…die Lohnsteuer selbst zu berechnen und abzuführen hat, obwohl Steuerschuldner der Arbeitnehmer ist. Kommt der Arbeitgeber diesem gesetzlichen Auftrag nicht nach, so hat das Finanzamt gegenüber dem Arbeitgeber einen Haftungsbescheid zu erlassen. Gemäß diesen Bestimmungen ist es also nicht zulässig, die nicht einbehaltene Lohnsteuer unmittelbar…
…Höhe von EUR 45.900,00 aus, für die er die darauf entfallende Lohnsteuer in Höhe von EUR 10.530,00 nicht einbehalten hat. Unter Zugrundelegung dieses Sachverhaltes haftet der Bf. im Jahr 2011 für die nicht einbehaltene Lohnsteuer iHv EUR 10.530,00 gem. …
…davon abweichende zivilrechtliche Vereinbarungen (wie zB dass wirtschaftlich der Arbeitgeber die Lohnsteuer tragen soll) nichts ändern. Darauf hingewiesen sei zudem, dass für den Arbeitgeber grundsätzlich sogar die Möglichkeit besteht, die nicht einbehaltene Lohnsteuer – sollte ihm diese vom Finanzamt nachträglich mit Haftungsbescheid vorgeschrieben werden - vom Arbeitnehmer…
…Lohnsteuer tragen soll) nichts ändern. Darauf hingewiesen sei zudem, dass für den Arbeitgeber grundsätzlich die Möglichkeit besteht, die nicht einbehaltene Lohnsteuer – sollte ihm diese vom Finanzamt nachträglich mit Haftungsbescheid vorgeschrieben werden - vom Arbeitnehmer zurückzufordern. Der Arbeitgeber bezahlt bei der Abfuhr der vom Arbeitnehmer einbehaltenen Lohnsteuer…
…Dienstbesprechungsprotokolle, Autokauf Firma und eigenes Büro) eine nichtselbständige Tätigkeit in der Firma der Beschwerdeführerin ausgeübt. Die ausgezahlten Honorarbeträge seien daher als nichtselbständige Einkünfte beurteilt und die nicht einbehaltene Lohnsteuer, sowie der Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfe (DB) und der Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (DZ) nachgefordert worden…
…Lohnsteuer besteht nur dann nicht, wenn wegen fehlender Mittel überhaupt keine Löhne mehr zur Auszahlung gelangt sind. Für auf ausbezahlte Löhne entfallende, jedoch nicht einbehaltene und abgeführte Lohnsteuer haftet der Vertreter aber stets wegen schuldhafter Verletzung des § 78 Abs. 3 EStG 1988. Wäre die Lohnsteuer…
…vom Arbeitslohn einzubehaltenden Lohnsteuer in Anspruch genommen. Mit den Abgabenbescheiden vom selben Tag wurden der Beschwerdeführerin für die Jahre 2012 bis 2015 der Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen (Dienstgeberbeitrag) und der Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag sowie der Säumniszuschlag für die nicht einbehaltene Lohnsteuer und für den…
…Abfuhr der vom Arbeitslohn einzubehaltenden Lohnsteuer in Anspruch genommen. Mit den Abgabenbescheiden vom selben Tag wurden der Beschwerdeführerin für die Jahre 2015 bis 2017 der Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen (Dienstgeberbeitrag) und der Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag sowie der Säumniszuschlag für die nicht einbehaltene Lohnsteuer vorgeschrieben…
…die erforderlich sind, eine solche Behauptung ohne weitwendigen Aufwand zu überprüfen (VwGH 10.04.1985, 84/13/0004). Hat der Arbeitnehmer bereits im Rahmen der Veranlagung eine nicht einbehaltene Lohnsteuer entrichtet, so kann der Arbeitgeber dafür nicht mehr in Anspruch genommen werden (VwGH 13. 9…
…iHv EUR 10.000,00 wurden bereits in der Einkommensteuerveranlagung für das Jahr 2010 von Herrn E berücksichtigt. Daher kann die Bf. als Arbeitgeberin für die nicht einbehaltene Lohnsteuer auf diesen Betrag nicht mehr zur Haftung gem. § 82 EStG 1988 in Anspruch genommen werden (Vgl…
