…Sie hat damit die objektiv gebotene und einer Wirtschaftsreibenden auch zumutbare Sorgfalt verletzt. Die subjektive Vorwerfbarkeit dieses Handelns ist jedoch in Anbetracht der geschilderten Begleitumstände, insbesondere weil sie an die Rechtmäßigkeit ihres Verhaltens wegen Übernahme der Vorgangweise von ihrem Rechtsvorgänger und - trotz Betriebsprüfungen und Begehungen…
…Wenngleich der Irrtum bereits erkennbar gewesen wäre, lag jedenfalls kein über den minderen Grad des Versehens vorwerfbares Verhalten vor. Subjektive Vorwerfbarkeit war somit bis zu diesem Zeitpunkt zu verneinen. Der steuerlichen Vertretung der beschwerdeführenden Gesellschaften ist auch zuzustimmen, wenn sie ausführt, die - nahezu reflexartige - Annahme…
…Wenngleich der Irrtum bereits erkennbar gewesen wäre, lag jedenfalls kein über den minderen Grad des Versehens vorwerfbares Verhalten vor. Subjektive Vorwerfbarkeit war somit bis zu diesem Zeitpunkt zu verneinen. Der steuerlichen Vertretung der beschwerdeführenden Gesellschaften ist auch zuzustimmen, wenn sie ausführt, die - nahezu reflexartige - Annahme…
…Wenngleich der Irrtum bereits erkennbar gewesen wäre, lag jedenfalls kein über den minderen Grad des Versehens vorwerfbares Verhalten vor. Subjektive Vorwerfbarkeit war somit bis zu diesem Zeitpunkt zu verneinen. Der steuerlichen Vertretung der beschwerdeführenden Gesellschaften ist auch zuzustimmen, wenn sie ausführt, die - nahezu reflexartige - Annahme…
…der Grad des Verschuldens für die Vorschreibung zu berücksichtigen (Ritz, BAO, S 239). Verschulden meint die subjektive Vorwerfbarkeit des gesetzten oder nicht gesetzten Verhaltens. Wie in der Beschwerde bereits ausgeführt, erfolgte die Nichteinreichung der USTE 2016 aufgrund eines schuldausschließenden Irrtums. Wäre der Irrtum nicht passiert…
…auch zeitgerecht veranlasst, jedoch die objektiv gebotene und einem Wirtschaftsreibenden grundsätzlich zumutbare Sorgfaltspflicht verletzt. Die subjektive Vorwerfbarkeit seines Handelns ist jedoch in Anbetracht der geschilderten Begleitumstände, dem Bf.1 ist trotz seiner bisherigen Sorgfalt bei der Verlängerung des Bewilligungsbescheides ein Irrtum unterlaufen, indem er bei…
…aber eine Abgabenvorschreibung nach Art 203 (3), 2. Spiegelstrich ZK, eine subjektive Vorwerfbarkeit voraussetzt, eine solche nur in der Person des jeweiligen "Verpflichteten" begründet sein kann, kommt überdies insbesondere daher der Aussage des jeweiligen Verpflichteten entscheidende Bedeutung zu. Daraus ergibt sich aber eindeutig und glaubwürdig…
…grobe Fahrlässigkeit ist gegeben bei schlechthin unentschuldbaren Pflichtverletzungen, die das gewöhnliche Maß an nie ganz vermeidbaren Fahrlässigkeitshandlungen des täglichen Lebens ganz erheblich übersteigen." "Grobes Verschulden setzt die objektive und subjektive Vorwerfbarkeit eines groben Verstoßes voraus (OGH-Beschluss 25.4.2012, 7 Ob 47/12 f)…
…Bezug auf Spruchpunkt I.2. richteten sich die vom Bf. aufgeworfenen Einwendungen im Kern bloß gegen die subjektive Vorwerfbarkeit seines Handelns (Unterlassen). Er zeigt somit keine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung im Sinne des Art 133 Abs 4 B-VG auf. Es wurden ausschließlich Tatfragen angesprochen…
…grobe Fahrlässigkeit ist gegeben bei schlechthin unentschuldbaren Pflichtverletzungen, die das gewöhnliche Maß an nie ganz vermeidbaren Fahrlässigkeitshandlungen des täglichen Lebens ganz erheblich übersteigen." "Grobes Verschulden setzt die objektive und subjektive Vorwerfbarkeit eines groben Verstoßes voraus (OGH Beschluss 25.4.2012, 7 Ob 47/12 f)…
