…nicht mehr existierende Bescheide ab, wird somit vom BFG nicht geteilt. Zudem ist der Abgabenbehörde zuzustimmen, dass eine allfällige Rechtswidrigkeit der gegenständlichen Beschwerdevorentscheidung schon deshalb unmaßgeblich wäre, weil mit dem Vorlageantrag nicht die rechtswirksame Beschwerdevorentscheidung bekämpft wird, sondern eine Entscheidung des Finanzgerichts über die Bescheidbeschwerden…
…Eine Umdeutung der Beschwerde in eine solche von Frau ***Bf1*** im eigenen Namen scheidet aus, da sie nach dem objektiven Erklärungswert eindeutig im Namen der nicht existierenden Personengemeinschaft aufgetreten ist. Zwar wurde Frau ***Bf1*** mit Bescheiden vom 20. Juli 2021 als Vertreterin der Miteigentumsgemeinschaft gemäß …
…Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang Am 30. September 2020 erließ die belangte Behörde gegenüber dem nunmehrigen Beschwerdeführer (in der Folge kurz Bf. genannt) einen Bescheid über die Aussetzung der Einhebung gemäß § 212a BAO, dessen Spruch…
…bestellt worden sei. Das Insolvenzverfahren sei nicht als "Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung" der Schuldnerin geführt worden und die Bescheide der Abgabenbehörde hätten während des aufrechten Insolvenzverfahrens (Aufhebung 06.07.2020) richtigerweise an den Insolvenzverwalter als gesetzlichen Vertreter im Insolvenzverfahren der GmbH adressiert werden müssen. Die Erledigungen…
…befunden hatten und dort auch für die Privatfahrten des Beschuldigten entsprechende betriebliche Aufwendungen geltend gemacht worden waren, in seinem eigenen steuerlichen Rechenwerk als Gesellschafter-Geschäftsführer der GmbH vorsätzlich nochmals für fiktive private Kraftfahrzeuge entsprechende nicht existierende Betriebsausgaben geltend gemacht hatte, und über ihn deshalb gemäß …
…wohl, weil O für den Beschuldigten nicht mehr greifbar war. Auszugehen ist davon, dass O vor Auftragsvergabe wie üblich auch zur Vorlage eines Gewerbescheines und entsprechender Bescheidkopien vom Finanzamt aufgefordert worden ist. Unterstellt man den Mitarbeitern des Beschuldigten und denen seines Steuerberaters entsprechende Gewissenhaftigkeit bei…
…VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe 1. Verfahrensgang und Parteienvorbringen Die belangte Behörde führte ab Dezember 2023 bei der beschwerdeführenden Partei (bfP) eine Umsatzsteuer-Sonderprüfung betreffend die Zeiträume September und Oktober 2023 durch, welche nach der Schlussbesprechung vom 15.2.2024 mit Erlassung des nunmehr angefochtenen Bescheides…
…ESt_2013*** existiere kein Erkenntnis, Bescheid, oä, aufgrund welcher es eine Einkommensteuer 2013 in dieser Höhe gäbe. Eine nicht existierende Steuer könne auch nicht vollstreckt werden. Im Rückstandsausweis seien diverse Säumniszuschläge aufgeführt, für welche keine Bescheide ergangen seien. Es seien mehrere Säumniszuschläge seitens der Behörde…
…5.2019, Ra 2018/10/0117; VwGH 27.2.2019, Ro 2017/10/0032). An nicht Parteifähige adressierte Bescheide sind nichtig (sind "Nichtbescheide"), wie zB wenn als Adressat eine rechtlich nicht existierende GmbH benannt ist (vgl. zB VwGH 18.9.2001, 2001/17/0140; VwGH…
…Beschwerdepunkt – Vermittlungsgeschäfte 1.1. Sach- und Beweislage 1.1.1. Das Urteil des Strafgerichts zur Geschäftszahl GZ1 enthält folgende strafgerichtlich festgestellte Fakten: Der Bf., Person1 , Person2 und Person3 haben Finanzierungsgeschäfte für nicht existierende Fahrzeuge vermittelt, weshalb in Summe EUR 202.534,27 an diese Personen…
