…hinter dieser und durch diese gut lesbar, bei anderen Kraftfahrzeugen an sonst geeigneter Stelle gut wahrnehmbar anzubringen und auf Verlangen den Organen der öffentlichen Aufsicht zur Einsichtnahme auszuhändigen. Die Anbringung von Kopien oder Abschriften ist unzulässig. (4) Die pauschale Parkometerabgabe gemäß § 2 Abs. 1 lit…
…hinzuweisen, dass dem Bf. durch den verspätet gestellten Antrag und die verspätete Entrichtung der pauschalen Parkometerabgabe kein finanzieller Vorteil und dem Magistrat der Stadt Wien kein finanzieller Nachteil entstanden ist. Darüber hinaus ist auf die vorstehenden Ausführungen zum Vorliegen eines leicht fahrlässigen Verhaltens des Bf…
…dass sich im Fahrzeug eine Einlegetafel hinsichtlich einer Ausnahmebewilligung gemäß § 45 Abs. 2 StVO 1960 mit rotem Balken befand. Die Parkometerabgabe wurde nicht entrichtet, da die pauschale Parkometerabgabe gemäß § 2 Abs. 1 lit. d und e Pauschalierungsverordnung für den jeweils entwerteten Tag mit der ordnungsgemäßen…
…die Tatsache, dass die hinter der Windschutzscheibe befindliche Tagespauschalkarte unvollständig ausgefüllt wurde. Der Beschwerdeführer meint aber, er habe die Parkometerabgabe nicht fahrlässig verkürzt, da er die Tagespauschalkarte nachträglich komplett richtig ausgefüllt habe. § 5 Wiener Pauschalierungsverordnung normiert: "(4) Die pauschale Parkometerabgabe gemäß § 2 Abs. 1 lit…
…hinter dieser und durch diese gut lesbar, bei anderen Kraftfahrzeugen an sonst geeigneter Stelle gut wahrnehmbar anzubringen und auf Verlangen den Organen der öffentlichen Aufsicht zur Einsichtnahme auszuhändigen. Die Anbringung von Kopien oder Abschriften ist unzulässig. (4) Die pauschale Parkometerabgabe gemäß § 2 Abs. 1 lit…
…00 Uhr dieses Tages. Zum Beanstandungszeitpunkt am 5. Oktober 2021, 11:30 Uhr, war die pauschale Parkometerabgabe für den 18. Wiener Gemeindebezirk somit nicht (mehr) entrichtet. Für die bloße Behauptung des Bf., ein Magistratsmitarbeiter habe ihm erklärt, die "Umstellung" des Parkpickerls erfolge erst um Mitternacht…
…hinter dieser und durch diese gut lesbar, bei anderen Kraftfahrzeugen an sonst geeigneter Stelle gut wahrnehmbar anzubringen und auf Verlangen den Organen der öffentlichen Aufsicht zur Einsichtnahme auszuhändigen. Die Anbringung von Kopien oder Abschriften ist unzulässig. (4) Die pauschale Parkometerabgabe gemäß § 2 Abs. 1 lit…
…hinter dieser und durch diese gut lesbar, bei anderen Kraftfahrzeugen an sonst geeigneter Stelle gut wahrnehmbar anzubringen und auf Verlangen den Organen der öffentlichen Aufsicht zur Einsichtnahme auszuhändigen. Die Anbringung von Kopien oder Abschriften ist unzulässig. (4) Die pauschale Parkometerabgabe gemäß § 2 Abs. 1 lit…
…Parkometerabgabe entrichten. Die Abgabe sei mit der ordnungsgemäßen Entwertung des Parkscheins (der Parkscheine) oder mit der Bestätigung der Abstellanmeldung bei Verwendung eines elektronischen Parkscheines entrichtet (§ 5 Abs. 1 Parkometerabgabeverordnung kundgemacht im Amtsblatt der Stadt Wien vom 22.12.2005, Heft Nr. 51). Die pauschale Parkometerabgabe…
…hinter dieser und durch diese gut lesbar, bei anderen Kraftfahrzeugen an sonst geeigneter Stelle gut wahrnehmbar anzubringen und auf Verlangen den Organen der öffentlichen Aufsicht zur Einsichtnahme auszuhändigen. Die Anbringung von Kopien oder Abschriften ist unzulässig. (4) Die pauschale Parkometerabgabe gemäß § 2 Abs. 1 lit…
