…österreichische Staatsbürger nur besteht, wenn sie sich nach §§ 8 und 9 des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes (NAG) rechtmäßig in Österreich aufhalten. Für den Bf sei kein entsprechender Aufenthaltstitel ausgestellt worden. In der dagegen rechtzeitig erhobenen Beschwerde bringt der Bf vor, er sei Elektrotechniker, habe auch eine…
…§ 8 und 9 des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes (NAG), BGBl. I Nr. 100/2005, oder nach § 54 des Asylgesetzes 2005 (AsylG 2005), BGBl. I Nr. 100/2005 idF BGBl. I Nr. 87/2012, rechtmäßig in Österreich aufhalten. (2) Anspruch auf Familienbeihilfe besteht für Kinder, die nicht…
…§ 8 und 9 des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes (NAG), BGBl. I Nr. 100/2005, oder nach § 54 des Asylgesetzes 2005 (AsylG 2005), BGBl. I Nr. 100/2005 idF BGBl. I Nr. 87/2012, rechtmäßig in Österreich aufhalten. (2) Anspruch auf Familienbeihilfe besteht für Kinder, die nicht…
Gegen einen Beschluss des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil der Beschluss von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des…
…§ 8 und 9 des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes (NAG), BGBl. I Nr. 100/2005, oder nach § 54 des Asylgesetzes 2005 (AsylG 2005), BGBl. I Nr. 100/2005 idF BGBl. I Nr. 87/2012, rechtmäßig in Österreich aufhalten. (2) Anspruch auf Familienbeihilfe besteht für Kinder, die nicht…
…§ 8 und 9 des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes (NAG), BGBl. I Nr. 100/2005, oder nach § 54 des Asylgesetzes 2005 (AsylG 2005), BGBl. I Nr. 100/2005 idF BGBl. I Nr. 87/2012, rechtmäßig in Österreich aufhalten. (2) Anspruch auf Familienbeihilfe besteht für Kinder, die nicht…
…I Nr. 100/2005, rechtmäßig in Österreich aufhalten. Nach § 3 Abs. 2 FLAG 1967 besteht Anspruch auf Familienbeihilfe für Kinder, die nicht österreichische Staatsbürger sind, sofern sie sich nach §§ 8 und 9 des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes rechtmäßig in Österreich aufhalten. § 3 Abs. 3 FLAG 1967…
…9 des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes (NAG) oder nach § 54 des Asylgesetzes 2005 (AsylG 2005) rechtmäßig in Österreich aufhalten. Anspruch auf Familienbeihilfe besteht für Kinder, die nicht österreichische Staatsbürger sind, sofern sie sich nach §§ 8 und 9 NAG oder nach § 54 AsylG 2005 rechtmäßig in Österreich…
…nach §§ 8 und 9 des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes (NAG), BGBl. I Nr. 100/2005, oder nach § 54 des Asylgesetzes 2005 (AsylG 2005), BGBl. I Nr. 100/2005 idF BGBl. I Nr. 87/2012, rechtmäßig in Österreich aufhalten. Anspruch auf Familienbeihilfe besteht für Kinder, die nicht…
…StaatsbürgerInnen sind, nur dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn sie sich nach §§ 8 und 9 des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes (NAG), BGBl. I Nr. 100/2005, rechtmäßig in Österreich aufhalten. Zu E C D: Für Kinder, die nicht österreichische StaatsbürgerInnen sind, besteht gemäß § 3 Abs. 2 Familienlastenausgleichsgesetz…
…Fremdenrechtspaket 2005 wurden für Unionsbürger und deren Angehörige deklaratorische Dokumentationsformen ihres kraft Gemeinschaftsrechts originär bestehenden Aufenthalts- und Niederlassungsrechts durch Anmeldebescheinigungen und Daueraufenthaltskarten geschaffen (vgl. ErläutRV Fremdenrechtspaket 2005, NR: XXII. GP RV 952). Jeder Unionsbürger, der sich rechtmäßig fünf Jahre lang ununterbrochen im Aufnahmemitgliedstaat aufgehalten hat…
…Weiß-Rot-Karte Plus mit Gültigkeitsdauer ab 11.9.2020 am 4.12.2020 ausgestellt. Nach dem NAG ist der Aufenthalt eines Fremden erst mit der Erteilung einer Niederlassungsbewilligung und nicht schon nach der Stellung eines darauf abzielenden Antrages rechtmäßig (vgl. VwGH 31.3.2008…
… 3 Abs. 2 Familienlastenausgleichsgesetz 1967 (FLAG 1967) nur dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn sie sich nach §§ 8 und 9 des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes rechtmäßig in Österreich aufhalten. Der VwGH hat in seinem Erkenntnis vom 31.3.2008, 2008/18/0094, unter Anwendung der §§ 81 und…
…Familienbeihilfe, da sie sich nicht nach den §§ 8 und 9 des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes (NAG), BGBl. I 100/2005, rechtmäßig in Österreich aufhalte. Ein Anspruch auf Familienbeihilfe bestehe erst ab Erteilung des Aufenthaltstitels. In der fristgerecht eingebrachten Berufung teilte die Bf. dem Finanzamt mit, dass…
…und 9 des Niederlassungs-und Aufenthaltsgesetz (NAG), BGBl I Nr. 100/2005, rechtmäßig in Österreich aufhalten. Gemäß § 3 Abs 2 FLAG besteht der Anspruch auf Familienbeihilfe für Kinder, die nicht österreichische Staatsbürger sind, sofern sie sich nach §§ 8 und 9 des NAG rechtmäßig in Österreich…
…des § 3 Abs. 1 FLAG 1967 idgF iVm § 8 des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes abzugehen. Es mag sein, dass sich die Bf im Beschwerdezeitraum auf Grund der Bestimmungen des FPG rechtmäßig im Inland aufgehalten hat. Darauf kommt es aber nicht an (vgl. BFG 18.08.2015…
…dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn sie sich nach §§ 8 und 9 des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes rechtmäßig in Österreich aufhalten. Beschwerde Mit Schreiben vom 11.3.2014, Postaufgabe am selben Tag, erhob der Bf Beschwerde gegen den Abweisungsbescheid vom 12.2.2014, der ihm am 14…
…ist laut § 3 Abs. 1 Familienlastenausgleichsgesetz ein rechtmäßiger Aufenthalt nach §§ 8 und 9 des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes, sowie die Führung des Lebensmittelpunktes in Österreich und ein gemeinsamer Haushalt des Antragstellers mit dem Kind. Der Verwaltungsgerichtshof hat in den Urteilen: 2007/13/0129, 2007/13/0079…
…für Fremdenwesen und Asyl. Je nach Berechtigungsumfang entsprechen die mit § 54 Asylgesetz 2005 neu geschaffenen Aufenthaltstitel der „Rot-Weiß-Rot – Karte plus“ gemäß § 41a Abs. 9 und 10 NAG sowie der Niederlassungsbewilligung gemäß § 43 Abs. 3 und 4 NAG in der Fassung BGBl. I Nr…
…als auch die Kinder, für welche die Familienbeihilfe bezogen werden soll, nach §§ 8 und 9 des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes (NAG) rechtmäßig in Österreich aufhalten. Während sich § 8 NAG auf Drittstaatsangehörige bezieht, betrifft § 9 NAG die Dokumentation des unionsrechtlichen Aufenthaltsrechtes. Gemäß § 9 NAG gelten folgende Bestimmungen…