…die freiwillige Weiterversicherung und den Nachkauf von Versicherungszeiten in der gesetzlichen Pensionsversicherung (Kennzahl 450) im Betrag von 3.015,72 €, b) private Zuwendungen an begünstigte Spendenempfänger (Kennzahl 459) im Betrag von 672 € sowie c) Rückzahlungen von Darlehen und Zinsen im Zusammenhang mit Wohnraumschaffung …
…Sonderausgaben wurden private Geldzuwendungen an mildtätige Organisationen (KZ 451) iHv. € 15.046,- und an begünstigte Forschungseinrichtungen (KZ 459) iHv.€ 20.800,- geltend gemacht. Zahlscheine wurden vorgelegt, jedoch keine Spendenbestätigungen der Empfänger. Gemäß § 18 Abs. 1 Z 7 EStG 1988 sind freigebige Zuwendungen an…
…angeführten Krankheitskosten auch noch Pendlerpauschale, Sonderausgaben für Wohnraumschaffung und -Sanierung, Kirchensteuer, private Zuwendungen (Spenden) und der Freibetrag für ein behinderungsbedingt erforderliches KFZ geltend gemacht worden seien. Diese Ausgaben seien auf jeden Fall anzuerkennen bzw. ohnehin bereits von Amts wegen zu berücksichtigen. Es seien auch schon…
…P: | 1.101,46 € | Sonderausgaben und Verlustabzug: | | Kirchenbeitrag | 100,00 € | Private Zuwendungen an begünstigte Spendenempfänger | 690,00 € Mit Bescheid vom 27.4.2007 wurde die ESt 2005 erklärungsgemäß iHv -7.404,27 € festgesetzt. 2…
…gab es bloß gelegentlich wochenweise Beschäftigungen bzw Truppenübungen beim Bundesheer. Dies könne er etwa durch einen Versicherungsdatenauszug oder die Einkommensteuererklärung nachweisen. Seinen Lebensunterhalt habe er durch private Zuwendungen finanziert. Über Vorhalt des Bundesfinanzgerichtes legte der Bf. am 9.2.2016 Versicherungsdatenauszüge der Österreichischen Sozialversicherung für…
…werden oder jemanden unfreiwillig treffen und nicht die private Lebensführung betreffen. Aufwendungen die typischerweise dem Privatbereich zuzuordnen sind, sind auch dann zur Gänze nicht abzugsfähig, wenn sie teilweise beruflich veranlasst sind. Es mag zwar aufgrund Ihrer Tätigkeit für die Kostentragung von Sachspenden und Zuwendungen (Ehrengaben…
…beschrieben. 2. Die erforderlichen materiellen Mittel sollen aufgebracht werden durch: 2.1. Mitgliedsbeiträge, Spenden und Schenkungen 2.2. Öffentliche und private Zuwendungen, Förderungen und Sponsorengelder 2.3. Erträge aus Veranstaltungen von Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen 2.4. ordentliche und außerordentliche Erträge und Gewinnausschüttungen aus Beteiligungen iSd §…
…beschrieben. 2. Die erforderlichen materiellen Mittel sollen aufgebracht werden durch: 2.1. Mitgliedsbeiträge, Spenden und Schenkungen 2.2. Öffentliche und private Zuwendungen, Förderungen und Sponsorengelder 2.3. Erträge aus Veranstaltungen von Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen 2.4. ordentliche und außerordentliche Erträge und Gewinnausschüttungen aus Beteiligungen iSd §…
…sondern in unbegrenzter Höhe als Sonderausgaben zur berücksichtigen seien. Zusätzlich seien auch noch Beiträge an eine private Rentenversicherung geleistet worden, die hiermit ebenfalls geltend gemacht werden Schließlich wendet sich der Beschwerdeführer noch gegen die Nichtgewährung des Pauschbetrages für die auswärtige Berufsausbildung eines Kindes sowie des…
