…FinStrG macht sich einer Finanzordnungswidrigkeit schuldig, wer vorsätzlich selbst zu berechnende Abgaben (insbesondere UVZ) nicht spätestens am fünften Tag nach Fälligkeit entrichtet oder abführt, es sei denn, der Abgabenbehörde werden bis zu diesem Zeitpunkt die geschuldeten Beträge bekanntgegeben (Zur Abgrenzung zum Delikt des § 33 Abs…
…a FinStrG macht sich derjenige schuldig, der vorsätzlich selbst zu berechnende Abgaben wie Lohnabgaben nicht spätestens am fünften Tag nach Fälligkeit entrichtet oder abführt, es sei denn, dass der zuständigen Abgabenbehörde bis zu diesem Zeitpunkt die Höhe des geschuldeten Betrages bekanntgegeben wird. Eine (mögliche) Bestrafung…
…Finanzordnungswidrigkeit schuldig, wer zumindest bedingt vorsätzlich selbst zu berechnende Abgaben, insbesondere (beispielsweise) Vorauszahlungen an Umsatzsteuer nicht spätestens am fünften Tag nach Fälligkeit entrichtet oder abführt hat, es sei denn, dass der zuständigen Abgabenbehörde bis zu diesem Zeitpunkt die Höhe des geschuldeten Betrages bekanntgegeben worden ist;…
…3 lit. b FinStrG eine derartige Abgabenverkürzung bewirkt, wenn solche Selbstbemessungsabgaben ganz oder teilweise nicht (am Fälligkeitstag) entrichtet wurden. 5. Gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG macht sich einer Finanzordnungswidrigkeit schuldig, wer vorsätzlich selbst zu berechnende Abgaben, insbesondere [beispielsweise] Vorauszahlungen an Umsatzsteuer [oder etwa…
…wurde ***Bf1*** schuldig erkannt, er habe in Wien 1.) selbst zu berechnende Abgaben, nämlich Lohnsteuer für 01-12/2018 in Höhe von € 1.322,62 01-12/2019 in Höhe von € 6.005,42 01-12/2020 in Höhe von € 18.497…
…und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss gehalten; b) im Zeitraum März 2013 bis Jänner 2014 vorsätzlich für die Monate 02 bis 08 und 10 bis 12/2013 selbst zu berechnende Abgaben, nämlich Lohnsteuer für 04-08, 10-12/2013 in Höhe von…
…a begeht eine Finanzordnungswidrigkeit, wer vorsätzlich Abgaben, die selbst zu berechnen sind, nicht spätestens am fünften Tag nach Fälligkeit entrichtet oder abführt, es sei denn, dass der zuständigen Abgabenbehörde bis zu diesem Zeitpunkt die Höhe des geschuldeten Betrages bekanntgegeben wird. Nach § 8 (1) FinStrG handelt…
…selbst zu berechnen sind, beispielsweise Vorauszahlungen an Umsatzsteuer (wenn etwa der Tatbestand des § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG nicht vollständig erfüllt ist) oder die hier genannten Lohnabgaben, nicht spätestens am fünften Tag nach Fälligkeit entrichtet oder abführt, es sei denn, dass der zuständigen Abgabenbehörde…
…unter Verletzung der abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht‚ selbst zu berechnende Normverbrauchsabgaben für den Audi A5 mit der Motornummer ********* und den Mercedes S 350 Cdi mit der Motornummer **************‚ nämlich Normverbrauchsabgabe 1/2016 (Audi A5) in der Höhe von € 4.250,00 Normverbrauchsabgabe 2/2016 (Mercedes…
…er habe in Wien AA. als handelsrechtlicher Geschäftsführer und hiermit Entscheidungsträger und Verantwortlicher für die steuerlichen Belange des beim Finanzamt Österreich unter Steuernummer ***BF1StNr3*** erfassten Verbandes ***Bf1*** im Zeitraum 04.03.2022-30.01.2024 vorsätzlich selbst zu berechnende Abgaben, nämlich a) Umsatzsteuer 01-12…
