…es zwar für möglich gehalten, aber ihm sicher nicht bewusst gewesen wäre, dass er seinen abgabenrechtlichen Verpflichtungen nicht vollinhaltlich nachkommen könnte und eine Verkürzung bewirken würde. So verlange Wissentlichkeit nicht (bloß) ein (zweifelhaftes) Wissen (welches auch dem bedingten Vorsatz eigen ist), sondern Gewissheit im Sinne…
…gehabt, ebenso hätte der Steuerberater bis zu diesem Zeitpunkt die Voranmeldung per FinanzOnline an die Abgabenbehörde zu übermitteln gehabt. Beides ist nicht geschehen, weil der Beschuldigte trotz seines Wissens um seine abgabenrechtlichen Pflichten die zeitgerechte Übermittlung der Unterlagen an den Steuerberater der GmbH unterlassen hatte…
…und hier automatisch vorsätzliches Handeln impliziert wird, ist jedenfalls überschießend und kann alleine nicht ausreichend, einen Vorsatz zu begründen." Wenn man nicht unterstellen will, dass im ersten Fall bloß bedingter, im zweiten Fall jedoch böser Vorsatz gemeint sein soll, erscheint das eigentlich Gemeinte nicht erkennbar…
…nicht zeitgerechten Entrichtung. Die unterlassene zeitgerechte Einreichung der Voranmeldung ist - anders als der Spruchsenat vermeint (siehe Erkenntnis Bl. 3) - nicht Ursache einer Verkürzung der Vorauszahlung, sondern die zur Erfüllung des Tatbildes zwingend hinzutretende zweite objektive Sachverhaltskomponente. Hinsichtlich der subjektiven Tatseite werden gefordert: Einerseits bedingter Vorsatz…
…dass bei Bekanntwerden der Entscheidung des Bundesfinanzgerichtes andere Unternehmer in der Lage des Beschwerdeführers nicht dem Irrtum verfallen, die bedingt vorsätzliche und rechtswidrige Einbehaltung der in Honoraren gleichsam zu treuen Handen vereinnahmten Umsatzsteuer durch einen Abgabepflichtigen wäre auch aus der Sicht des Bundesfinanzgericht ein nebensächliches…
…nicht bloß für möglich, sondern ein Vorliegen oder Eintreten für gewiss gehalten hat. Bezüglich der Hinterziehungen von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG wurde hinsichtlich der subjektiven Tatseite somit zumindest gefordert: Einerseits bedingter Vorsatz in Bezug auf die Verletzung der abgabenrechtlichen…
…einvernommenen Personen nicht hervorgekommen ist, dass der Bf. über das diesbezügliche Zahlungsverhalten seines Mitgeschäftsführers bzw. über dessen (mögliche) Intentionen auch nur ansatzweise informiert war, lässt sich allein schon deshalb ein für ein Finanzvergehen nach der bezogenen Gesetzesstelle erforderlicher (bedingter) Vorsatz des Bf. letztlich nicht mit…
…nicht bloß für möglich hält, sondern ein Vorliegen oder Eintreten für gewiss hält. Statt einer Hinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG macht sich eine derartige Person einer Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1 FinStrG schuldig, wenn sie (zumindest bedingt) vorsätzlich unter Verletzung der diesbezüglichen…
…Verletzung seiner abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht zumindest bedingt vorsätzlich deren Verkürzung bewirkt, also den Vorgang, dass beispielsweise hinsichtlich dieser bescheidmäßig festzusetzenden Abgabe infolge Unkenntnis von der Entstehung des Abgabenanspruches die Einkommensteuer eben nicht mit Ablauf der gesetzlichen Erklärungsfrist (am 30. Juni des Folgejahres nach…
…der damalige Steuerberater mit mangelnden Buchhaltungsunterlagen versorgt, weshalb beiden Beschuldigten nicht einmal bedingter Vorsatz vorgeworfen werden könne. Die Beschuldigten begehren daher die "Aufhebung des Erkenntnisses und die Einstellung des Finanzstrafverfahrens" [erkennbar: die Einstellung der gegen sie jeweils geführten Finanzstrafverfahren], in eventu die Aufhebung der bekämpften…