…erteilt wurde, enthält in seiner Begründung bloß die Feststellung, dass der Antragsteller die pauschale Parkometerabgabe entrichtet hat, schreibt diese jedoch, entgegen dem Vorbringen des Antragstellers, nicht vor. Gemäß § 2 Abs. 1 lit a Pauschalierungsverordnung ist die Parkometerabgabe für Inhaber bzw. Inhaberinnen von Ausnahmebewilligungen gemäß § 45…
…in der geltenden Fassung, die Parkometerabgabe für den Zeitraum vom 01.06.2011 bis einschließlich 31.08.2011 für die Zeit von 0 bis 24 Uhr entrichtet (Bescheinigung der Magistratsabteilung 6 vom 01.06.2011). Der Gesamtbetrag der Einnahme Pauschale Parkometerabgabe der Magistratsabteilung 6, Stadtkasse…
…bzw. Betriebssitz haben, können ein Parkpickerl oder einen Parkchip bekommen und nach pauschaler Entrichtung der Parkometerabgabe innerhalb des Bezirkes und der Überlappungszonen zeitlich unbegrenzt (mit Ausnahme von den Straßenbereichen, in denen die Ausnahmebewilligung nicht gilt) parken. Im vorliegenden Fall hat der Magistrat der Stadt Wien…
…zweifellos die Absicht gehabt habe, die Teilnahme der Gewerbetreibenden am Wirtschaftsleben zu erleichtern, indem diese sich durch die Entrichtung einer pauschalen Parkometerabgabe beim Abstellen ihres Kraftfahrzeuges in einer Kurzparkzone das Ausfüllen eines Parkscheines ersparen würden. Es gebe keinen vernünftig erklärbaren Grund, warum dies für freiberuflich…
… 3 Abs. 4 PauschVO) mit einer pauschalen Parkometerabgabe iHv 120,- € pro Jahr ab. Aus dem vorgelegten Verwaltungsakt und den Ausführungen auf der Homepage der Stadt Wien ("https://www.wien.gv.at/verkehr/parken/index.html mit weiteren Verlinkungen) ist ersichtlich, dass seitens der Stadt…
…StVO 1960 zur Abstellung von Kraftfahrzeugen verordneten Gebiet pauschal entrichten. Das verordnete Gebiet umfasst nach der GebietsVO Hernals das gesamte Straßennetz des 17. Wiener Gemeindebezirkes. Auf Grund der Ausnahmebewilligung für den 17. Wiener Gemeindebezirk ist die Parkometerabgabe auch in der Hernalser Hauptstraße auf Höhe der…
…in der Fassung des LGBl. Nr. 8/1994 wird verordnet: ... § 2. (1) Die Parkometerabgabe ist bei pauschaler Entrichtung mit folgenden Beträgen vorzuschreiben: a) Für Inhaber von Ausnahmegenehmigungen gemäß § 45 Abs. 4 StVO 1960 in dem jeweils gemäß § 43 Abs. 2a StVO 1960 zur Abstellung von…
…Parkometerverordnung. Auch diesbezüglich gibt es eine speziellere bzw. zusätzliche Vorschrift, nämlich die Pauschalierungsverordnung, welche weitere Hilfsmittel vorsieht. Die Verordnung des Wiener Gemeinderates über die pauschale Entrichtung der Parkometerabgabe (Pauschalierungsverordnung) enthält für den Beschwerdeführer als Inhaber einer Ausnahmebewilligung gemäß § 45 Abs. 4 iVm § 43 Abs. 2a…
…durch Kunden bereitgehalten würden, zulässig. Nach § 3 Abs. 6 lit. b Pauschalierungsverordnung sei die pauschale Entrichtung der Parkometerabgabe gemäß § 2 Abs. 1 lit. d nur für nachgewiesenes Service im Außendienst für Unternehmen zulässig. Der Begriff "Außendienst" werde in der Pauschalierungsverordnung nicht definiert. Seine Bedeutung sei…
…dass eine Ausnahmebewilligung von der höchstzulässigen Abstelldauer in einer Kurzparkzone bewilligt werde, bedeute noch nicht, dass automatisch die pauschale Entrichtung der Parkometerabgabe zulässig sei. Dies sei nicht für alle eventuellen Konstellationen vorgesehen worden. Das Landesverwaltungsgericht Wien habe nur über die Ausnahmebewilligung nicht über eine Pauschalierung…