…zu qualifizieren sind, da kein individualisiertes, konkretisiertes und einheitliches Werk vorliegt, sondern diese werden als einzelne manuelle Leistungen erbracht, somit kann die behauptete Selbstständigkeit der Beschäftigten In-und ausländischen Arbeitskräfte nicht nachvollzogen werden. Folgende Personen waren im Prüfungszeitraum Scheinselbstständig tätig: A, B, C, D, E"…
Die Eingliederung in den geschäftlichen Organismus des Arbeitgebers zeigt sich u.a. in der Vorgabe der Arbeitszeit, des Arbeitsortes und der Arbeitsmittel durch den Auftraggeber sowie in der unmittelbaren Einbindung der Tätigkeit in die betrieblichen Abläufe des Arbeitgebers (VwGH 29.7.2010, 2007/15/0223…
…Strafe BH betreffend Übertretung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes. BHKonto 5. Scheinselbstständige Arbeiten: Für die Beurteilung des Vorliegens eines Dienstverhältnisses sind die gesetzlich bestimmten Kriterien (Weisungsgebundenheit, Eingliederung in die Arbeitgeberorganisation) sowie die ergänzend in der Judikatur des VfGH und VwGH herausgearbeiteten Kriterien (Beispiel Unternehmerwagnis, Teilnahme am wirtschaftlichen Verkehr)…
Dass zwischen der Beschwerdeführerin und den sog. Selbständigen die Ausführung einzelner Werke vereinbart bzw. dass solche tatsächlich erbracht worden wären, kann daher ausgeschlossen werden. Die sog. Selbständigen haben der Beschwerdeführerin vielmehr ihre Arbeitskraft für die Durchführung der ihnen zugewiesenen Arbeiten geschuldet. Die in § 47…
…149 Abs. 1 BAO anlässlich der GPLA-Prüfung getroffen: „6. Scheinselbstständige Arbeiten: Für die Beurteilung des Vorliegens eines Dienstverhältnisses sind die gesetzlich bestimmten Kriterien (Weisungsgebundenheit, Eingliederung in die Arbeitgeberorganisation) sowie die ergänzend in der Judikatur des VfGH und VwGH herausgearbeiteten Kriterien (Beispiel Unternehmerwagnis, Teilnahme am…
Die Ermittlungsergebnisse des BFG weisen zudem in die völlig andere Richtung. Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes sind der Legaldefinition des § 47 Abs. 2 EStG 1988 zwei Kriterien zu entnehmen, die für das Vorliegen eines Dienstverhältnisses sprechen, nämlich die (persönliche) Weisungsgebundenheit gegenüber dem Arbeitgeber und…
…149 Abs. 1 BAO anlässlich der GPLA-Prüfung getroffen: „6. Scheinselbstständige Arbeiten: Für die Beurteilung des Vorliegens eines Dienstverhältnisses sind die gesetzlich bestimmten Kriterien (Weisungsgebundenheit, Eingliederung in die Arbeitgeberorganisation) sowie die ergänzend in der Judikatur des VfGH und VwGH herausgearbeiteten Kriterien (Beispiel Unternehmerwagnis, Teilnahme am…
Der Einwand der Beschwerdeführerin, dass das Finanzamt selbst die Tätigkeit der Personen als selbständig eingestuft habe, indem es an sie Steuernummern vergeben habe, geht daher ins Leere und ist für das Verfahren nicht zielführend. Die Ermittlungsergebnisse des BFG weisen zudem in die völlig andere Richtung…
…bereits als Dienstnehmer ordnungsgemäß seitens der Bf. gemeldeten als auch die beanstandeten Arbeitnehmer, die als bisher "Scheinselbständige" nunmehr ebenfalls als Dienstnehmer qualifiziert werden. Mit Sammelbescheiden vom 06.07.2011 hat die MA 6 ebenso Dienstgeberabgabe für die Zeiträume 2004, 2005, 2006 und 2007 (2004: 131…
…einziger Euro an Steuern (auch die angeblich in Rechnung gestellte Umsatzsteuer) sei entrichtet worden. Auch hier handle es sich entweder um Scheinrechnungen oder um Rechnungen einer Scheinselbständigen: In beiden Fällen sei in doloser Weise der Vorsteuerabzug geltend gemacht worden. Es wären nicht bloß Rechnungen gewesen…