…FinStrG mit der Geltendmachung der nicht zustehenden Abgabengutschrift bewirkt. Hinsichtlich der subjektiven Tatseite wurden gefordert: Einerseits bedingter Vorsatz in Bezug auf die Verletzung der abgabenrechtlichen Verpflichtung zur zeitgerechten Einreichung von ordnungsgemäßen Umsatzsteuervoranmeldungen und andererseits Wissentlichkeit in Bezug auf die nicht bis zum Ablauf des Fälligkeitstages…
…vorausgesetzt werden könne. Ein besonderes steuerrechtliches Spezialwissen sei dafür nicht erforderlich. Da davon auszugehen sei, dass der Beschwerdeführer eine Verkürzung von Einkommensteuer in Österreich zumindest für möglich gehalten und sich damit abgefunden habe, könne vom Vorliegen von zumindest bedingtem Vorsatz ausgegangen werden, sodass die verlängerte…
…Anzeige- Offenlegungs- und Wahrheitspflicht (indem er diese Lieferung nicht anmeldet) eine Verkürzung der Biersteuer (durch Nichtentrichtung) bewirkt. Gleiches gelte auch für die Lieferung von Mitte Februar 2013 [Faktum B.], weshalb er auch diesbezüglich (zumindest) bedingt vorsätzlich die Alkoholsteuer unter Verletzung seiner Anmeldepflicht verkürzt habe. D…
…selbst unter Nachreichung entsprechender Voranmeldungen thematisiert worden (siehe Finanzstrafakt Bl. 4 f), sodass eine allenfalls versuchte Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 1 FinStrG nicht in Betracht kommt. Bedingt vorsätzlich handelt nach § 8 Abs. 1 FinStrG derjenige, der einen Sachverhalt verwirklichen will, der einem gesetzlichen Tatbild entspricht…
…Abs. 3 Strafgesetzbuch (StGB) jemand, der den Umstand oder den Erfolg, für den das Gesetz Wissentlichkeit voraussetzt, nicht bloß für möglich hält, sondern ein Vorliegen oder Eintreten für gewiss hält. Bedingt vorsätzlich handelt dabei nach § 8 Abs. 1 FinStrG derjenige, der einen Sachverhalt verwirklichen will…
…Zuge einer Beschuldigtenvernehmung im Rahmen des infolge der Prüfung eingeleiteten Finanzstrafverfahrens, Strafnummer ***StrNr2013***, zeigte sich der Beschuldigte nicht nur hinsichtlich der objektiven Tatseite, sondern auch hinsichtlich des (bedingten) Vorsatzes geständig. Daraufhin wurde der Beschuldigte mit Strafverfügung vom 15.11.2013 der Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs…
…zumindest billigend in Kauf genommen hat. Allein dadurch, dass die oa. Schweizer Erträge – mutmaßlich seit den 80-er-Jahren – im Inland gar nicht deklariert wurden, ist bereits ein bedingter Vorsatz anzunehmen (vgl. nochmals zB BFG vom 16.11.2015, RV/2101024/2015, mwN). Das Finanzamt…
…nicht maßgeblich (VwGH 9.10.1991, 90/13/0279). Die Schuldform der Wissentlichkeit sei bei der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs 2 lit a FinStrG lediglich für den Verkürzungserfolg notwendig; für die Pflichtverletzung genüge Vorsatz im Sinne des § 8 Abs 1 FinStrG, also bloß bedingter Vorsatz…
…bedingt nachzusehen, da angenommen werden kann, dass die bloße Androhung der Vollziehung der Strafe genügen wird, um der Zweitangeklagten das Unrecht ihrer Straftaten eindrucksvoll vor Augen zu führen und sie von der Begehung weiterer strafbarer Handlungen dieser oder ähnlicher Art abzuhalten und es auch nicht…
…Unrecht mittels Voranmeldungen geltend gemachten Umsatzsteuergutschriften in der nicht zustehenden Umsatzsteuergutschrift laut Jahresbescheid enthalten ist bzw. - bei bloß versuchte Hinterziehung - sein sollte. 8. Von einer versuchten Hinterziehung an Einkommensteuer nach §§ 13, 33 Abs. 1 FinStrG wird gesprochen, wenn ein Abgabepflichtiger zumindest bedingt vorsätzlich deren Verkürzung…