…unstrittigen Einschätzung der Abgabenbehörde an. Zu den geltend gemachten Kleidungskosten sei noch erwähnt, dass nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes Aufwendungen für Arbeitskleidung, soweit es sich nicht um typische Berufskleidung (dahingehend ergaben sich im konkreten Fall keine Anhaltspunkte), sondern um sogenannte bürgerliche Kleidung (zB Zivilanzüge…
…dieser Tätigkeit Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit sowie - aus der Vereinnahmung von Sonderklassegebühren - Einkünfte aus selbständiger Arbeit. In den Einkommensteuererklärungen der Jahre 2006 bis 2010 machte der Bf. im Rahmen seiner selbständigen Einkünfte u.a. Aufwendungen für Blumengeschenke, Arbeitskleidung für das nichtärztliche Personal, div. Geräte (Wasserkocher…
…dem Geschäftsführer (auch) für die private Nutzung zur Verfügung gestellt. Die gebuchte Miete und die Betriebskosten wurden als nichtabzugsfähige Aufwendungen seitens der Beschwerdeführerin außerbücherlich dem Gewinn wieder zugerechnet. Aus den Büchern ist nicht ersichtlich, dass die Beschwerdeführerin irgendwelche Forderungen diesbezüglich an den Geschäftsführer gebucht hätte…
…Nichtabzugsfähige Aufwendungen und Ausgaben Wer typische Aufwendungen der privaten Lebensführung als Werbungskosten geltend macht, hat im Hinblick auf die Nähe zum Beweisthema von sich aus für jede Aufwendung gesondert nachzuweisen, dass sie - entgegen allgemeiner Lebenserfahrung - (nahezu) ausschließlich die berufliche Sphäre betrifft. In Fällen von Aufwendungen…
…das Unternehmen ausgeführt, deren Entgelte überwiegend keine abzugsfähigen Ausgaben (Aufwendungen) im Sinne des § 20 Abs. 1 Z 1 bis 5 EStG 1988 sind. Da es sich beim Kauf einer Jacke, von Schuhen und einer Hose nicht um einen Erwerb von typischer Arbeitskleidung handelte, weil sie…
…mangels Nachweis nicht gegeben. Brandboxx Salzburg Es handelt sich hierbei nach Ansicht des Gerichts um eine Ausstellung für Trachten und andere Bekleidungsgegenstände. Es werden etwa Hemden und Blusen feilgeboten. Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes stellen Aufwendungen für Arbeitskleidung, soweit es sich nicht um typische…
…selbständige Tätigkeit) eine Vielzahl von Aufwendungen für Bekleidung geltend machte. Wie jedoch auch die Betriebsprüfung bereits feststellte und die Überprüfung der Einzelbelege durch das Bundesfinanzgericht ergab, handelt es sich dabei zum überwiegenden Teil um Kleidung, die objektiv betrachtet nicht als typische Arbeitskleidung zu betrachten ist…
…Dass diese Kosten steuerlich nicht abzugsfähig sind, hat das Finanzamt im angefochtenen Bescheid bereits zutreffend dargelegt. Nach der st Rsp des VwGH stellen Aufwendungen für Arbeitskleidung, soweit es sich nicht um typische Berufskleidung, sondern um sog bürgerliche Kleidung handelt, die vom Arbeitnehmer überdies privat benützt…
…die Kosten für die von der Bf angeschaffte Faschingsverkleidung steuerlich nicht abzugsfähig sind, hat das Finanzamt im angefochtenen Bescheid bereits zutreffend dargelegt: Nach der st Rsp des VwGH stellen Aufwendungen für Arbeitskleidung, soweit es sich nicht um typische Berufskleidung, sondern um sog bürgerliche Kleidung handelt…
…beruflich bedingter Aufwendungen von den Kosten der Lebensführung sei eine typisierende Betrachtungsweise derart anzuwenden, dass nicht die konkrete tatsächliche Nutzung als allein erheblich anzusehen sei, sondern es sei auf die typischerweise zu vermutende Nutzung abzustellen. Aufwendungen für Arbeitsbekleidung, soweit es sich nicht um typische Berufskleidung…
