…Während nämlich § 69 Abs 1 Z 2 AVG 1991 (der auch im Bereich des VStG gilt) u § 303 Abs 1 Z 2 BAO die Wiederaufnahme wegen novae causae repertae mehr oder weniger ausdrücklich verschuldensabhängig regeln, verlangt § 165 Abs 1 lit b für die Wiederaufnahme eines…
…sind, jedoch bis zum Abschluss desselben unbekannt geblieben sind (causa nova reperta). Nach dem Ergehen des Erkenntnisses (hier dessen Verkündung am 23. Februar 2017) neu entstandene Tatsachen oder Beweismittel (nova causa superveniens / nova producta) bilden keine taugliche Grundlage für eine Wiederaufnahme (VwGH 20.11.1997…
…Lediglich dann, wenn – im Wege eines „neuen“ Beweismittels – allenfalls eine neu hervorgekommene, bisher jedoch noch nicht bekannte („alte“) Tatsache (sog. „causa nova reperta“) zu Tage träte, könnte allenfalls, freilich nur unter der Voraussetzung, dass eben diese Tatsache im abgeschlossenen Verfahren ohne Verschulden der Partei nicht…
…ist, trifft nicht zu. Tatsachen und Beweismittel stellen nur dann taugliche Wiederaufnahmsgründe dar, wenn sie bereits vor Abschluss des Verfahrens, dessen Wiederaufnahme angestrebt wird, bestanden haben (novae causae repertae), aber erst nach rechtskräftigem Abschluss dieses Verfahrens bekannt wurden (vgl. VwGH 23.10.1990, Zl. 89…
…können daher nur dann einen Wiederaufnahmsgrund bilden, wenn sie bei Abschluss des Verfahrens schon vorhanden gewesen sind (nova reperta), nicht aber auch, wenn die Tatsachen oder Beweismittel erst nach dem Abschluss des Verfahrens neu entstanden sind (nova causa superveniens, nova producta; VwGH 20.11.1997…
…nova reperta, die bereits vor Abschluss des Verfahrens vorhanden waren, aber erst danach hervorgekommen sind (vgl Fister/Fuchs/Sachs, Verwaltungsgerichtsverfahren2 § 32 VwGVG Anmerk 9 (Stand 1.10.2018, rdb.at)). Tatsachen, die erst nach Abschluss des Verfahrens entstanden sind, sog "nova causa superveniens" oder "nova…
…Punkt 1. (Sachverhalt) geschilderten Umstände im Zusammenhang mit dem Betrag von € 100.000,00, welche als Forderung an Frau ***12*** ***11*** in die Bücher der Beschwerdeführerin aufgenommen worden ist, neu hervorgekommen (nova reperta). Das bedeutet, der Inhalt des Darlehensvertrages, die Verwendung des Darlehens, die…
…BAO8 § 303 BAO Rz 29ff und die dort zit. Judikatur) Wiederaufnahmsgründe sind nur im Zeitpunkt der Bescheiderlassung existente Tatsachen, die später hervorkommen (nova reperta). Später entstandene Umstände (nova producta) sind keine Wiederaufnahmsgründe (zB VwGH 23.9.1997, 93/14/0065; 20.11.1997, 96/15…
…der Folge eine Unterlassung zumutbarer Ermittlungsschritte vorzuwerfen sei, entgegnet das Finanzamt, dass gem st Rsp ein allfälliges Verschulden der Behörde an der Nichtausforschung von Sachverhaltselementen (nova reperta), obwohl ausreichende Hinweise für die Notwendigkeit weiterer Ermittlungen vorhanden gewesen seien, eine amtswegige WA nicht ausschlösse (Verweis auf…
…BFG 29.12.2023, RV/3100488/2023; 7.8.2023, RV/7100262/2023). Wiederaufnahmegründe sind nur im Zeitpunkt der Bescheiderlassung existente Tatsachen, die später neu hervorkommen (nova reperta; zB VwGH 23.9.1997, 93/14/0065; 20.11.1997, 96/15/0221). Das Neuhervorkommen von…