…Aus näher dargestellten Gründen sei diese Berechnung nicht anzuerkennen. Prüfungsabschluss Abschließend wurde hinsichtlich der Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 BAO für 2008 - 2010 auf die Feststellungen zu Tz 2, 3, 4, 5, 6, 7 u.a. verwiesen. 1.2. Bescheide 2008 - 2013 In der Folge…
…04.2014 die Bescheide sowohl an eine nicht existierende Personengemeinschaft erlassen, als auch an einen Zustellbevollmächtigen zugestellt, der nie als Vertreter der übrigen Erben bestellt oder namhaft gemacht wurde. Diese Einkommensteuerbescheide der Jahre 2012 und 2013 vom 29.01.2015 mit dieser Bescheidadressierung sind mangels…
…Bf. erklärt habe, eine nicht existierende Firma zu vertreten", nicht erklärbar. Warum das Zollamt jedoch der (Teil)Erklärung "E-AG" im Betreff einen höheren Stellenwert zuspricht, ist dem angefochtenen Bescheid wiederum nicht zu entnehmen. Aber selbst wenn das Zollamt auch nur geringe Zweifel gehabt hätte…
…und 8. Mehrwertsteuer-Richtlinie behandelt und daher im Bescheid datiert vom 28. November 2016 keine Vorsteuererstattung vorgenommen. Sowohl bei den Rechnungen des ***5*** ***6***, welche der Beschwerdeführer vorgelegt hat, als auch beim Antrag auf Vorsteuererstattung ist eine nicht existierende Adresse in Deutschland angegeben. Ergänzt man…
…2012 aus den Eingangsrechnungen der Lieferfirma B1-GmbH geltend gemachten Vorsteuern mangels Vorliegen der für den Vorsteuerabzug maßgeblichen Voraussetzungen nicht abzugsfähig seien, vertreten. Beschwerde gegen die Bescheide für die Monate 04 bis 06/2012 vom 11.02.2015 Mit dem ersten der in drei Punkte…
…ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Verfahrensgang Mit Bescheid vom 26. Juli 2018 des ehemaligen Finanzamtes Wien 4/5/10 (nunmehr Finanzamt Österreich) wurde ***Bf1*** (in der Folge Bf. genannt) als Haftungspflichtiger gemäß …
…4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Verfahrensgang Dem gegenständlichen Beschwerdeverfahren sind die Beschwerdeverfahren hinsichtlich der Einkommensteuer 2013-2016, Wiederaufnahme der Einkommensteuerverfahren 2013-2016 und des Einkommensteuerverfahren 2017 vorgelagert. Die Beschwerde gegen die Bescheide über die Wiederaufnahme der Einkommensteuerverfahren 2013-2016 wurde bereits am…
…Fall im Sinne der Art. 900 bis 903 ZK-DVO vor. Die Schuldnereigenschaft des Anmelders sei ausdrücklicher Wille des Gesetzgebers, womit eine Unbilligkeit nach Lage der Sache offenkundig nicht vorliege. Mit weiterem Bescheid vom 23. Jänner 2012, Zahl ****1****/01/2011, wurde der Beschwerdeführerin die…
…die Bf. keine Anhaltspunkte ergeben, dass es sich um nicht existierende Unternehmen oder Geschäfte mit dem Ziel der Verschleierung und des Steuerbetrugs handle: Auf die unzweifelhaften Urkunden in den Akten werde ausdrücklich verwiesen. Zum Zeitpunkt der Anmeldungen und Lieferungen seien aktive Unternehmen vorgelegen, welche jedenfalls…
…die Bf. keine Anhaltspunkte ergeben, dass es sich um nicht existierende Unternehmen oder Geschäfte mit dem Ziel der Verschleierung und des Steuerbetrugs handle: Auf die unzweifelhaften Urkunden in den Akten werde ausdrücklich verwiesen. Zum Zeitpunkt der Anmeldungen und Lieferungen seien aktive Unternehmen vorgelegen, welche jedenfalls…