…den Einkommensteuerbescheiden 2009 bis 2011 vom 4. Februar 2013, wies aber in gleicher Höhe einen Selbstbehalt aus, sodass es zu keiner steuerlichen Auswirkung kam. Die Bescheide enthielten gleichlautend folgende Begründung: Die Aufwendungen für außergewöhnliche Belastungen, von denen ein Selbstbehalt abzuziehen ist, konnten nicht berücksichtigt werden…
…Revision: Die Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend Feststellungen gem. § 188 BAO für 2007 betreffend die KG wird gem. § 20 BAO im Rahmen des Ermessens nicht zugelassen, da diese Wiederaufnahme keinerlei feststellbare steuerliche Auswirkungen auf die Einkommensteuerverfahren der Gesellschafter der KG hat (vgl. Ritz, BAO, 6. Auflage, …
…bezweifelt werde. Daher sei die Ausbuchung der Forderung in der Eröffnungsbilanz zum 1.1.2002 erfolgt, woraus sich keine steuerliche Auswirkung in den angefochtenen Bescheiden ergeben würde. Der Vertreter der Beschwerdeführerin verweist auf das Fax vom 1. Dezember 2015. 1.5.2.3. Ausbuchung von…
…ändern, als periodenfremde Auswirkungen auf das steuerliche Ergebnis zu verhindern sind. Gegenständlich hat die Wertberichtigung bzw. Ausbuchung der Forderung steuerlich keine Auswirkung. Es liegt eine erfolgsneutrale Umbuchung (Wertberichtigung an Forderung) vor. Diese Feststellung der Betriebsprüfung hatte somit keine Auswirkung auf den Spruch der angefochtenen Abgabenbescheide…
…des steuerfreien Sanierungsgewinnes im Gewinnanteil des M. aus seiner Beteiligung an der A. und atypisch A- (idF kurz A-) im Jahr 1997 ohne eine steuerliche Auswirkung auf den Einkommensteuerbescheid 1997 war, weil sich nach innerbetrieblichen Verlustausgleich seiner Einkünfte aus Gewerbetrieb, die aus mehreren Einkunftsquellen stammten…
…Beschwerde als unbegründet ab. Begründend führte es dazu aus, dass die Krankheitskosten bereits im Erstbescheid in voller Höhe (€ 21.124,96) berücksichtigt worden wären und die volle steuerliche Auswirkung erreicht hätten. In ihrem Vorlageantrag vom 23. Dezember 2022 wiederholte die Bf. im Wesentlichen das…
…die belangte Behörde aus: "Pendlerpauschale und Pendlereuro wurden antragsgemäß berücksichtigt. Aufgrund Ihrer Unterhaltsleistungen für Ihr Kind steht Ihnen ein Unterhaltsabsetzbetrag und Familienbonus Plus zu. Beide Absetzbeträge haben jedoch keine steuerliche Auswirkung mehr, da Sie für das Jahr 2023 bereits die höchstmögliche Erstattung mit dem Erstbescheid…
…1.260,- als nicht mehr geringfügig erachtet. Nach VwGH 30.06.2021, Ra 2019/15/0125 sind steuerliche Auswirkungen von € 746,- nicht (absolut) geringfügig. Im Rahmen der Ermessensübung war dementsprechend der Rechtsrichtigkeit der Vorrang vor der Rechtsbeständigkeit einzuräumen. Die Wiederaufnahme erfolgte zu Recht. 3…
…verwaltungsökonomischen Gründen abzuweisen sei, da Ermessensentscheidungen nach Billigkeit und Zweckmäßigkeit unter Berücksichtigung aller in Betracht kommender Umstände zu treffen seien. Demgemäß seien Wiederaufnahmen nicht zu verfügen, wenn die STEUERLICHEN Auswirkungen bloß geringfügig seien (vgl. VwGH 12.04.1994, 90/14/044, VwGH 28.05.1997…
…1 verwiesen und ausgeführt, dass die Wiederaufnahme unter Bedachtnahme auf das Ergebnis der durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfung und der sich daraus ergebenden Gesamtauswirkung erfolgt sei. Im vorliegenden Fall könnten die steuerlichen Auswirkungen nicht als geringfügig angesehen werden. Bei der im Sinne des § 20 BAO vorgenommenen Interessensabwägung…
