…zumal sich nachträglich herausgestellt habe, dass diese nicht ordnungsgemäß von GmbH abgeführt worden seien. Auch hierauf habe der Bf. keinen Einfluss gehabt. Die tatsächliche Geschäftsführung sei stets dem Vorgesetzten des Bf, Herrn T. oblegen, welcher das genannte Unternehmen geleitet und die Entscheidungen in den geschäftlichen…
…00 nicht angemessen. Der vom Finanzamt unterstelle Vorsatz sei überzogen, und die tatsächliche Verantwortung des Bf. als Geschäftsführer der q GmbH sei überbewertet. Zudem sei auch noch die teilweise Schadensgutmachung trotz finanziell nicht einfacher Lage zu berücksichtigen. In der mündlichen Verhandlung am 29. September 2016…
…19 der Anklageschrift betreffend ***9*** vom 27.8.2021). Die Anzahl der Mitarbeiter wurde im Jahr 2016 mit fünf Mitarbeitern angegeben. Tatsächlich ist die ***8*** der "Firmengruppe ***34***" zuzurechnen und war ***9*** deren faktischer Geschäftsführer. Die ***8***, ***EU-Mitgliedstaat 1*** ist die Nachfolgefirma der ***10…
…Fassung BGBl 1994/681) schuldig gesprochen worden, weil er im Amtsbereich des Finanzamtes Braunau Ried Schärding als tatsächlicher Geschäftsführer [und Gesellschafter] der B-GmbH [und Wahrnehmender deren steuerlichen Interessen in den Jahren 2006 bis 2010] vorsätzlich unter Verletzung der abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht 1…
…2 Ausübung der aktiven Geschäftsleitungsfunktion: Tatsächlicher Geschäftsführer hinsichtlich des Haltens der Beteiligungen sei unwidersprochen ***W.K.*** gewesen, der für den ***T***-Konzern in seiner Gesamtheit verantwortlich sei. ***S.*** habe in seiner Funktion als Vertreter des ***HI-Ltd***-Konzerns keine direkte aktive Geschäftsführung bei der Bf…
…somit als faktischer Geschäftsführer der ***XY*** GesmbH zur Haftung herangezogen worden ist und dieser Bescheid vom Bundesfinanzgericht in seinem Beschluss (Anmerkung BFG: richtig Erkenntnis) vom 8. Juni 2021 zur Zahl RV/7400110/2021 aufgehoben worden ist, ist er nunmehr als tatsächlicher Geschäftsführer der Primärschuldnerin im…
…in der Zeit als tatsächlicher Geschäftsführer alle Aktivitäten selbst geplant, Personal selbst eingestellt, den Einkauf selber organsiert, die Preise selbst festgelegt, das Controlling selbst durchgeführt, die Abrechnungen selbst entgegengenommen und kontrolliert, sogar in den Monaten, denen ich bereits lt. Eintragung im Firmenbuch handelsrechtlicher Geschäftsführer war…
…Verfahren wären darüber hinaus weitere Nachforschungen bei der involvierten Bank über die tatsächlich veranlassten Zahlungsschritte erforderlich gewesen. Es erscheint zudem völlig unglaubwürdig, dass die Unterlagen beim Treuhänder - der immerhin im Zeitpunkt der angeblichen Zahlung als Geschäftsführer und Alleingesellschafter im Firmenbuch eingetragen war - in Verstoß geraten…
…2 Ausübung der aktiven Geschäftsleitungsfunktion: Tatsächlicher Geschäftsführer hinsichtlich des Haltens der Beteiligungen sei unwidersprochen ***W.K.*** gewesen, der für den ***T***-Konzern in seiner Gesamtheit verantwortlich sei. ***S.*** habe in seiner Funktion als Vertreter des ***HI-Ltd***-Konzerns keine direkte aktive Geschäftsführung bei der Bf…
…Der Haftungsvorhalt sei unbeantwortet geblieben. Der Bf. bringe weiters lediglich vor, dass die Abgabenbehörde Kenntnis davon gehabt habe, dass ***7*** tatsächlicher Geschäftsführer der Primärschuldnerin gewesen sei. ***7*** sei amtsbekannt dafür, für seine Geschäftsideen gewerberechtliche Strohmänner zu finden. Eine Strohmanneigenschaft schütze jedoch nicht vor einer Haftungsinanspruchnahme…
