…Kind, geb. Datum, zu Recht erkannt: 1. Die Beschwerdevorentscheidung vom 20.03.2015 betreffend Abweisung der Beschwerde gegen den Rückforderungsbescheid vom 13.10.2014 wird wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes infolge Unzuständigkeit des Finanzamtes gemäß § 279 Abs. 1 BAO ersatzlos aufgehoben. 2. Der Vorlageantrag vom 16…
…BAO mit Mängelbehebungsauftrag vorzugehen, ist der Bescheid vom 4. Oktober 2017, Zahl: ***230000/00000/2017***, rechtswidrig infolge Unzuständigkeit (vgl VwGH 4.4.1990, 89/13/0190). Der genannte Mangel ist im Verfahren vor dem Bundesfinanzgericht nicht sanierbar. Der angefochtene Bescheid vom 4. Oktober 2017 war…
…nach dem GSpG sei daher nicht zulässig gewesen, die belangte Behörde habe somit, da sie dies nicht erkannt habe, ihren Bescheid mit Rechtswidrigkeit infolge Unzuständigkeit der belangten Behörde belastet. Die Frage, ob die Beschlagnahme nach § 53 Abs. 1 Z 1 GSpG auch im Falle der…
…sondern als Antrag auf Bescheidaufhebung nach § 299 BAO zu verstehen ist. Die vom Finanzamt ohne Vorliegen einer Beschwerde am 8.4.2025 erlassene Beschwerdevorentscheidung ist zwar wirksam ergangen, jedoch rechtswidrig infolge Unzuständigkeit der Behörde (vgl. dazu VwGH 4.4.1990, 89/13/0190). Wurde der…
…wegen völliger inhaltlicher Gleichheit der Beschwerdeergänzung auch hinsichtlich der angefochtenen Sachbescheide zugrundegelegt werden. Die angefochtenen Sachbescheide sind daher ebenfalls rechtswidrig infolge Vorliegens von Verfahrensmängeln. Die geltend gemachten Verfahrens(Begründungs-)mängel sind relevant, weil die Abgaben behörde bei ihrer Vermeidung zur Abstandnahme von der Wiederaufnahme des…
…vorliegenden Fall der Bescheid vom 26.7.2021 über die Abweisung eines Rückzahlungsantrages) rechtswidrig infolge Unzuständigkeit des Finanzamtes ist, wenn das Finanzamt eine ihm nicht zukommende Zuständigkeit in Anspruch nimmt und mit Bescheid über einen tatsächlich nicht vorliegenden Rückzahlungsantrag abspricht. Diese Unzuständigkeit führt auch dann…
…Beschwerde erweist sich der vom Finanzamt ohne das Vorliegen eines diesbezüglichen Antrages nach § 295a BAO erlassene Abweisungsbescheid vom 14.3.2025 zwar als wirksam, jedoch rechtswidrig ergangen infolge Unzuständigkeit der Behörde (vgl. dazu VwGH 4.4.1990, 89/13/0190). Außer in den Fällen des …
…Finanzamt für Großbetriebe. Es wäre daher einzig und allein dieses zuständige Finanzamt rechtlich autorisiert, einen Prüfungsauftrag auszusprechen. Da damit der Inhalt des Bescheides des Finanzamtes Österreich infolge Unzuständigkeit rechtswidrig sei, sei von der erkennenden Behörde von Amtswegen dieser Mangel wahrzunehmen und sei mit einer Aufhebung…
…Rechtswidrigkeit infolge Unzuständigkeit belastet (vgl. dazu VwGH 4.4.1990, 89/13/0190; UFS 2.3.2007, RV/0209-F/06, BFG vom 2.4.2014, RV/1100050/2012, BFG vom 16.02.2017, RV/5100181/2015). Das bedeutet, dass die Bescheide zwar rechtswidrig sind…
…mit Rechtswidrigkeit infolge Unzuständigkeit belastet und waren daher ersatzlos aufzuheben. Davon abgesehen würden sie sich aber auch noch deshalb als rechtswidrig erweisen, weil das Rechtsmittel gegen die Wiederaufnahmebescheide noch unerledigt ist. Der Vorlageantrag vom 15.4.2013 bezieht sich somit auf Berufungsvorentscheidungen, die infolge Aufhebung…
