…dass ab März 2013 die Unterhaltsleistungen der Mutter auch unter Berücksichtigung der Zurverfügungstellung von Wohnraum die des Vaters überstiegen haben. Von den tatsächlichen Unterhaltskosten der Kinder hat im Beschwerdezeitraum ab März 2013 den überwiegenden Teil der Vater getragen. Beweiswürdigung Die getroffenen Feststellungen ergeben sich aus…
…zumindest PLN 1.515,00 leisten. Ein Betrag für tatsächliche Unterhaltskosten (Unterhaltsbedarf) der Tochter von monatlich PLN 3.029,00 wäre unrealistisch. Für das BFG liegt es im Einklang mit den allgemein bekannten Verhältnissen Polens und ist daher glaubhaft, dass die Kindesmutter keinen oder so…
…stellt keine ungewollte Lücke im Gesetz dar, sondern ergibt sich daraus unzweifelhaft, dass Leistungen insbesondere Dritter bei der Feststellung der Höhe der tatsächlichen Unterhaltskosten zu berücksichtigen sind (vgl dazu auch die Ausführungen in UFS 14.7.2006, RV/0187-I/06, UFS 4.2.2008…
…5.2016 mit: Um beurteilen zu können,ob Sie den überwiegenden Unterhalt leisten, müssen Sie die monatlichen Unterhaltskosten für das Kind bekannt geben und die tatsächlich geleisteten Beträge nachweisen.Bisher liegt ein Nachweis nur für die Monate 7+8 /2015 und 10+11/2015 vor…
…keinerlei Nachweise über die tatsächliche Höhe der Kosten erbracht. Betreffend Ihrer eigenen Einnahmen haben Sie angegeben, dass diese zwischen € 0,00 und € 300,00 pro Monat lagen und es wurden Sozialversicherungsauszüge vorgelegt. Nachweise über die tatsächliche Deckung Ihrer Unterhaltskosten wurden ebenfalls nicht vorgelegt…
…belegen, dass: 1. Kindesmutter seit 2010 in Wien wohnt und arbeitet und die Kinder ihrem Haushalt nicht angehören (Beilage 1 - Gerichtsprotokoll 1) 2. die Unterhaltskosten werden von den Eltern im Verhältnis von 27% (Mutter)/ 73% (ich) getragen (Beilage 2 - Gerichtsbeschluss, Seite 7, gelb markiert) 3…
…Unter Bezugnahme auf diesen Beschluss wies das Finanzamt die verfahrensgegenständliche Beschwerde mit Beschwerdevorentscheidung vom 17.6.2020 ab. Dagegen richtet sich der Vorlageantrag vom 10.8.2020. Tatsächlich liege im gegenständlichen Fall noch keine rechtskräftige Entscheidung darüber vor, "zu welchem Haushalt das Kind gehören soll"…
… 2 Abs. 2 FLAG 1967 will sicherstellen, dass die Familienbeihilfe jener Person zugute kommt, die entweder Naturalunterhalt leistet oder die überwiegenden (tatsächlichen) Unterhaltskosten trägt. Die Regelung des § 2 Abs. 5 lit. c FLAG 1967 in Bezug auf in Anstaltspflege befindliche Kinder lässt sich auf andere…
…die Person, zu deren Haushalt das Kind gehört. Eine Person, zu deren Haushalt das Kind nicht gehört, die jedoch die Unterhaltskosten überwiegend für das Kind trägt, hat dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn keine andere Person nach dem ersten Satz anspruchsberechtigt ist. Nach § 2 Abs. 5…
…wurden, die vom KV in Geld tatsächlich geleisteten Unterhaltsbeiträge (samt Nachzahlungen) gegenüber, ist unter Bedachtnahme auf die Höhe des Betrages davon auszugehen, dass der KV mit seinem Geldunterhalt von monatlich € 360,00 die überwiegenden Unterhaltskosten seiner Tochter bestritten hat. Die Beschwerde wird daher, soweit…