…5. wird auf eine "Gegenkorrektur" Bezug genommen, die "dort vorgenommen werden solle, wo die entsprechende steuerliche Auswirkung resultiert". Der Vertreter des FAG brachte im Wesentlichen vor, die "Übersicht-Aufteilung BP Ergebnisse" sei erstmals im Jahr 2013, nach einer Hausdurchsuchung beim damaligen Leiter der Großbetriebsprüfung ***15***…
…Beteiligungsverkauf mit dem Closing am 9.10.2007 wesentlich schneller als erwartet abgeschlossen werden“ konnte und die Abwicklung eingeleitet wird. Unter Hinweis auf steuerliche Auswirkungen wird darin auch ersucht, 2 Antwortbriefe ausgefüllt und unterschrieben an die EL zurückzusenden. Der erste Antwortbrief (Schedule I) beinhaltet zunächst…
…ist anhand der steuerlichen Auswirkungen der konkreten Wiederaufnahmegründe im Verhältnis zum bisherigen Steuerbetrag oder den bisherigen Steuerbemessungsgrundlagen zu beurteilen (Predota/Rzeszut in Rzeszut/Tanzer/Unger (Hrsg), BAO: Stoll Kommentar - Digital First2.06 (2023) § 303 BAO Rz 64, mwN) Die Geringfügigkeit der steuerlichen Auswirkungen ist bei…
…ob eine Wiederaufnahme zu verfügen ist, bei mehreren Verfahren, zB Einkommensteuer und Umsatzsteuer dreier Jahre, so ist die steuerliche Auswirkung nicht je Verfahren, sondern insgesamt zu berücksichtigen (VwGH 26.02.2013, 2009/15/0016). Stehen die dem Grunde nach (wegen formeller Buchführungsmängel) zulässigen Sicherheitszuschläge für…
…berücksichtigen. Angesichts des eindeutigen Gesetzeswortlautes des § 33 Abs. 3a Z 3 lit. c EStG 1988 kommt es auf die tatsächliche steuerliche Auswirkung nicht an, weshalb der diesbezügliche Einwand des Bf., es seien bei der geschiedenen Ehefrau keine lohnsteuerpflichtigen Einkünfte vorgelegen, ins Leere geht. Im Beschwerdefall…
… 28 Abs 7 leg cit nur dann möglich sei, wenn der Zuschlag nicht höher als die steuerliche Auswirkung sei, die sich im noch nicht verjährten Zeitraum ergebe. Mit Beschwerdevorentscheidung vom 27.1.2021 wurde die Beschwerde gegen den Einkommensteuerbescheid 2013 vom 6.11.2020 als…
…Die Körperschaftsteuerbelastung der Zukunftserträge des übertragenen Unternehmens wurde im Gutachten berücksichtigt. Andere steuerliche Auswirkungen, insbesondere die steuerlichen Auswirkungen einer Firmenwertabschreibung auf die eingebrachte Beteiligung bei der übernehmenden Körperschaft, wurden im Gutachten nicht berücksichtigt. Die gutachterliche Ermittlung des Unternehmenswertes (einschließlich der stillen Reserven und des Firmenwertes…
…absolut gesehen am Betrag der Auswirkung (zur kasuistischen Judikatur siehe Ritz, aaO., § 303, Tz. 71 bis 78). Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof in seinem Erkenntnis vom 26. Februar 2013 (VwGH 26.02.2013, 2009/15/0016) ausgesprochen, dass eine jährliche steuerliche Auswirkung von € 654,00…
…Abschlägen vorgenommen werden. Die Fehlerberichtigung ist im ersten zum Zeitpunkt der Bescheiderlassung noch nicht verjährten Veranlagungszeitraum insoweit vorzunehmen, als der Fehler noch steuerliche Auswirkungen haben kann. Die Nichtberücksichtigung von Zu- oder Abschlägen gilt als offensichtliche Unrichtigkeit im Sinne des § 293b der Bundesabgabenordnung." Die Übergangsbestimmung des …
…und ein nicht näher bezeichnetes Allianz Schreiben vorgelegt worden. Dieses sei nicht einmal vollständig und informiere primär über ein deutsches Bürgerentlastungsgesetz und deren steuerliche Auswirkung ab dem Jahr 2010. Der Nachweis über eine gesetzliche Versicherungspflicht sei nicht erbracht worden, weshalb die Aufwendungen den Sonderausgaben gemäß …