…Rücksprache mit M.M. gehalten. M.M. wurde als tatsächlicher Geschäftsführer der RT-GmbH und als faktischer und tatsächlicher Geschäftsführer der M-GmbH (nunmehr: T2-GmbH) mit Urteil des Landesgerichts für Strafsachen Wien vom 24. Februar 2010 wegen Nichtabfuhr der USt bzw. zu Unrecht geltend…
…C-Ltd. als Auftraggeber aufgeschienen. Seitens des Bf. (damaliger Geschäftsführer/ tatsächlicher Machthaber der Fa. A-GmbH) wäre gegenüber den eingesetzten Fahrern eine legale geringfügige Beschäftigung behauptet worden. Das Entgelt für die Fahrten sei über ein EDV-Programm des Bf. im 14 Tage-Intervall abgerechnet und…
…welcher Frau ***16*** nicht anwesend war), während hingegen sich in der Niederschrift zur Verhandlung am 28.10.2019 (zwischenzeitlich wurde wahrheitsgemäß Herr ***16*** als tatsächlicher faktischer Geschäftsführer "präsentiert") sich meine Mandantin - vorgetragen von mir - wiederholt (vgl. Schlussplädoyer "Vertreter ersucht um Einstellung des Verfahrens bei Erstbesch."…
Die Feststellungen, wonach der Bf. im Zeitpunkt der Fälligkeiten der mit den beiden Haftungsbescheiden in Haftung gezogenen Abgabenschuldigkeiten als de facto Geschäftsführer bzw. tatsächlicher Machthaber der beiden Primärschuldnerinnen agierte, basieren auf Aussagen des Bf., Zeugenaussagen, Aussagen der organschaftlichen Vertreter der beiden Primärschuldnerinnen sowie auf Zahlungsbelegen…
…Übernahme der Geschäftsführertätigkeit darüber unterrichten müsse, ob und in welchem Ausmaß die nunmehr von ihm vertretene Gesellschaft bisher ihren steuerlichen Verpflichtungen nachgekommen sei, sei nur dann zu Lasten des Bf. auf den vorliegenden Sachverhalt anwendbar, wenn diesem zumindest ein geringer Verschuldensgrad vorzuwerfen sei. Tatsächlich sei…
…Geldschulden regelmäßig zu erfüllen. Daraus folge für den gegenständlichen Fall, dass die Buchungen auf dem Verrechnungskonto am Jahresende den tatsächlichen Zahlungsfluss widerspiegeln und damit die Höhe des Geschäftsführerbezuges ergeben. Damit hätte der GF in den gegenständlichen Jahren auch keine Einkommensteuer zahlen müssen. Zur Hinzurechnung den…
…sei). Die Abgabenbehörde sei daher zu Recht davon ausgegangen, dass der Bf. der tatsächlich agierende Geschäftsführer der beiden LTD`s gewesen sei. Als Betreiber von Glücksspiellokalen im Inland müsse dem Bf. bekannt sein, dass in Österreich getätigte Umsätze zu versteuern und für die Abfuhr daher…
…Beschwerdevorentscheidung an, indem es aussprach, dass der Beschuldigte als alleiniger Geschäftsführer und Gesellschafter keine Leistungen auf Grund von Weisungen Dritter erbringt, sein Geschäftsführervertrag mangels tatsächlicher Weisungsgebundenheit nicht den Anforderungen eines Anstellungs- bzw. Arbeitsvertrages entspricht und somit die vorübergehende Verwendung des gegenständlichen Fahrzeuges unzulässig war. Mit…
…Liquidation nach Begleichung der offenen Verbindlichkeiten an die Gesellschafter zurückzuführen. Somit sei das gesamte Kapital, welches die Rechtsvorgängerin in den letzten Jahren der B zugeführt hätte, tatsächlich und endgültig verloren, womit ihr gemäß § 10 Abs. 3 KStG die steuerliche Anerkennung der Teilwertabschreibung im Rahmen einer…
…entrichtet hat, für diese Abgaben haftet, wenn sie bei der juristischen Person nicht eingebracht werden können und er nicht beweist, dass er die Abgaben ohne sein Verschulden nicht entrichten konnte. Sie waren unbestritten Geschäftsführer der Firma ***Primärschuldnerin***; also einer juristischen Person, und daher gemäß § 18…