…Hinterziehung an Umsatzsteuer nach §§ 33 Abs. 1, 13 FinStrG zu verantworten. Die Beschäftigung der Scheinselbständigen D1 und D2: Gemäß § 47 Abs. 1 EStG 1988 wird bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit (§ 25 EStG 1988) die Einkommensteuer durch Abzug vom Arbeitslohn erhoben (Lohnsteuer), wenn im Inland eine…
…bei Barauszahlung eine entsprechende Zahlungsquittung zu unterfertigen, in weiterer Folge aber wieder weitergezogen und nicht mehr erreichbar gewesen wären (Anmerkung: und solcherart auch nicht mehr zur Unterfertigung von Scheinrechnungen als Scheinselbständige zur Verfügung gestanden wären), erscheint lebensnah und dem Milieu entsprechend. Nicht sehr überzeugend wirkt…
Nicht gänzlich auszuschließen wäre auch, dass nicht etwa E auch vorher in irgendeiner Form am Betriebsgeschehen mitgewirkt hätte. Die tatsächlichen Vorgänge sind aber wohl dann belegmäßig nicht korrekt abgebildet worden, zumal wenn der Beschuldigte die Formulierung der Rechnungen mit der Darstellung verteidigt, man habe diese…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache des Bf., W. gegen den Bescheid des Finanzamtes Waldviertel vom 12.8.2010 betreffend Abweisung des Antrages auf Gewährung von Familienbeihilfe für den Zeitraum Jänner 2007 bis April 2009 zu Recht…
…unmittelbar abzuleiten, dass A als Geschäftsführer der B-s.r.o. eine beträchtliche Anzahl von Arbeitnehmern als sogenannte Scheinselbständige in Österreich von der Betriebsstätte X aus beschäftigte. AN2 habe bei seiner Befragung vom 17. August 2010 in etwa die gleichen Angaben gemacht wie AN1 . Konkret…
…Melk Scheibbs vom 19. August 2010 behauptete, die von ihm eingesetzten Arbeiter seien als selbständige Subunternehmer tätig gewesen, so sei dies als Schutzbehauptung zurückzuweisen. Tatsächlich liege eine sogenannte "Scheinselbständigkeit" vor (Besprechungsprogramm zu ABNr. 400050/12 Pkt. 1.a). Gemäß § 47 Abs. 2 EStG 1988 liege…
In Würdigung der gesamten Umstände ist von einer „Scheinselbständigkeit“ des DD und davon auszugehen, dass vom Bf. Eigenbelege ausgestellt wurden, um Fremdleistungen seines Sohnes DD vorzutäuschen, obwohl dieser gegenüber dem Bf. als Subunternehmer gar nicht tätig geworden ist. Nach Ansicht des Bundesfinanzgerichtes kann aber - den…
…idR in den geschäftl Organismus eingegliedert und tragen auch kein ins Gewicht fallendes Unternehmerrisiko (VwGH 19.9.07, 2007/13/0071, zur Scheinselbständigkeit von polnischen Verspachtlern; ebenso VwGH 31.7.12, 2008/13/0071). Je nach Ausgestaltung handelt es sich um einen Dienst- oder Werkvertrag…
…aufgezeigt, wie ein kleiner selbständiger Beratungsunternehmer sich entwickelt in größere und andere Strukturen. Diese Entwicklung entspricht der klassischen Neugründung eines Beratungsunternehmens aus den kleinsten Anfängen. Diese Neugründer mit dem Bann der “Scheinselbständigkeit“ zu ächten und damit den Start zu verunmöglichen, ist nicht nur rechtswidrig, es…
…Sprit und Unterkünfte). Die Gewinnspanne für den ausführenden Monteur war somit verschwindend gering und konnte einzig über die Erhöhung von Materialeinkauf an den Kunden vergrößert werden. Festgestellte Scheinselbständigkeit der Monteure Bei den Monteuren handelt es sich ausschließlich um Staatsbürger, die ihren Wohnsitz in Deutschland innehaben…