…BAO als unbegründet abgewiesen wurde, gemäß § 42 Abs. 2 Z 2 VwGG wegen Rechtswidrigkeit infolge Unzuständigkeit des Verwaltungsgerichts aufzuheben. 43 Der Verwaltungsgerichtshof weist für das fortgesetzte Verfahren auf § 281a BAO hin: Gemäß dieser Bestimmung hat das Verwaltungsgericht, wenn es nach einer Vorlage (§ 265 BAO) zur…
…wie ausgeführt, nicht zu erfolgen hat, war die rechtswidrig ergangene Beschwerdevorentscheidung vom 29.04.2016 in analoger Anwendung des § 279 Abs. 1 BAO wegen Rechtswidrigkeit infolge Unzuständigkeit der Abgabenbehörde aufzuheben. Zulässigkeit einer Revision Gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des…
…belastet sie den angefochtenen Bescheid mit Rechtswidrigkeit infolge Unzuständigkeit der belangten Behörde (vgl. beispielsweise die hg. Erkenntnisse vom 4. April 1990, 89/13/0190, vom 16. Dezember 1987, 85/13/0108, und vom 4. Februar 1977, 148/76, VwSlg 5078 F/1977). Eine solche Unzuständigkeit…
…MA** zur Erlassung des Bescheids vom 15.10.2014 gegeben gewesen. Es läge sohin Rechtswidrigkeit dieses Bescheids infolge Unzuständigkeit vor, sodass das in der vorliegenden Beschwerde behauptete Zuwiderhandeln gegen diesen Bescheid nicht rechtswidrig wäre. Die in § 53a VStG genannten „Anordnungen und Entscheidungen im Zusammenhang mit…
…uneinheitlich zu beurteilen. Ebenfalls liegen keine sonstigen Hinweise auf eine grundsätzliche Bedeutung der zu lösenden Rechtsfrage vor. Die gegenständliche Entscheidung hat zum Teil die Zurückweisung der Beschwerde infolge Unzuständigkeit des BFG zum Inhalt und folgt dabei den eindeutigen bundesverfassungs- bzw. einfachgesetzlichen Bestimmungen, sodass auch diesbezüglich…
…keine Beschwerde zugrunde. Die Beschwerdevorentscheidung vom 13.10.2014 ist daher mit einer Rechtswidrigkeit infolge Unzuständigkeit belastet. Der Vorlageantrag vom 5.12.2015 ist aber grundsätzlich zulässig, da eine zwar rechtswidrige, aber im Rechtsbestand befindliche Beschwerdevorentscheidung vorliegt. Die Beschwerdevorentscheidung vom 13.10.2014 ist daher…
…Grenze des § 53 Abs. 1 FinStrG um das fast Dreifache. Auch deshalb seien die angefochtenen Bescheide [Anordnungen] mit Rechtswidrigkeit infolge Unzuständigkeit der belangten Behörde belastet, weshalb nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung die angefochtenen Bescheide [Anordnungen] ersatzlos aufzuheben seien. F. Mit Schreiben vom 8. September 2020…
…Grenze des § 53 Abs. 1 FinStrG um das fast Dreifache. Auch deshalb seien die angefochtenen Bescheide [Anordnungen] mit Rechtswidrigkeit infolge Unzuständigkeit der belangten Behörde belastet, weshalb nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung die angefochtenen Bescheide [Anordnungen] ersatzlos aufzuheben seien. F. Mit Schreiben vom 8. September 2020…
…Grenze des § 53 Abs. 1 FinStrG um das fast Dreifache. Auch deshalb seien die angefochtenen Bescheide [Anordnungen] mit Rechtswidrigkeit infolge Unzuständigkeit der belangten Behörde belastet, weshalb nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung die angefochtenen Bescheide [Anordnungen] ersatzlos aufzuheben seien. F. Mit Schreiben vom 8. September 2020…
…des § 53 Abs. 1 FinStrG um das fast Dreifache. Auch deshalb seien die angefochtenen Bescheide [Anordnungen] mit Rechtswidrigkeit infolge Unzuständigkeit der belangten Behörde belastet, weshalb nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung die angefochtenen Bescheide [Anordnungen] ersatzlos aufzuheben seien. G. Anlässlich einer Akteneinsicht am 14. Oktober 2020…