren (vgl. VwGH vom 29.1…
…€ 82,00, bestehend aus der Geldstrafe von € 60,00, dem Beitrag zu den Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens von € 10,00 und den Kosten des Beschwerdeverfahrens von € 12,00, sind an den Magistrat der Stadt Wien zu entrichten. IV. Eine Revision durch…
…Verwirklichung des Tatbestandes, an den die Abgabepflicht knüpfe, nicht vorliege. Die Umstände, die zur rechtlichen Beurteilung führen würden, dass diese Dividendenausschüttungen in Österreich steuerpflichtig seien, wären von der Finanzverwaltung nicht dargelegt worden. Welcher konkrete Sachverhalt der Entscheidung zu Grunde gelegt worden sei und welche Ergänzungen…
…wurde. Kostenentscheidung Da der Kostenbeitrag des erstinstanzlichen Verfahrens gemäß § 64 VStG mit 10% der verhängten Strafe (mindestens jedoch mit zehn Euro) zu bemessen ist, wurde er in Höhe von 20,00 Euro korrekt festgesetzt. Gemäß § 52 Abs. 1 VwGVG ist in jedem Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes…
…Durchführung ein anders lautender Bescheid hätte erlassen werden oder eine Bescheiderteilung unterbleiben hätte können. Die für die Beurteilung des entscheidungswesentlichen Sachverhaltes erforderlichen und auch für das Bescheidergebnis wesentlichen Ermittlungen könnten zwar noch vom Bundesfinanzgericht im Rahmen eines das mangelhafte erstinstanzliche Ermittlungsverfahren substituierende Verfahren vorgenommen werden…
…also nicht einmal versucht bzw. trotz dazu gebotener Gelegenheit zu zweckdienlichen Ergänzungen nicht bereit ist - ist die Behörde im Rahmen der freien Beweiswürdigung in der Regel ohne weiteres berechtigt, die Angabe des im Ausland befindlichen Lenkers als unrichtig zu qualifizieren (vgl. VwGH 29.1.1993…
…Außenprüfung"). Im Anschluss wird zu jenen handschriftlichen Ergänzungen von Frau ***Bf1*** Stellung genommen, welche aufgrund der Zahlungseingänge am Privatkonto von Frau ***Bf1*** (siehe Übersicht Bankeingänge auf Privatkonten in der Anlage 2 zum Außenprüfungsbericht) eindeutig zu widerlegen sind. Fotodateien 2016 A) Bezüglich des Dateinamens ***1******25…
…Erwägungen A) Zur Verjährung: Der Eintritt der Verjährung ist im Abgabenverfahren von Amts wegen zu beachten (stRSpr des VwGH, z.B. 15.2.2006, 2002/13/0182). Gemäß Art. 221 Abs. 3 ZK darf die Mitteilung an den Zollschuldner (hier: der erstinstanzliche Bescheid vom 30…
…des HR-GF ***GF-AS***, diverse Besprechungen mit dem Stb. ***Stb1*** (Kanzlei ***F***), RA Mag. ***RA***, MV ***M***, Aufforderungen zur Vorlage aller inländischen Bankkonten, umfangreiche Prüfungshandlungen 19.09.2018: Schlussbesprechung 30.10.2018: Abweisende Beschwerdevorentscheidung betreffend Sicherstellungsauftrag 26.11.2018: Vorlageantrag 07.02.2019: Ergänzung…
…weil noch kein abschließendes Gutachten vorliege. Seit dem Erkenntnis des VwGH 18.12.1995, 95/16/0047 sei weder von der erstinstanzlichen Behörde, noch von den Berufungsbehörden eine Ergänzung der Gutachten eingeholt worden, weswegen im gegenständlichen Verfahren der bestehende Verfahrensmangel der mangelhaften Sachverhaltsermittlung evident sei…
…um einige Informationen ergänzt (insbesondere Aufteilung der Anschaffungskosten, Renditemiete etc ) und die mitunternehmerschaftliche Beteiligung der Beschwerdeführerin am Betrieb des Hotel ***Hotel*** eingearbeitet. In der mündlichen Verhandlung wurde der Sachverhalt inkl der schlussendlichen Ergänzungen vom berichterstattenden Richter vorgetragen. Beide Parteien äußerten in der mündlichen Verhandlung keine…
…wären. Gegen den Sicherstellungsauftrag vom 07.07.2015 habe die Bf. am 06.08.2015 eine Bescheidbeschwerde samt (beauftragter) Ergänzung vom 06.11.2015 erhoben. 2. Zulässigkeit des Vorlageantrages Gegen die Beschwerdevorentscheidung könne gemäß § 264 BAO innerhalb eines Monats ab Bekanntgabe der Antrag auf Entscheidung…
…langen Liste an Verfehlungen durch das Finanzamt keinesfalls als gegeben zu erachten. Gegen den erstinstanzlichen Bescheid des Finanzamtes bestehen somit auch erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken. Eine Sanierung solcher gravierender Verfahrensmängel ist nicht Aufgabe des BFG. B. Inhaltliche Aspekte: Zu den Inhaltlichen Aspekten gestatten wir uns für…