…iSd. § 1 Abs. 1 LVO. Art und Umfang der von der Bf. entfalteten Betätigung als Wünschelrutengeherin sprechen sohin klar dafür, dass diese ihre Wurzel in einer in der privaten Lebensführung begründeten Neigung findet. 2. Zur (fehlenden) objektiven Ertragsfähigkeit: 2.1. Bei einer unter § 1 Abs…
…Verkauf von Fohlen und die Einstellung von Pferden durch Dritte im Urteil erkannt werden kann. Naturgemäß entspricht ein solcher Betrieb im Hinblick auf die Möglichkeit der Nutzung des Betriebs für Zwecke der Freizeitgestaltung viel mehr einem Wirtschaftsgut mit privater Neigung. Im Spruch vom 11.10…
…von Kunden, die am Erwerb eines Z Sportwagens interessiert seien und damit auch eine Geschäftsankurbelung bei der P. GmbH. Daher spiele die private Neigung für die Ausübung der Rennfahrertätigkeit keine Rolle. Zudem erwähnten die Liebhabereirichtlinien im Zusammenhang mit Tätigkeiten im Sinne des § 1 Abs. 2…
…werden kann, ist nachvollziehbar und kommt diesem Vorbringen Berechtigung zu. Bei einer wirtschaftswissenschaftliche Managementausbildung mit Schwerpunkt Gesundheitsmanagement ist nicht davon auszugehen, dass eine Freizeitnutzung oder private Neigung im Vordergrund steht. Die Bf. hat sich bei sechs potentiellen Arbeitgebern nach Abschluss ihres Masterstudiums beworben. Die Bf…
…Risikogeschäften ist zu untersuchen, ob deren Veranlassung eine betriebliche oder gesellschaftsrechtliche ist. Es ist dabei zu prüfen, ob dadurch private Interessen und private Neigungen der Gesellschafter befriedigt werden. Als ein wesentliches Indiz dafür gilt, wenn die Risiken die Gewinnchancen so übersteigen, dass ein ordentlicher und…
…Risikogeschäften ist zu untersuchen, ob deren Veranlassung eine betriebliche oder eine gesellschaftsrechtliche ist. Es ist dabei zu prüfen, ob dadurch private Interessen und private Neigungen der Gesellschafter befriedigt werden. Als ein wesentliches Indiz dafür gilt, wenn die Risiken die Gewinnchancen so übersteigen, dass ein ordentlicher…
…Risikogeschäften sei zu untersuchen, ob deren Veranlassung eine betriebliche oder eine gesellschaftsrechtliche sei. Es sei dabei zu prüfen, ob dadurch private Interessen und private Neigungen der Gesellschafter befriedigt werden. Als ein wesentliches Indiz dafür gilt, wenn die Risiken die Gewinnchancen so übersteigen, dass ein ordentlicher…
…der angestrebten Tätigkeit erforderlich, eine private Veranlassung für die Bildungsmaßnahme kann unter dieser Voraussetzung nicht angenommen werden. Nur bei Umschulungsmaßnahmen für einen fremden, mit dem ausgeübten nicht verwandten Beruf wird hinterfragt, ob private Neigungen und Interessen für die Umschulung im Vordergrund stehen, da diese auf…
…dass es betriebliche und eben keine privaten (Anmerkung: auf die Bf. bezogen: keine in der Gesellschaftersphäre gelegenen Gründe) waren, das Fahrzeug zu erwerben…. Hinzu kommt, dass bei einer typisierenden Betrachtungsweise der Erwerb eines Oldtimers vornehmlich private Interessen und Neigungen des Unternehmens berührt… (Rz…
…auch keine Teams zu sponsern. Die belangte Behörde trat den Ausführungen des Beschwerdeführers nicht entgegen. Dass private Gründe und Neigungen oftmals die Berufswahl beeinflussen können, steht mit der allgemeinen Lebenserfahrung im Einklang und wird auch vom Bundesfinanzgericht nicht in Abrede gestellt. Daraus lässt sich jedoch…
