…die Bf sinngemäß zu erkennen gegeben, sie bekämpfe die Anspruchszinsenbescheide wegen inhaltlich rechtswidriger Abgabenbescheide. Daher ist die Beschwerde gegen die Anspruchszinsenbescheide abzuweisen. Erweisen sich die genannten Stammabgabenbescheide (betreffend Einkommensteuer 2012, 2013) nachträglich als rechtswidrig und werden diese entsprechend abgeändert, so wird diesem Umstand durch an…
…Beschwerdeerhebung. Die Höhe der Zinsen sei nicht nachvollziehbar in der Berechnung dargelegt worden. Vorlagebericht des Finanzamtes vom 7.10.2019: Die Anspruchszinsenbescheide seien nicht rechtswidrig, da ihnen die Körperschaftsteuervorschreibungen als Stammabgabenbescheide zu Grunde lägen. Gegen die Höhe der Anspruchszinsenbescheide sei nichts vorgebracht worden.  …
…Spruch des zur Nachforderung oder Gutschrift führenden Bescheides nachgewiesene Nachforderung gebunden (siehe auch UFS 16.12.2008, RV/0286-G/07). Aus diesem Grund ist der Zinsenbescheid daher nicht (mit Aussicht auf Erfolg) mit der Begründung anfechtbar, der maßgebende Einkommensteuerbescheid sei inhaltlich rechtswidrig (Ritz, BAO7, …
…die den Betrag von 50 Euro nicht erreichten, seien nicht festzusetzen. Bei einer nachträglichen Änderung eines Stammabgabenbescheides, der sich als rechtswidrig erwiesen habe, werde nicht der ursprüngliche Zinsenbescheid abgeändert oder ersetzt, sondern diesem Umstand werde durch einen an den Abänderungsbescheid gebundenen (weiteren) Zinsenbescheid Rechnung getragen…
…inhaltlich rechtswidrig. (Ritz BAO 5 , § 205, Tz 34) Erweist sich der genannte Stammabgabenbescheid nachträglich als rechtswidrig und wird er entsprechend abgeändert (oder aufgehoben), so wird diesem Umstand mit einem an den Abänderungsbescheid (Aufhebungsbescheid) gebundenen Zinsenbescheid Rechnung getragen (zB Gutschriftszinsen als Folge des Wegfalles einer rechtswidrigen…
…die Bf sinngemäß zu erkennen gegeben, sie bekämpfe die Anspruchszinsenbescheide wegen inhaltlich rechtswidriger Abgabenbescheide. Daher ist die Beschwerde gegen die Anspruchszinsenbescheide abzuweisen. Erweisen sich die genannten Stammabgabenbescheide (betreffend Körperschaftsteuer 2016, 2017) nachträglich als rechtswidrig und werden diese entsprechend abgeändert, so wird diesem Umstand durch an…
…von Amts wegen) neue, an die geänderten Stammabgabenbescheide gebundene Anspruchszinsenbescheide zu erlassen (VwGH 05.09.2012, 2012/15/0062). Wegen der genannten Bindung ist der Zinsenbescheid nicht (mit Aussicht auf Erfolg) mit der Begründung anfechtbar, der maßgebende Einkommen- oder Körperschaftsteuerbescheid sei inhaltlich rechtswidrig (vgl. Ritz…
…der Pilotenausbildung. Damit hat der Bf sinngemäß zu erkennen gegeben, er bekämpfe die Anspruchszinsenbescheide wegen inhaltlich rechtswidriger Abgabenbescheide. Daher ist die Beschwerde gegen die Anspruchszinsenbescheide abzuweisen. Erweisen sich die genannten Stammabgabenbescheide betreffend Einkommensteuer 2008-2011 nachträglich als rechtswidrig, und werden diese entsprechend abgeändert, so wird…
…die Bf sinngemäß zu erkennen gegeben, sie bekämpfe die Anspruchszinsenbescheide wegen inhaltlich rechtswidriger Abgabenbescheide. Daher ist die Beschwerde gegen die Anspruchszinsenbescheide abzuweisen. Erweisen sich die genannten Stammabgabenbescheide (betreffend Einkommensteuer 2014 -2016) nachträglich als rechtswidrig und werden diese entsprechend abgeändert, so wird diesem Umstand durch an…
