…diverser (sogenannter "Subunternehmer" (ausnahmslos polnische Staatsbürger), die für das geprüfte Unternehmen auf verschiedenen Baustellen tätig waren. Wie der Geschäftsführer, Herr Mag. lng. Vor-Zuname, hiezu ausführte, wurden mit diesen Personen Werkverträge abgeschlossen und die Aufträge entsprechend den (österreichischen) Gewerbeberechtigungen erteilt. Die auf den vorgelegten Eingangsrechnungen…
…0020). Die vom polnischen Unternehmen übernommenen Arbeiten sind laut Sachverhalt genau umrissen und konkretisiert, sowohl hinsichtlich der Aufgabenbereiche als auch -orte. Geschuldet war jeweils die Herstellung eines Werkes und nicht bloß ein dauerndes Bemühen. Nachdem das polnische Unternehmen im Besitz einer Gewerbeberechtigung für das reglementierte…
…dieser Vereinbarung wird auf die Gewerbeberechtigung des polnischen Unternehmens für das reglementierte Gewerbe Tischler (Handwerk) lt. Gewerberegisterauszug der BH ***6*** vom 15.3.2010 hingewiesen. Es ist in § 1 dieser Vereinbarung normiert, dass die Beschwerdeführerin auf Grundlage dieses Montagevertrages das polnische Unternehmen laufend mit der…
…die da waren: • idente Gewerbeberechtigung unserer Mandantin wie bei den beanstandeten Subunternehmern • im Gegensatz zu manchen "vermeintlichen Dienstnehmern" NUR ein einziger durchgehender Auftraggeber (die ***1***) • keine eigenen Dienstnehmer in den betreffenden Prüfungszeiträumen, sondern nur 2 aktiv tätige polnische Gesellschafter-Geschäftsführer • Ausschließlich (siehe Bestätigung der EINZIGEN…
…gelegenen Übergabeort als diese Büroräumlichkeiten auszusuchen, wo die Wohnadresse des ***25*** lt. Finanzamt in ***22*** und damit näher zur Baustelle in Wien gewesen sei. Die Geschäftsbeziehung zur ***47*** sei über einen polnischen Arbeiter hergestellt worden, den ***5*** von einem früheren Auftrag (anderes Unternehmen, nicht ***47…
…Sachverhalts tätigte. So verwies der VwGH mehrmals in diesem Erkenntnis darauf, dass während der dort zu beurteilenden "Unterbrechung" für die Mitbeteiligte in Österreich durchgehend eine aufrechte Gewerbeberechtigung und eine durchgängige Pflichtversicherung vorgelegen sei. Demnach unterscheidet sich der gegenständlich vorliegende Sachverhalt nicht nur darin, dass ohnedies…
…2.186,33 | € 1.552,38 | € 1.279,99 | € 5.099,55 Begründend wurde im Wesentlichen ausgeführt, dass die in der Buchhaltung aufgefundenen Honorarnoten diverser namtlich genannter Personen welche im Rahmen ihrer Gewerbeberechtigung Spachtelarbeiten durchgeführt hatten, nach Befragung derselben…
…für seine drei in der Slowakei wohnhaften minderjährigen Kinder für die im Spruch angeführten Zeiträume nicht. Der Beschwerdeführer sei in den Jahren 2006 und 2007 als Werbemittelverteiler in Österreich tätig gewesen und habe diese Tätigkeit "trotz Vorliegens einer Gewerbeberechtigung" im Rahmen eines Dienstverhältnisses (nichtselbständig) ausgeübt…
… 149 Abs. 1 BAO anlässlich der GPLA-Prüfung (zahlenmäßig zusammengefasst in der Beilage 1) getroffen: „1. Im Kassabuch und am Konto Fremdleistungen sind von Mai bis Dezember 2010 Zahlungen an 5 polnische Fremdleister iHv EUR 53.900,00 ersichtlich. Schriftliche Verträge mit den Fremdleistern wurden…
…Waffen und pyrotechnischen Artikel zählen, an. Der Standort des Gewerbes befand sich in einer Wohnhausanlage. Die Gewerbeberechtigung wurde mit Wirksamkeit 28.4.2015 zurückgelegt. Der Beschwerdeführer betrieb seine Geschäfte hauptsächlich über Internet aus Polen. Er ist verheiratet und hat zwei Kinder. Der Lebensmittelpunkt ist in…