…ist, private Interessen und Neigungen zu analysieren, zu fördern und letztendlich auszubauen (s. Programmpunkte wie Selbst- und Fremdeinschätzung, Interviewtraining, Kommunikation, Kontaktgespräche, Vorstellungsgespräche udgl.). Damit tangieren die vermittelten Inhalte unzweifelhaft auch die private Lebensführung und stellen somit einen steuerlich unbeachtlichen Mischaufwand dar. Zu prüfen bleibt letztendlich…
…S. 622). Die Intensität der Nachweisführung muss umso höher sein, je mehr sich die Umschulung nach der Verkehrsauffassung auch zur Befriedigung privater Interessen oder Neigungen eignet. Eine besondere Nachweisführung ist nach den LStRL dann notwendig, wenn die derzeitige Einkünfteerzielung nicht gefährdet oder die Umschulung keine…
…201 Abs. 1 BAO vorläufig veranlagt. Eine ab November 2015 durchgeführte Außenprüfung wurde mit folgenden Feststellungen abgeschlossen: Aufwendungen, die der Beschwerdeführer als solche seiner Ordination behandelte, seien ganz oder teilweise privat veranlasst (Tz 3 Kfz-Kosten, Tz 4 Sozialaufwand, Tz 5 Zeitschriften Ordination Wartebereich, Tz…
…aus seinem Bestreben, Einkünfte zu erzielen, erfließt (zB AHS-Matura), sind die Kosten nicht abziehbar. Kann eine private Veranlassung ausgeschlossen werden, so genügt jeder Zusammenhang mit der ausgeübten Tätigkeit. Das Erfordernis eines unmittelbaren oder unbedingten Zusammenhanges ist dem Gesetz nicht zu entnehmen. Es kommt somit…
…der ***BankXY*** als Abteilungsleiterin nichtselbständig tätig. In ihrer am 24. April 2016 elektronisch am Finanzamt eingelangten Einkommensteuererklärung für 2015 waren unter dem Punkt "Einkünfte aus privaten Grundstücksveräußerungen" Einkünfte von 0,00 € eingetragen. Am 10. Juni 2016 erging ein Ergänzungsersuchen des Finanzamts an die Bf…
…GZ RV/0004-F/11, vom 12.5.2011 der Satz: "Als Versicherungsschutz kommen außer der Selbstversicherung bei der Gebietskrankenkasse grundsätzlich auch private Krankenversicherungen in Frage". Als Werbungskosten seien sie allerdings nur eingeschränkt mit 7,65% zuzüglich dem Alterszuschlag von 20 % laut den EStR 2000…
…anderen Berufs abzielt (BFG 14.09.2016, RV/7104308/2016). Je mehr sich hingegen eine Umschulung nach der Verkehrsauffassung auch zur Befriedigung privater Interessen bzw Neigungen eignet, desto höher muss die Intensität der Nachweisführung oder Glaubhaftmachung sein. Eine derartige besondere Nachweisführung wird daher vor allem…
…der Lebensführung begründeten Neigung zurückzuführen sind […] Wirtschaftsgüter fallen dann unter § 1 Abs. 2 Z 1 LVO, wenn sie sich - insbesonders auch unter Beachtung des Umfanges und ihrer Anzahl - nach der Verkehrsauffassung besonders für eine private Nutzung eignen und typischerweise einer privaten Neigung entsprechen (vgl…
…Schuch, Einkommensteuer-Handbuch, § 2 Tz 33.1). Die (beabsichtigte) Führung eines Hotels bzw. eines Gastronomiebetriebes entspricht ebenso wie ein Wein- und Warenhandel typischerweise nicht einer privaten Neigung im Sinne des § 1 Abs. 2 Z 2 LVO, sondern grundsätzlich einer typischen erwerbswirtschaftlichen Betätigung im Sinne des …
…heißt, ob die Tätigkeit – wie die Bf grundsätzlich zutreffend vorbringt - aufgrund ihrer Art, ihres Umfangs und ihrer Intensität sowie unter Bedachtnahme auf das im Wirtschaftsleben übliche Erscheinungsbild als typisch erwerbswirtschaftlich oder als in der privaten Lebensführung begründet anzusehen und einzustufen ist (Doralt/Renner, EStG 14 …