…Höhe der gesamten Unterhaltskosten für ein Kind in einem bestimmten Zeitraum und andererseits von der Höhe der im selben Zeitraum tatsächlich geleisteten Unterhaltsbeträge ab, ob eine Person die Unterhaltskosten für das Kind überwiegend getragen hat. Die Abgabenbehörden haben von Amts wegen die tatsächlichen und rechtlichen…
…10.2015 wies das Finanzamt den Antrag vom 10.11.2014 mit der Begründung ab, die Bestätigungen über die monatlichen Unterhaltszahlungen könnten nicht als Beweis für die tatsächliche Kostentragung anerkannt werden, zumal nach den Erfahrungen des täglichen Lebens derartige Zahlungen aufgrund der Einkommensverhältnisse des Bf…
…100). Die tatsächlichen Unterhaltskosten für Lisa im Beschwerdezeitraum stehen nicht fest. Es bedarf aber keiner weiteren Ausführungen, dass mit Zahlungen von etwa 100 € monatlich und weiteren kleineren Zahlungen für Mobilfunkgebühren und sonstige Aufwendungen durch den Bf von einer Tragung der überwiegenden Kosten des Unterhalts…
…und andererseits von der Höhe der in diesem Zeitraum von dieser Person tatsächlich geleisteten Unterhaltsbeiträge ab (vgl. VwGH 26.5.2011, 2011/16/0055). Lediglich auf Grund der erbrachten Unterhaltsleistungen und ohne - zumindest schätzungs-weise - Feststellung der gesamten Unterhaltskosten für ein Kind ist die Beurteilung…
…hinsichtlich der Bf, dass tatsächlich zu ihr weder ein tatsächliche noch eine fiktive Haushaltszugehörigkeit in den hier streitgegenständlichen Zeiträumen bestand. Der Anspruch der Bf auf Familienbeihilfe kann sich daher nur aus § 2 Abs. 2 zweiter Satz FLAG, somit nur bei überwiegender Tragung der Unterhaltskosten, ergeben.…
…Rz 13). Übersteigen die tatsächlichen Unterhaltskosten für Nahrung, Kleidung, Wohnung und sonstige Bedürfnisse die Regelbedarfskosten bereits um rund € 300 im Monat, sind zusätzliche Aufwendungen für die Haltung eines Hundes, die Haltung eines Motorrads und für mildtätige Spenden nicht mehr zu den Unterhaltskosten gemäß § 2…
…der Nichtfeststellung der Tragung der überwiegenden Unterhaltskosten nicht strittig. Da Martin im Beschwerdezeitraum unstrittig nicht bei seiner Mutter haushaltszugehörig war, ist rechtlich von Bedeutung, wer im Beschwerdezeitraum für die überwiegenden Unterhaltskosten aufgekommen ist. Hierzu sind zunächst die tatsächlichen Unterhaltskosten für Martin zu erheben und in…
…Familienbeihilfe unter der Voraussetzung, dass er überwiegend die Unterhaltskosten für seine Tochter K. getragen hat. Aus dem klaren Wortlaut des § 2 Abs. 2 FLAG ergibt sich, dass es sich hierbei um tatsächliche Unterhaltsleistungen handeln muss. Das Tatbestandsmerkmal der überwiegenden Tragung der Unterhaltskosten in § 2 Abs…
…Zeitraum tatsächlich geleisteten Unterhaltsbeträge ab (z.B. VwGH 21.3.1996, 93/15/0208; VwGH 20.6.2000, 98/15/0011; VwGH 19.4.2007, 2004/15/0044; VwGH 22.12.2011, 2011/16/0068). Dies setzt regelmäßig eine zumindest schätzungsweise Feststellung der gesamten Unterhaltskosten…
…sie tatsächlich stattfindet - als nur vorübergehenden Besuchszwecken dienend ohnehin keine andere Sichtweise rechtfertigen würde (vgl. VwGH 23.5.2007, 2006/13/0155); (vgl. auch Reinalter in Lenneis/Wanke (Hrsg) FLAG2, § 2 Rz 146). Nach der Rechtsprechung des VwGH hängt die Antwort, inwieweit die Unterhaltskosten für…