… 33 Abs. 3 gilt entsprechend. (2) Der grob fahrlässigen Abgabenverkürzung macht sich auch schuldig, wer die im § 33 Abs. 4 bezeichnete Tat grob fahrlässig begeht. Finanzordnungswidrigkeiten § 49. (1) Einer Finanzordnungswidrigkeit macht sich schuldig, wer vorsätzlich a) Abgaben, die selbst zu berechnen sind, insbesondere Vorauszahlungen an…
…Finanzordnungswidrigkeit schuldig, wer vorsätzlich Abgaben, die selbst zu berechnen sind, insbesondere Vorauszahlungen an Umsatzsteuer nicht spätestens am fünften Tag nach Fälligkeit entrichtet oder abführt, es sei denn, dass der zuständigen Abgabenbehörde bis zu diesem Zeitpunkt die Höhe des geschuldeten Betrages bekannt gegeben wird. Gemäß § 8…
…Umsatzsteuer ein Abschlag um ein Drittel vorgenommen wird. Dieser Gedanke lässt sich nicht eins zu eins auf den gegenständlichen Fall übertragen, da es sich bei den verfahrensgegenständlichen Lohnabgaben zwar ebenso um vom Beschuldigten selbst zu berechnende Abgaben handelt, welchen aber vom grundsätzlichen Konzept her keine…
…erkannt, er habe in Wien als für die abgabenrechtlichen Belange der A-GmbH verantwortlicher Geschäftsführer vorsätzlich folgende selbst zu berechnende Abgaben nicht spätestens am fünften Tag nach Fälligkeit entrichtet (abgeführt) und bis zu diesem Zeitpunkt auch nicht die Höhe des geschuldeten Betrages bekannt gegeben, und…
…tatsächlich mit schuldbefreiender Wirkung entrichtet werden. Die Monatsfrist beginnt bei selbst zu berechnenden Abgaben (§§ 201 und 202 BAO) mit der Selbstanzeige, in allen übrigen Fällen mit der Bekanntgabe des Abgaben- oder Haftungsbescheides zu laufen und kann durch Gewährung von Zahlungserleichterungen (§ 212 BAO) auf höchstens zwei…
…Abgabe von dem obgenannten § 21 UStG 1994 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Umsatzsteuer (Vorauszahlungen oder Gutschriften) bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss hält. Dabei ist gemäß § 33 Abs.3 lit.b leg.cit. eine Abgabenverkürzung bewirkt, wenn die selbst zu berechnende…
…er keine Vorauszahlungen entrichtet und die in diesem Fall einzureichenden Voranmeldungen nicht abgegeben habe, wobei er die Verkürzungen nicht nur für möglich, sondern für gewiss gehalten habe, sowie 2.) selbst zu berechnende Abgaben, nämlich a.) Vorauszahlungen an Umsatzsteuer betreffend die Voranmeldungszeiträume September, November, Dezember 2010…
…schuldig erkannt, er habe vorsätzlich folgende selbst zu berechnende Abgaben, und zwar: a) für 04/2020 Lohnsteuer von € 89,84, Dienstgeberbeitrag von € 134,69, Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag von € 13,12 für 05/2020 Lohnsteuer von € 89,84, Dienstgeberbeitrag von € 134…
…Meldung der selbst zu berechnenden Umsatzsteuervorauszahlungen bei ihrer Fälligkeit sowie deren fristgerechte Entrichtung bei Fälligkeit gehören. Die ***12*** wurde mit 25.5.2020 steuerlicher Vertreter. Seit 28.4.2023 ist die ***24*** steuerlicher Vertreter. Der Beschuldigte bediente sich der steuerlichen Vertretung zur Errechnung der Abgabenschuldigkeiten…
…18***, die als qualifizierte Vorprüfung dem Verfahren zugrunde zu legen sind. Sie wurden im gesamten Verfahren auch nicht bekämpft. In rechtlicher Hinsicht folgt daraus: Nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG macht sich der Finanzordnungswidrigkeit schuldig, wer vorsätzlich, Abgaben, die selbst zu berechnen sind, insbesondere…