…noch Spruchpunkt II. zuzulassen. Die vom Bf. aufgeworfenen Einwendungen richten sich im Kern bloß gegen die subjektive Vorwerfbarkeit seines Handelns. Er zeigt somit keine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung im Sinne des Art 133 Abs 4 B-VG auf. Es wurden ausschließlich Tatfragen angesprochen, deren Beurteilung…
…Weise verletzt wird und der Eintritt des Schadens nicht nur als möglich, sondern geradezu als wahrscheinlich vorauszusehen ist." Grobe Fahrlässigkeit setzt also objektive und subjektive Vorwerfbarkeit eines groben Verstoßes (OGH Beschluss 25.04.2012, 7 Ob 47/12 f) iS einer auffallenden Sorglosigkeit bzw Sorgfaltswidrigkeit…
…Die Revision war nicht zuzulassen, weil sich die von der Beschuldigten aufgeworfenen Einwendungen im Kern bloß gegen die subjektive Vorwerfbarkeit ihres Handelns richten und sie somit keine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung im Sinne des Art 133 Abs 4 B-VG aufzeigt. Es wurden ausschließlich Tatfragen…
…RV/2300005/2022, in der alle sonstigen Erledigungen und Dokumente der Abgabenbehörde in der eigenen Data-Box des Führungsorgans zugestellt wurden, ist auch im vorliegenden Fall die subjektive Vorwerfbarkeit auszuschließen. Der Erstbeschuldigte durfte davon ausgehen, dass ihm auch Schriftstücke und Bescheide der Zweitbeschuldigten im Zusammenhang…
…zugerechnet werden kann. Da aber eine Abgabenvorschreibung nach Art 203 (3), 2. Anstrich ZK, eine subjektive Vorwerfbarkeit voraussetzt, die nur in der Person des jeweiligen "Verpflichteten" begründet sein kann, kommt insbesondere der Aussage des jeweiligen Verpflichteten entscheidende Bedeutung zu. Daraus ergibt sich eindeutig und glaubwürdig…
…den Einschreiter. Eben dieser Umstand rechtfertigt allerdings auch eine spätere trennende Zurechnung auf Verschuldensebene im Rahmen der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand und die Konzentration auf die Übergabe des Schriftstückes sowohl im Hinblick auf objektive Tatbestandsmäßigkeit wie auf subjektive Vorwerfbarkeit. d) Das Ereignis, das dabei…
…Vorschlag sei aber von den Gesellschaftern abgelehnt worden und er habe deshalb seine Geschäftsführerfunktion zurückgelegt. Eine fehlende subjektive Vorwerfbarkeit der Nichtentrichtung der betreffenden Abgaben bis zum Fälligkeitszeitpunkt (also per 31.01.2014) ergibt sich daraus nicht. Seine Bemühungen befreien den Bf nicht von seiner Verantwortung…
…grobe Fahrlässigkeit ist gegeben bei schlechthin unentschuldbaren Pflichtverletzungen, die das gewöhnliche Maß an nie ganz vermeidbaren Fahrlässigkeitshandlungen des täglichen Lebens ganz erheblich übersteigen." Grobe Fahrlässigkeit setzt die objektive und subjektive Vorwerfbarkeit eines groben Verstoßes voraus (OGH Beschluss 25.4.2012, 7 Ob 47/12 f)…
…aber eine Abgabenvorschreibung nach Art 203 (3), 2. Gedankenstrich ZK, eine subjektive Vorwerfbarkeit voraussetzt, eine solche nur in der Person des jeweiligen "Verpflichteten" begründet sein kann, kommt überdies insbesondere daher der Aussage des jeweiligen Verpflichteten entscheidende Bedeutung zu. Daraus ergibt sich aber eindeutig und glaubwürdig…
…aber eine Abgabenvorschreibung nach Art 203 (3), 2. Spiegelstrich ZK, eine subjektive Vorwerfbarkeit voraussetzt, eine solche nur in der Person des jeweiligen "Verpflichteten" begründet sein kann, kommt überdies insbesondere daher der Aussage des jeweiligen Verpflichteten entscheidende Bedeutung zu. Daraus ergibt sich aber eindeutig und glaubwürdig…