…solche nur in den im § 83 Abs. 2 und 3 EStG 1988 aufgezählten Fällen erfolgen kann. Hat der Arbeitnehmer bereits im Rahmen der Veranlagung eine nicht einbehaltene Lohnsteuer entrichtet, so kann der Arbeitgeber dafür nicht mehr in Anspruch genommen werden (vgl. VwGH 13.9.1972…
…beschränkt, als eine solche nur in den im § 83 Abs 2 und 3 EStG 1988 aufgezählten Fällen erfolgen kann. Hat der Arbeitnehmer bereits im Rahmen der Veranlagung eine nicht einbehaltene Lohnsteuer entrichtet, so kann der Arbeitgeber dafür nicht mehr in Anspruch genommen werden (vgl. VwGH…
…Wiederaufnahme vorgetragenen Einwendungen der Bf, etwa dass die nicht einbehaltene Lohnsteuer beim Dienstgeber mittels Haftungsbescheid geltend zu machen sei bzw. Lohnsteuerverfahren und Einkommensteuerverfahren zwei verschieden Verfahren seien, sodass sich aus Eingriffen im Lohnsteuerverfahren nicht ein Wiederaufnahmsgrund für das Einkommensteuerverfahren ergeben könnte, sind daher nicht zielführend…
…Lohnsteuer besteht nur dann nicht, wenn wegen fehlender Mittel überhaupt keine Löhne mehr zur Auszahlung gelangt sind. Für auf ausbezahlte Löhne entfallende, jedoch nicht einbehaltene und abgeführte Lohnsteuer haftet der Vertreter aber stets wegen schuldhafter Verletzung des § 78 Abs. 3 EStG 1988. Wäre die Lohnsteuer…
…224 BAO betreffend nicht einbehaltener und abgeführter Lohnsteuer mitsamt Säumniszuschlägen, die Festsetzung von Dienstgeberbeiträgen mitsamt Säumniszuschlägen und die Festsetzung von Zuschlägen zu den Dienstgeberbeiträgen der Jahre 2004 bis 2011, sämtliche vom 01.06.2012. Das Finanzamt forderte mit diesen Bescheiden nicht einbehaltene und abgeführte Lohnsteuer…
…§ 11.164,24 erzielt. Der Beschwerdeführer war daher im Veranlagungszeitraum 2010 als Steuerschuldner für die von seinem Arbeitgeber A nicht einbehaltene und nicht abgeführte Lohnsteuer unmittelbar in Anspruch zu nehmen. Ob der Beschwerdeführer dabei von seinem Arbeitgeber die Auszahlung von sog. "Schwarzlöhnen" aktiv verlangt hat…
…in WS, über die Beschwerde vom 29.11.2013 gegen die Bescheide der belangten Behörde Finanzamt FA vom 5.11.2013, betreffend (erster) Säumniszuschlag gemäß § 217 Bundesabgabenordnung (BAO) für Lohnsteuer für 01 bis 12/2010 und 2011, jeweils ergangen zur StNr. 12, zu Recht erkannt…
…gemeinsam mit dem Vorlageantrag einbrachte. Die Nichteinbehaltung von Lohnsteuer resultiert aus dem logischen Schluss, dass von einem nicht ausbezahlten Lohn keine Lohnsteuer einbehalten werden kann. Die Daten über das Konkursverfahren der MgmbH stammen aus der Ediktsdatei / Insolvenzdatei. Die Daten über den Bezug von Arbeitslosengeld stammen…
…An- und Abmeldungen für die beiden Beschäftigungen bei der Sozialversicherung vorgenommen wurden, dem Beschwerdeführer der monatliche Nettolohn zumindest aus den monatlichen Lohnabrechnungen bekannt war, und das Finanzamt hinsichtlich der Einbehaltung der Lohnsteuer nichts Gegenteiliges bzw. hinsichtlich des tatsächlichen Zahlungsflusses nichts Stichhaltiges vorbrachte, ist es glaubhaft…
…2016 wies die belangte Behörde die Beschwerde als unbegründet ab und führte begründend aus, aufgrund der Feststellungen der Lohnsteuerprüfung könne keine Abänderung des Jahreslohnzettels 2012 des Arbeitgebers der Beschwerdeführerin durchgeführt werden. Der betreffende Lohnzettel stimme dem Inhalt nach betragsmäßig mit den von der Beschwerdeführerin bekanntgegebenen…