…nbsp; Erwägungen Das Finanzamt hat dargetan, dass das gegenständliche, offene Außenprüfungsverfahren bzw. Finanzstrafverfahren als Prüfungsgegenstand die Einkommensteuer und die Umsatzsteuer und als Zeitraum die Jahre 2008 bis 2017 umfasst. Nach Ansicht des Bundesfinanzgerichtes ist in Anbetracht des Verfahrensganges und der notorischen Aktenlage nicht davon auszugehen…
…der Rechnung ist in Schwebe, daher ist vorher von einem Ausfall auszugehen. Außenprüfungsbericht c) Aufzeichnungen c.1. Einnahmen / Fortsetzung 2008 wurde für Top 2 ein Mietausfall für 1 Jahr angesetzt, lt. vorliegender Mietzinsliste wurde diese Miete mit offenen Lieferantenrechnungen gegenverrechnet. Mündliche Verhandlung vom 14. 6…
…Umsatzsteuer für die Jahre 2005 bis 2011 werden die Kapital A) Allgemeiner Teil und B) Verfahren sowie D) Sicherstellungsauftrag und E) Offene Verfahren des Außenprüfungsberichts (Seiten 6 bis 13 sowie 24) sein. Die erste Tagsatzung der mündlichen Verhandlung hinsichtlich Einkommensteuer und Umsatzsteuer für die Jahre…
…133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe In dem, nach Durchführung einer Außenprüfung (AP) beim Beschwerdeführer (Bf), als Begründung zu den nunmehr angefochtenen Bescheiden des Finanzamtes X (FA) ergangenen AP-Bericht vom 25.5.2011 finden sich folgende steuerliche Feststellungen: „Tz. 1…
…00 Euro sein, weil der Betrag iHv 78.027,26 Euro nicht Marke betrifft und darüber hinaus keinerlei Zahlungen im Jahr 2011 geflossen sind (siehe auch Kontoblatt, wo der offene Saldo nach Buchung Gegenverrechnung iHv EUR 183.260,00 noch steht; Anlage 5). Insgesamt erweisen…
…durch keinen konkreten Gegenbeweis unterlegtes Vorbringen nicht gelungen, die Feststellungen der Außenprüfung zu widerlegen. Bezüglich der Beschwerden gegen die Wiederaufnahme der Verfahren Körperschaftsteuer und Umsatzsteuer 2009 und 2010, sowie gegen die Sachbescheide Körperschaftsteuer 2013 und Umsatzsteuer 2013 erklärte die belangte Behörde mit Beschwerdevorentscheidungen vom 31…
…2010 mittels Bescheide vom 25. Oktober 2016 [BFG-Akt OZ 12 bis 15] innerhalb der verlängerten Verjährungsfrist erfolgte. Bei den Jahren 2011 und 2012 erfolgte die Erstveranlagung nach der Außenprüfung innerhalb der allgemeinen Verjährungsfrist. Es liegt somit kein Verjährungstatbestand vor. I. Sachbescheide Körperschaftsteuer und Umsatzsteuer…
…Gehälter und sonstige Vergütungen jeder Art" iSd § 22 Z 2 TS 2 EStG 1988 - deren unbeschränkt haftenden Gesellschaftern zuzurechnen sind. Im Zuge einer am Sitz der Beschwerdeführerin (in der Folge kurz: Bf.) im Jahr 2016 durchgeführten Außenprüfung ua Lohnsteuer, DB und DZ 2013-2015 betreffend…
…und sonstige Vergütungen jeder Art" iSd § 22 Z 2 TS 2 EStG 1988 - deren unbeschränkt haftenden Gesellschaftern zuzurechnen sind. Im Zuge einer am Sitz der Beschwerdeführerin (in der Folge kurz: Bf.) im Jahr 2016 durchgeführten Außenprüfung ua die Lohnsteuer, DB und DZ 2013-2015 betreffend…
…und sonstige Vergütungen jeder Art" iSd § 22 Z 2 TS 2 EStG 1988 - deren unbeschränkt haftenden Gesellschaftern zuzurechnen sind. Im Zuge einer am Sitz der Beschwerdeführerin (in der Folge kurz: Bf.) im Jahr 2014 durchgeführten Außenprüfung ua die Lohnsteuer, DB und DZ 2009-2012 betreffend…