…der Bf sinngemäß zu erkennen gegeben, er bekämpfe die Anspruchszinsenbescheide wegen inhaltlich rechtswidriger Abgabenbescheide. Daher ist die Beschwerde gegen die Anspruchszinsenbescheide abzuweisen. Erweisen sich die genannten Stammabgabenbescheide betreffend Einkommensteuer 2008-2011 nachträglich als rechtswidrig und werden diese entsprechend abgeändert, so wird diesem Umstand durch an…
…sinngemäß zu erkennen gegeben, sie bekämpfe die Anspruchszinsenbescheide wegen inhaltlich rechtswidriger Abgabenbescheide (Berufung vom 2.7.2013). Daher ist die Beschwerde gegen die Anspruchszinsenbescheide abzuweisen. Erweisen sich die genannten Stammabgabenbescheide (betreffend Körperschaftsteuer 2009, 2010) nachträglich als rechtswidrig und werden diese entsprechend abgeändert, so wird diesem…
Innrain 32 6020 Innsbruck www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache des Bf., vertreten durch Dr. Markus Orgler und Dr. Josef Pfurtscheller, Rechtsanwälte, Adolf Pichler Platz 4/II, 6020 Innsbruck, gegen den…
…des § 217 BAO Säumniszuschläge zu entrichten. Der erste Säumniszuschlag beträgt 2% des nicht zeitgerecht entrichteten Abgabenbetrages (§ 217 Abs. 2 BAO). Außer Streit steht, dass die Stammabgabenbescheide (Haftungsbescheide gemäß § 82 EStG 1988) wirksam ergangen sind. Auch liegt kein Ausnahmetatbestand gemäß § 217 Abs. 4 BAO vor. Unstrittig…
Für land- und forstwirtschaftliche Betriebe und nachhaltig land- und forstwirtschaftlich genutzte unbebaute Grundstücke werden so genannte Grundsteuerzuschläge eingehoben und in einem Bescheid über Beiträge und Abgabe von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben als Jahresbeträge festgesetzt. Die Zuschläge werden regelmäßig mit einem bestimmten Prozentsatz vom Grundsteuermessbetrag (Bemessungsgrundlage…
Im gegenständlichen Fall wurde von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht abgewichen bzw. ergeben sich die Rechtsfolgen unmittelbar und eindeutig aus den gesetzlichen Bestimmungen; die Beurteilung des vorsätzlichen Handelns des Bf. bei der Verkürzung der Umsatzsteuer bzw. Einkommensteuer ist eine Tatfrage, die nach der o.a…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. VN RI über die Beschwerde vom 9.12.2014 des Herrn Mag. VN BF , vertreten durch die StB GmbH & Co KG, gegen den Bescheid des Finanzamtes FA vom 13.11.2014 betreffend Einkommensteuer 2012…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Armin Treichl in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch KLEINBROD Steuerberatung GmbH, Rohrbach 31, 6850 Dornbirn, über die Beschwerde vom 07.02.2021 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 14. Jänner 2021…
Bahnhofplatz 7 4020 Linz www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter M in der Beschwerdesache Bf gegen den Bescheid des FA GVG vom 02.05.2013, betreffend zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen…
…sei. In der dagegen erhobenen Berufung vom 26.6.2013, die sich auch gegen den Umsatzsteuerbescheid 2010 vom 27.5.2013 und weitere hier nicht relevante Bescheide richtet, wurde die Festsetzung des Säumniszuschlags mit Argumenten gegen den Stammabgabenbescheid bekämpft. Die Bf. vertritt erkennbar die Auffassung…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 30. September 2019 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 28. August 2019 betreffend Grunderwerbsteuer 14.12.2018 Steuernummer ***BF1StNr1…