…die ***G1*** GmbH. Vor Auftragsvergabe sei von allen Firmen ein Firmenbuchauszug, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, die Gewerbeberechtigung und die UID- Nummer angefordert bzw. eingeholt worden. Auch die ***G1*** GmbH habe diese Unterlagen beigebracht. Die ***G2*** GmbH und die ***G3*** GmbH seien von der ***G1*** GmbH…
…die ***G1*** GmbH. Vor Auftragsvergabe sei von allen Firmen ein Firmenbuchauszug, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, die Gewerbeberechtigung und die UID- Nummer angefordert bzw. eingeholt worden. Auch die ***G1*** GmbH habe diese Unterlagen beigebracht. Die ***G2*** GmbH und die ***G3*** GmbH seien von der ***G1*** GmbH…
…dass ***25***, ein polnischer Arbeiter und andere Arbeiter auf der Baustelle gearbeitet haben und daraus eine tatsächliche Leistungserbringung der ***47*** abgleitet worden sei. Aus der Sicht der BP seien diese Ausführungen derart abstrakt gehalten und weder durch konkrete Namen (mit Ausnahme des im Firmenbuch ablesbaren…
…fortgesetzt. Über die Beschwerde wurde erwogen: Streitpunkt: Strittig ist dem Grunde nach, ob es sich bei den polnischen und ungarischen Arbeitern um unselbständige Arbeitnehmer handelt, die im Zeitraum 01-12/2004 und 01-12/2005 für die Gesellschaft bürgerlichen Rechts, bestehend aus ***7***, …
…Adr3 (Firmensitz der BauIn X A) laut Gewerbeberechtigung, ehem. Meldeadresse von A C X) und Ort4, Adr4 (Arbeiterquartier) durchgeführt. Es wurden keine Aufzeichnungen über die Tätigkeit des Bf's als Bauunternehmer vorgefunden, jedoch wurden dort anwesende Personen (insbesondere polnische Arbeiter und eine dort anwesende Nachbarin)…
…durchaus üblich, dass Werkvertragsnehmer aus unterschiedlichen privaten Gründen einige Wochen nicht erscheinen würden. In diesen Fällen würden Ersatzunternemer gesucht werden. Die gegenständlichen polnischen Einmannunternehmen seien inländischen Einmannbetrieben vergleichbar, zumal sie über einen entsprechenden Gewerbeschein verfügen und Beiträge in die Gewerbliche Sozialversicherung einzahlen würden. Zudem hätte…
…mit **** 2004 wieder aufgehoben wurde. Ab Juli 2004 bewirtschaftete er den Hof seiner Mutter und unterlag mit dieser Tätigkeit der entsprechenden bäuerlichen Pflichtversicherung. Von Datum1 2008 bis Datum2 2009 verfügte er über eine Gewerbeberechtigung zur „Holzfällung und Holzbringung“. Diese endete wegen rechtskräftiger Nichteröffnung eines Insolvenzverfahrens…
…Sprach- und Verständigungsschwierigkeiten im Rahmen der Aussagen handelte, kann insofern widerlegt werden, da die vorgedruckten Fragen auf den NS-Formulare in mehreren Sprachen (auch polnisch) angeführt sind und die Personen diese Formulare eigenhändig ausfüllten! Bezüglich der im Bescheid 2011 angeführten Zeiträume jeweils von 3. 3…
…ich hier Aufträge, auf Grund polnischer Gewerbeberechtigungen ausgeführt habe - als Unternehmer. 2. Ich arbeite in Österreich als angemeldete Bauarbeiter seit 17.8.2009. Ich habe vorher KEINE Arbeitsgeber gehabt und war auch nicht angemeldet weil ich selbständige Unternehmer war (mit polnischer Gewerbeberechtigungen - 2005 - 2009). 3. -…
…so, dass er eine Wohnung vom Berufungswerber in dessen Firma, also auf dem Firmenareal des Berufungswerbers, angemietet habe und er sich schon deshalb auf dem Firmenareal aufhalten müsse. …Über die ihm ausgestellten Gewerbeberechtigungen wisse er Bescheid, wobei man diese zusammengefasst auf Güterbeförderung, Holzschlägerung, Hausservice…