…hatte. In den beiden nunmehr in Anfechtung stehenden Steuerbescheiden versagte das Finanzamt dem Begehren auf steuerliche Berücksichtigung von Kosten der doppelten Haushaltsführung die Anerkennung. Dies mit der Begründung, dass eine Verlegung des Familienwohnsitzes nur dann unzumutbar sei, wenn ein ständiger Wechsel der Arbeitsstelle erfolgen würde…
…in der Beschwerdevorentscheidung wäre ein Arbeitsplatzwechsel für den Bf. nicht mit finanziellen Problemen verbunden gewesen. Der Bf. verfüge nicht nur über hohe Ersparnisse; bei einem Wechsel der Arbeitsstelle nach Österreich oder in den grenznahen Raum wären auch die Kosten für die Haushaltsführung in der Schweiz…
…den Beschäftigungsort unzumutbar bei ständig wechselnden Arbeitsstätten sowie wenn von vorhinein mit Gewissheit anzunehmen ist, dass die auswärtige Tätigkeit mit 4 bis 5 Jahren befristet ist. Bei dem Beruf eines Beleuchtungstechnikers liege es in der Natur der Sache, dass die wechselnden Arbeitsstellen weiter entfernt vom…
…wenn der zweite Wohnsitz beruflich bedingt ist. Dies ist unter anderem dann gegeben, wenn wichtige Gründe vorliegen, die die Verlegung des Familienwohnsitzes an den Beschäftigungsort unzumutbar erscheinen lassen. Nach ständiger Rechtsprechung und herrschender Verwaltungspraxis ist die Verlegung des Familienwohnsitzes bei einem häufigen Wechsel der Arbeitsstelle…
…die Schule wechseln müssen (von Rudolf-Steiner Schule (Waldorfschule) in eine NMS (Regelschule). Die Betreuung erfolgt über den Kinderpsychiater Dr F. und den Kinderfacharzt Dr W.. Auszug aus dem Gutachten von 2019-10-11: In einem Vorgutachten 07/2019 konnte kein Grad der Behinderung ermittelt…
…steht. Eine unvertretbar langwierige Phase der Arbeitssuche bildet die Auflistung der Bf nicht ab. Der bereits nach zwei Monaten erfolgte Wechsel von der ersten Arbeitsstelle beim Dienstgeber-1 zum Arbeitsgeber in Dienstort deutet auf das angeführte Streben der Bf nach einer besser dotierten Arbeitsstelle hin…
…den Beschäftigungsort unzumutbar bei ständig wechselnden Arbeitsstätten sowie wenn von vorhinein mit Gewissheit anzunehmen ist, dass die auswärtige Tätigkeit mit 4 bis 5 Jahren befristet ist. Bei dem Beruf eines Beleuchtungstechnikers liege es in der Natur der Sache, dass die wechselnden Arbeitsstellen weiter entfernt vom…
…Arbeitsstelle jenen gegenüber zu stellen, die ausnahmsweise und unregelmäßig außerhalb dieses Bereiches zu leisten sind. Werde jedoch ein Arbeitnehmer an der regelmäßigen Arbeitsstelle nicht (mehr) tätig, sondern an einem anderen Ort, so begründe er am (anderen) Ort, wo er tatsächlich tätig werde, eine neue ständige…
…Da ihr Berufswunsch ausschließlich Volksschullehrer ist, hat sie sich auch für kein anderes Studium angemeldet. Sofort nach der Absage hat Vorname sehr intensiv nach einer Arbeitsstelle gesucht und diese ab 24. Oktober 2012 im Hotel A in XY gefunden. Da wir ab Matura bis zum…
…! Aussage von einem ständig unter Erwachsenenvertretung (SW Mutter, Vater, Mutter und später ich) stehenden Menschen sind nicht relevant und haben keine Aussagekraft - das Finanzamt stützt sich in der Begründung aber auf diese Aussage von Herrn ***2***. Im Sachverständigengutachten ist ebenso angeführt, dass er seit Geburt…