…Abs. 1 Z 2a EStG 1988 - selbst dann nicht zur steuerlich berücksichtigungswürdigen Arbeitskleidung wird, wenn sie bei der Berufsausübung getragen wird bzw. etwa auf Grund eines vorgegebenen "Dresscodes" getragen werden muss und allenfalls einem erhöhten Verschleiß unterliegt. Es handelt sich dabei geradezu um typische Aufwendungen…
…EStG, 12. Aufl. 2019, § 16 Rz 56, und der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs stellen Aufwendungen für Arbeitskleidung, soweit es sich nicht um typische Berufskleidung, sondern um sogenannte bürgerliche Kleidung (z.B. Zivilanzüge, Straßenanzüge, weiße Hemden) handelt, die vom Arbeitnehmer überdies privat benützt werden kann, keine…
…allesamt ein Inlet mit Firmenemblem aufweisende Anzüge, und damit gleichsam um Uniformen und daher bei den (dafür nachgewiesenen) Reinigungskosten jedenfalls um notwendige Aufwendungen für eine typische Arbeitskleidung gehandelt habe. Bei dem ebenfalls (ohne Begründung) nicht anerkannten Arbeitszimmer (Pos. 2 der Aufstellung) handle es sich um…
…ihr als Werbungskosten beantragte Aufwendungen für Arbeitsmaterialien und Arbeitskleidung in Höhe von 430,50 € vorzulegen. Der Aufforderung wurde nicht entsprochen, sodass mangels Nachweises das Bundesfinanzgericht nicht in der Lage ist, nachzuvollziehen, ob und in welcher Höhe von der Beschwerdeführerin tatsächlich Aufwendungen für Arbeitsmittel im…
…Vorhalt nicht bekannt gegeben worden sei. Aufwendungen für Arbeitskleidung sind nur dann als Werbungskosten abzugsfähig, wenn es sich um typische Berufs- oder Arbeitsschutzkleidung handelt (vgl. Althuber in Hofstätter/Reichel, Die Einkommensteuer - Kommentar, 61. Lfg., § 20 Tz 6, Stichwort "Arbeitskleidung") und die sohin im Wesentlichen nur…
…keine erheblichen Zweifel bestehen (UFS 01.09.2004, RV/0246-L/03). Betreffend die angeführten Ausgaben für Arbeitskleidung ist auf die ständige Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes zu verweisen, wonach Aufwendungen für Arbeitskleidung, soweit es sich nicht um typische Berufskleidung, sondern um so genannte bürgerliche Kleidung handelt…
…nicht anerkannt. Kleidung gehört regelmäßig zu den nichtabzugsfähigen Aufwendungen der Lebensführung, was selbst dann gilt, wenn sie nahezu ausschließlich für die Berufsausübung benötigt wird (vgl zB VwGH 26.4.2007, 2006/14/0036) Normale bürgerliche Kleidung wird demgegenüber selbst dann nicht zur steuerlich berücksichtigungsfähigen Arbeitskleidung…
…406,70. 3.) Dem bekämpften Einkommensteuerbescheid vom 11.03.2013 legte das Finanzamt Einkünfte aus selbständiger Arbeit iHv € 1.098,90 zugrunde. Das Finanzamt berücksichtigte die beantragten Aufwendungen für Arbeitskleidung (Schi, Bekleidung) nicht als Betriebsausgaben, da es sich hierbei nicht um typische Berufskleidung handelt…
…gemischt veranlasste Aufwendungen. Soweit sich Aufwendungen nicht "einwandfrei" (VwGH 22.12.2004, 2002/15/0011) trennen lassen, ist der gesamte Betrag nicht abzugsfähig. Zudem gilt zu berücksichtigen, dass nach der ständigen Rechtsprechung des VwGH die Aufwendungen für Arbeitskleidung, soweit es sich nicht um typische Berufskleidung…
…Beschwerdeführers wurden keine Nachweise erbracht, dass das Mobiltelefon bzw die Software "Ashampoo ZIP Pro 3" in einem Ausmaß von weniger 20% privat genutzt wurde. Nach der ständigen Rechtsprechung des VwGH stellen Aufwendungen für Arbeitskleidung, soweit es sich nicht um typische Berufskleidung, sondern um sog bürgerliche…