…aber erst nach diesem Zeitpunkt bekannt wurden (nova reperta) - kommen als tauglicher Wiederaufnahmegrund iSd Neuerungstatbestandes in Betracht. Erst nach Erlassung des das wieder aufzunehmende Verfahren abschließenden Bescheides entstandene Tatsachen oder Beweismittel (nova producta) sind daher keine tauglichen Wiederaufnahmegründe. Die Entscheidung eines Gerichtes oder einer Verwaltungsbehörde…
…seien, deren Verwertung der Partei aber erst nachträglich möglich worden sei (sogenannte novae causae repertae). Nach der Bescheiderlassung neu entstandene Talsachen (sogenannte novae causae supervenientes) oder später zustande gekommene Beweismittel würden keine taugliche Grundlage für eine Wiederaufnahme des Verfahrens bilden (VwGH 23.9.1997, 93…
…Beweismittel gestützt werden, die beim Abschluss des wiederaufzunehmenden Verfahrens schon vorhanden waren, deren Verwertung der Partei aber erst nachträglich möglich wurde (so genannte novae causae repertae). Erst nach der Bescheiderlassung zustande gekommene Beweismittel bilden keine taugliche Grundlage für die Wiederaufnahme des Verfahrens (vgl. VwGH 21…
…betreffend die Wiederaufnahme des Verfahrens anwendbar. Es handle sich um den Fall "novae causae repertae". Der Beschwerdeführer habe Beweismittel, welche im abgeschlossenen Verfahrens bereits existiert hätten, aber im abgeschlossenen Verfahren nicht berücksichtigt worden seien. Kämen solche "novae causae repertae" nunmehr nach Abschluss des Abgabenverfahrens hervor…
…wäre im gegenständlichen Fall somit der 27. Oktober 2016. § 303 Abs. 1 lit. b BAO würde sogenannte "novae causae repertae" voraussetzen, d.h. Umstände, die bereits vor dem oben angeführten Zeitpunkt existiert hätten, jedoch erst danach hervorgekommen und somit der Behörde bei ihrer Entscheidung nicht…
…Kenntnisstand der Partei faktisch dazu führen würde, dass die Wiederaufnahme auf Antrag eben de facto abgeschafft wäre. Tatsächlich ist die Rechtsprechung des VwGH so zu verstehen, dass gegenständlich relevante „novae causae repertae“, also jene Beweismittel, welche bereits existierten, aber im abgeschlossenen Verfahren mangels Kenntniserlangung durch…
…vorhanden waren, deren Verwertung der Partei aber erst nachträglich möglich wurde (sogenannte novae causae repertae). Nach der Bescheiderlassung neu entstandene Tatsachen (sogenannte novae causae supervenientes) oder später zustande gekommene Beweismittel bilden keine taugliche Grundlage für eine Wiederaufnahme des Verfahrens (VwGH 23.9.1997, 93/14…
… 147 BAO vom 05.02.2018 abgewiesen wurde, dem Bundesfinanzgericht vorgelegt wurde. Als nova causa superveniens bedeutsam und relevant und im Vorlagebericht des Finanzamtes aber unerwähnt geblieben ist die Tatsache, dass mir ein (gleichlautender) Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 22.06.2021 über einen Prüfungsauftrag…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache A, Adresse1, 1xxx Wien, vertreten durch die Causa Wirtschaftstreuhand GmbH, Türkenstraße 25/6+8, 1090 Wien, gegen den Bescheid des FA Wien 9/18/19 Klosterneuburg vom 8.10.2008, betreffend…
…Bedeutung zukommen. Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes würden vorgenannte Normen ein wichtiges Hilfsmittel für die Auslegung der einzelnen Tarifposten darstellen. Ausdrücklich – und dies sei für die Beurteilung der gegenständlichen Causa wesentlich – werde im Anhang II der vorgenannten Richtlinie 2007/46/EG festgehalten, dass für…