…einer doppelten Haushaltsführung läge nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes dann vor, wenn einem Arbeitnehmer die Verlegung des Familienwohnsitzes an den Ort seiner Beschäftigung nicht zumutbar sei, wobei eine solche Unzumutbarkeit die unterschiedlichsten Ursachen haben könne. Die Unzumutbarkeit sei aus der Sicht des jeweiligen Streitjahres zu…
…Unternehmen) vorliegen. Umzugskosten ohne Wechsel des Dienstortes und ohne Verpflichtung, eine Dienstwohnung zu beziehen, sind nicht absetzbar (Atzmüller/Lattner in Wiesner/Atzmüller/Grabner/Lattner/Wanke, MSA EStG [1.6.2007], § 16 Anm. 35, Stichwort "Umzugskosten"). Fest steht im gegenständlichen Fall zunächst, dass der Bf. die…
…am 1. Oktober 2013 die neue Arbeitsstelle an, die mit hohem Arbeitseinsatz verbunden war. Der Verkauf der österreichischen Wohnung wurde ab Ende Juni 2013 betrieben. Gemäß dem im Abgabenverfahren vorherrschenden Grundsatz der freien Beweiswürdigung (§ 167 BAO) genügt es nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes, von mehreren…
Demnach wäre es Zweck dieser Bestimmung die Arbeiten an der regelmäßigen Arbeitsstelle jenen gegenüberzustellen, die ausnahmsweise und unregelmäßig außerhalb dieses Bereiches zu leisten wären. Werde jedoch ein Arbeitnehmer an der regelmäßigen Stelle (ständiger Betrieb Iaut Betriebsvereinbarung) nicht tätig, sondern an einem anderen Ort, so würde…
…weiteres "zusperren“ kann wie andere Betriebe oder erst recht ein Wechsel bei unselbständiger Erwerbstätigkeit, ein eigener Grund für die Unzumutbarkeit ist - wieder abgesehen von unstreitig erzielten, wenn auch bescheidenen Einkünften. Weiters sei der Aspekt, dass der landwirtschaftliche Betrieb ab Mitte 2014 wieder "voll“ geführt werden…
…diesen auch in den Jahren ab 2013 beibehalten hat. Damit erfolgt zwar im Jahr 2013 mit dem Wechsel von einem befristeten in ein unbefristetes Dienstverhältnis eine Änderung der Rahmenbedingungen für die steuerliche Beurteilung einer doppelten Haushaltsführung. Da aber sowohl die befristete Tätigkeit bis 2012 als…
…seinen Dienst bei seinem Arbeitgeber versehen konnte, und in weiterer Folge ab Mitte 2010 bis 2011 konnte er in eine Karenzvertretung wechseln. Nach Ablauf der Karenzvertretung ab Mitte 2011 wurde er am Standort W. weiterbeschäftigt und mit 31.12.2011 wurde das Dienstverhältnis mit dem…
…Gemäß § 167 Abs 2 BAO hat die Abgabenbehörde im Übrigen unter sorgfältiger Berücksichtigung der Ergebnisse des Abgabenverfahrens nach freier Überzeugung zu beurteilen, ob eine Tatsache als erwiesen anzunehmen ist oder nicht. Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes genügt es, von mehreren Möglichkeiten jene als erwiesen anzunehmen…
…des Sozialministeriumservice Nach ständiger Rechtsprechung (vgl. etwa VwGH 27.4.2016, Ra 2015/10/0076, m.w N.) muss ein Sachverständigengutachten, das von einer Behörde - oder einem Verwaltungsgericht (vgl. VwGH 17.11.2015, Ra 2015/03/0058, m.w.N.) - der jeweiligen Entscheidung zu Grunde…
…Es werde auch nicht behauptet, dass die auswärtige Tätigkeit befristet sei oder die Arbeitsstätte ständig gewechselt werden müsse. Bezüglich des Rückkehrwillens sei anzumerken, dass sich die zahlreichen Bewerbungen, die der Bf in den letzten Jahren abgegeben habe, sich lediglich auf einen (kleinen) Teil des Arbeitsmarktes…