… 18 Abs. 1 Z 1a iVm § 18 Abs. 3 Z 1 EStG 1988 Zahlungen an die ***Versicherung*** für eine private Rentenversicherung des Beschwerdeführers in Deutschland in Höhe von EUR 1.641,08 - abzugsfähig als Topf-Sonderausgaben gemäß § 18 Abs. 1 Z 2 iVm § 18 Abs…
…ob die Übertragung dieses Grundstücks um den "symbolischen Kaufpreis von 1 Euro", das von der Marktgemeinde Z. zuvor um 140.980 € erworben worden ist, eine steuerfreie Subvention (Zuwendung) im Sinne des § 3 Abs. 1 Z 6 EStG 1988 darstellt oder nicht. Nach Ansicht des…
…nahezu) ausschließlich betrieblich bzw. beruflich genutzt wird oder sich der Teil der Aufwendungen, der auf die ausschließlich betriebliche bzw. berufliche Veranlassung bzw. Nutzung entfällt, einwandfrei von den Ausgaben für die private Lebensführung trennen lässt (vgl. Doralt/Kofler, EStG11, § 20 Tz 21/2, sowie die dort…
…der Verbindlichkeit ein privates Motiv (im Sinne eines "Bereichernwollens") zu Grunde liegt, ist eine Tatfrage, welche das Bundesfinanzgericht in freier Beweiswürdigung zu beurteilen hat. Dabei kann im geschäftlichen Verkehr grundsätzlich vermutet werden, dass zwei unabhängige Vertragspartner einander "nichts schenken wollen". Bei Zuwendungen zwischen nahen Angehörigen…
……….NSA 70.658,49 €…………………Gesamtbetrag der Einkünfte -60 €…………………………..Pauschbetrag Sonderausgaben -50 €…………………………..Zuwendungen gem…
…2023 vom 12.3.2025 Mit Bescheid vom 12.3.2025 wurde der Bf. zur Einkommensteuer für das Jahr 2023 veranlagt, wobei im Rahmen der Ermittlung des Einkommens Zuwendungen gemäß § 18 Abs. 1 Z 7 EStG 1988 im Ausmaß von 20,00 Euro Berücksichtigung fanden.…
…89) ist diese Bestimmung dahingehend zu interpretieren, dass alle Regeln "die für die entgeltlichen Lieferungen gelten, auch für die gleichgestellten Zuwendungen anzuwenden sind. Dies betrifft etwa die Beurteilung des Leistungsortes und die Anwendung von Steuerbefreiungen. Auch Achatz/Ruppe vertreten diese Auffassung, wenn sie ausführen: "Die…
…Einordnung der darauf entfallenden Aufwendungen zu solchen der Lebensführung nach den oben wiedergegebenen Grundsätzen nicht aus. 5.b) Arbeitsmittel: Bei den streitgegenständlichen Anschaffungen handelt es sich um Wirtschaftsgüter, die ihrer Art und typischen Verwendung nach der privaten Lebensführung zuzurechnen sind. Im vorliegenden Fall ist evident…
…mit: | 1.307,52 € | Gesamtbetrag der Einkünfte | 15.476,59 € | Gesamtbetrag der Einkünfte | 15.476,59 € | Sonderausgaben: Viertel der Aufwendungen für Personenversicherungen, Wohnraumschaffung und -sanierung, Genuss-Scheine und junge Aktien (Topf-Sonderausgaben) Zuwendungen gem. § 18 Abs…
…Einkünfte aus V + V | | 2.268,50 € | Gesamtbetrag der Einkünfte | 24.228,38 € | Sonderausgaben (§ 18 EStG 1988) | | Viertel der Aufwendungen für Personenversicherungen, Wohnraumschaffung und –sanierung (Topf-Sonderausgaben) | -140,82 € | Zuwendungen gem. § 18 Abs…
…228). Für Zuwendungen eines Steuerpflichtigen an den Verein" Auro-Danubia - Stift Melk hilft Weisenkindern in Rumänien" können grundsätzlich sowohl betriebliche Erwägungen im Hinblick auf die Werbewirkung, als auch private Motive (Förderung der Waisenkinder in Rumänien etc.) maßgeblich sein. Um solche Zuwendungen als betrieblich veranlasst ansehen…