…und sonstige Vergütungen jeder Art" iSd § 22 Z 2 TS 2 EStG 1988 - deren unbeschränkt haftenden Gesellschaftern zuzurechnen sind. Im Zuge einer am Sitz der Beschwerdeführerin (in der Folge kurz: Bf.) im Jahr 2019 durchgeführten Außenprüfung ua die Lohnsteuer, DB und DZ 2016-2017 betreffend…
…sonstige Vergütungen jeder Art" iSd § 22 Z 2 TS 2 EStG 1988 - deren unbeschränkt haftenden Gesellschaftern zuzurechnen sind. Im Zuge einer am Sitz der Beschwerdeführerin (in der Folge kurz: Bf.) im Jahr 2016 durchgeführten Außenprüfung ua die Lohnsteuer, den Dienstgeberbeitrag als auch den Zuschlag zum…
…und sonstige Vergütungen jeder Art" iSd § 22 Z 2 TS 2 EStG 1988 - deren unbeschränkt haftenden Gesellschaftern zuzurechnen sind. Im Zuge einer am Sitz der Beschwerdeführerin (in der Folge kurz: Bf.) im Jahr 2014 durchgeführten Außenprüfung die Lohnsteuer, den Dienstgeberbeitrag als auch den Zuschlag zum…
…und sonstige Vergütungen jeder Art" iSd § 22 Z 2 TS 2 EStG 1988 - deren unbeschränkt haftenden Gesellschaftern zuzurechnen sind. Im Zuge einer am Sitz der Beschwerdeführerin (in der Folge kurz: Bf.) im Jahr 2014 durchgeführten Außenprüfung die Lohnsteuer 2008-2012 betreffend, wurde die Feststellung getroffen…
…bezahlte, dieser oder - als "Gehälter und sonstige Vergütungen jeder Art" iSd § 22 Z 2 TS 2 EStG 1988 - deren unbeschränkt haftenden Gesellschaftern zuzurechnen sind. Im Zuge einer am Sitz der Beschwerdeführerin (in der Folge kurz: Bf.) im Jahr 2016 durchgeführten Außenprüfung die Kommunal-, bzw. Lohnsteuer…
…sonstige Vergütungen jeder Art" iSd § 22 Z 2 TS 2 EStG 1988 - deren unbeschränkt haftenden Gesellschaftern zuzurechnen sind. Im Zuge einer am Sitz der Beschwerdeführerin (in der Folge kurz: Bf.) im Jahr 2013 durchgeführten Außenprüfung ua die Lohnsteuer 2010-2012 betreffend, wurde die Feststellung getroffen…
…sonstige Vergütungen jeder Art" iSd § 22 Z 2 TS 2 EStG 1988 - deren unbeschränkt haftenden Gesellschaftern zuzurechnen sind. Im Zuge einer am Sitz der Beschwerdeführerin (in der Folge kurz: Bf.) im Jahr 2019 durchgeführten Außenprüfung ua die Lohnsteuer 2016-2017 betreffend, wurde die Feststellung getroffen…
…281 iVm § 282 BAO aus und mit Bescheid vom 17.09.2009 erfolgte eine Verlängerung der Verfahrensaussetzung. Mit Fortsetzung des Verfahrens vor dem BFG hat auch die Erledigung der offenen Berufung (Beschwerde) gegen die Wiederaufnahme des Einkommensteuerverfahrens 1996-2000 durch die Abgabenbehörde 1. Instanz im…
…dass auch im gegenständlichen Verfahren betreffend Kommunalsteuer keinerlei Nachweise erbracht worden seien. Auch der Hinweis auf ein offenes Finanzstrafverfahren in der Beschwerde sei nicht zielführend, da weder ein völliges unterbleiben eines Strafverfahrens noch die Einstellung von Vorerhebungen oder einer Voruntersuchung noch ein freisprechendes Urteil des…
…Nachweis anderer Lebenshaltungskosten bzw. zur Offenlegung weiterer Einkünfte bzw. Geldzuflüsse geboten worden und sei er auch mehrfach aufgefordert worden, die Bankkonten von sich aus offen zu legen. Es wäre für ihn ein Leichtes gewesen, das gesamte Finanzstrafverfahren mit sehr geringem Aufwand abzuwenden, stattdessen stecke er…